AB 195117
Grüter Franz · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-03
Wortprotokoll
Sie haben es gehört, wir haben zwei Differenzen: jene zur Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung sechs oder zwölf Monate dauern soll, und die andere zur Frage, ob diese Daten nur in der Schweiz oder auch im Ausland gespeichert werden sollen.
Zur ersten Differenz: Es geht hier nicht darum, Verbrechen aufzuklären; es geht hier darum, ob die Kommunikationsdaten von Millionen von Schweizerinnen und Schweizern - auch Ihre Daten - zwölf oder sechs Monate gespeichert werden sollen. Es handelt sich dabei um E-Mail-, Telefonranddaten und die gesamten Bewegungsdaten, die darüber Auskunft geben, wo wir uns befunden und wie wir uns bewegt haben.
Nein, Herr Kollege Vogler, es ist kein politischer Opportunismus. Es geht hier wirklich um die Frage, ob wir so weit gehen wollen, dass für die Aufklärung einiger weniger Verbrechen von allen Schweizern so grosse, riesige Datenmengen gespeichert werden sollen.
Ich zitiere den Ersten Staatsanwalt des Kantons St. Gallen, Thomas Hansjakob, der vor wenigen Wochen öffentlich gesagt hat, dass in 99 Prozent aller Fälle eine Vorratsdatenspeicherung von sechs Monaten völlig ausreiche. Österreich hat die Vorratsdatenspeicherung sogar vollständig abgeschafft, und in vielen anderen europäischen Ländern umfasst sie lediglich den Zeitraum von drei bis sechs Wochen. Ich plädiere nicht für drei bis sechs Wochen, doch sechs Monate reichen vollends aus.
Der Staat hat zudem neu mit diesem Überwachungssystem Online-Zugriff auf die Telekommunikationsanbieter. Es ist also nicht mehr so, dass die Daten beim Telekommunikationsanbieter gespeichert werden und dann dort angefragt wird. Vielmehr besteht die Möglichkeit, online auf die Daten zuzugreifen.
Sagen Sie deshalb Nein zu einer unverhältnismässigen, überbordenden Massnahme, zu einem Eingriff in die Grundrechte, in die Freiheitsrechte von uns Bürgerinnen und Bürgern! Gewichten Sie das höher als die allfällige Aufklärung einiger weniger Fälle!
Zur zweiten Differenz, zum Standort der Speicherung dieser Daten: Hier plädiere ich dafür, dass sie unbedingt in der Schweiz gespeichert werden. Stellen Sie sich einmal vor, dass alle unsere Daten auf einem Grossrechner irgendwo in den USA oder sonst irgendwo gespeichert würden. Es wäre schon sehr schwer zu verstehen, dass Daten in einem Land gespeichert werden sollen, in dem eine andere Gesetzgebung herrscht, wo wir doch alle wissen, dass Staaten dann ganz andere Zugriffsrechte auf diese Daten haben. Ich erwarte also deshalb schon, dass diese Daten, wenn überhaupt, dann in der Schweiz gespeichert werden.