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preparatory:AB 195115

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-03-03

Wortprotokoll

Diese Vorlage hat ja eine Vorgeschichte, wie der Präsident Ihrer WAK erwähnt hat. Auf den 1. Januar 2010 trat das damals totalrevidierte Mehrwertsteuergesetz in Kraft. Es hat sich nachher schon bald gezeigt, dass aufgrund der Praxiserfahrungen einige Anpassungen notwendig sind. Es geht also sozusagen um Garantiearbeiten. Der Bundesrat hat Ihnen dann 2013 eine Zusatzbotschaft unterbreitet und darin auch das Zweisatzmodell vorgestellt. Auf diese Vorlage ist der Rat dann nicht eingetreten.

Das hatte zur Folge, dass sozusagen eine Minivorlage erstellt wurde; das ist das, was heute vorliegt. Sie stützt sich zum einen auf die Aufträge der WAK-NR, zum andern auf entsprechende parlamentarische Vorstösse und auf Punkte, die durch das Konsultativgremium eingebracht wurden. Auch weiterer Anpassungsbedarf, der sich im Laufe der Zeit gezeigt hat, ist in dieser Vorlage entsprechend berücksichtigt. Was heute vorliegt, ist im grossen Ganzen politisch nicht bestritten. Man kann also sagen, dass die Punkte, die wir hier korrigieren möchten, von allen akzeptiert werden. Im Detail gibt es gewisse Punkte, die wir heute diskutieren werden.

Insgesamt würde ich Folgendes sagen: Die damalige Umstellung von der Warenumsatzsteuer, der Wust, zur Mehrwertsteuer war verbunden mit dem Wunsch nach Vereinfachungen. Wenn ich heute das komplizierte und komplexe Gesetz sehe, dann stelle ich fest, dass wir die Komplexität der Wust längst wieder erreicht haben. Die versprochene Vereinfachung ist also weitgehend ausgeblieben - wegen der Arbeiten, die wir in der Praxis an diesem Gesetz vornehmen. Wahrscheinlich ist die Komplexität weniger im Zweisatz oder in den verschiedenen Sätzen zu suchen als in den ausserordentlich vielen Ergänzungen, Verordnungen und Weisungen, die dieses Gesetz in der Praxis dann auch begleiten.

Worum geht es heute? Es wurde bereits mehrmals vorgebracht: Der wahrscheinlich wichtigste Punkt und unbestritten ist die Ausmerzung von Wettbewerbsnachteilen für inländische Unternehmen, indem wir zukünftig auch ausländische Unternehmen erfassen werden. Es geht auch um Online-Anbieter mit Mindestumsatz von 100 000 Franken, die neu erfasst werden. Wir gehen davon aus, dass diese Neuerfassung zu etwa 40 Millionen Franken Mehreinnahmen in der Bundeskasse führen wird, indem ausländische Anbieter erfasst werden und damit diese Ungleichheit im Wettbewerb zu inländischen Unternehmen ausgemerzt wird.

Dann geht es um den reduzierten Steuersatz für elektronische Zeitungen und Zeitschriften. Das wurde durch den Nationalrat noch mit den elektronischen Büchern ergänzt. Ihre Kommission nimmt das auf, und auch der Bundesrat tut dies, das ist ein weiteres Element. Weiter ist hier die Ausdehnung der Steuerausnahme im Bereich der Sozialversicherungen in der Präventionstätigkeit eingeflossen. Es gibt eine Vereinfachung bei der Steuerpflicht gemeinnütziger Organisationen, eine neue Regelung für bestimmte Formen der Gönnerschaft; da ist die Rega eines der Stichworte, die Sie schon beschäftigt haben.

Weiter gilt es eine steuerliche Erleichterung für die Zusammenarbeit der Gemeinwesen; das ist der Punkt, den Ihre Kommission neu formuliert hat, und hierzu liegt der Antrag Hegglin Peter vor. Ich kann jetzt schon sagen, dass wir mit dieser Stossrichtung grundsätzlich einverstanden sind. Der Antrag Hegglin Peter bringt eine Verbesserung gegenüber der Formulierung, die wir in der Kommission gefunden haben. Wir würden dies entsprechend auch so entgegennehmen, aber noch einmal prüfen.

Dann geht es um die Margenbesteuerung von Kunstgegenständen, Sammlerstücken und Antiquitäten. Hier geht es darum, eine bestehende Unterbesteuerung auszumerzen, also ein Gleichgewicht zu schaffen. Auch da erwarten wir durch die Aufhebung dieser Unterbesteuerung etwas höhere Steuereinnahmen. Weiter werden wir noch die absolute Verjährungsfrist diskutieren, die im Mehrwertsteuerrecht zehn Jahre, im übrigen Steuerrecht fünfzehn Jahre beträgt; hier haben wir offensichtlich eine Differenz.

Insgesamt wird diese Vorlage zu geschätzten Mehreinnahmen von knapp 70 Millionen Franken führen. Den grossen Teil davon erzielen wir, indem wir ausländische Unternehmen besteuern, auch den Online-Handel, und die Unterbesteuerung der Sammlerstücke und Antiquitäten mit dieser entsprechenden Mehrbesteuerung auflösen.

Insgesamt ist diese Vorlage damit auf Kurs. Zu den Differenzen werde ich mich in der Detailberatung äussern, sofern das notwendig ist. Ich stelle aber fest, dass in der Stossrichtung, in den Hauptpunkten grundsätzlich grosse Übereinstimmung herrscht, da haben wir keine Differenzen.

Der Nationalrat hat diese Vorlage als Erstrat verabschiedet. Ich bitte Sie, ebenfalls darauf einzutreten, damit wir diese Garantiearbeiten, sozusagen, die sich jetzt etwas verzögert haben, abschliessen und das Ganze dann auch in Kraft setzen können.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und in den wichtigsten Punkten dem Bundesrat zu folgen.