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preparatory:AB 195912

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2016-03-09

Wortprotokoll

Auch hier liegen einerseits Mehrheit und Minderheit vor, das sehen Sie auf der Fahne, und auch hier haben wir andererseits einen Einzelantrag Ettlin Erich.

Mit diesem Artikel hat sich die Kommission schwergetan. Sie sehen es am Abstimmungsergebnis: es betrug 7 zu 6 Stimmen, das stellen Sie mit Blick auf die Fahne fest. Ich selber gehöre der Minderheit an; Kollege Werner Luginbühl wird sie vertreten. Als Kommissionssprecher begründe ich den Antrag der Kommissionsmehrheit.

Nachdem ich die Protokolle aus Kommission und Rat zu diesem Thema studiert habe, sehe ich, dass die Kommission sich - zusammengefasst - in folgenden Punkten einig ist:

1. Die Erschliessung der Wälder ist als minimale Infrastruktur eine elementare Voraussetzung für eine moderne und effiziente Nutzung und Pflege der Wälder.

2. Die Erfahrungen der letzten dreizehn Jahre, seit sich der Bund nicht mehr an den Kosten beteiligt, haben gezeigt, dass ein eigentlicher Sanierungsstau besteht und die Holznutzung stagniert. Es ist ebenso ein Faktum, dass das Holz als nachwachsender Rohstoff nur etwa zu 70 Prozent genutzt wird, weil der Zugang nicht wirtschaftlich ist.

3. Die Holzernte ist auch aus Sicht der Klimapolitik von nicht geringer Bedeutung, denn in der nationalen Klimapolitik lässt sich der Bund die positive CO2-Bilanz des Waldes international anrechnen und spart damit einiges, weil weniger Emissionszertifikate gekauft werden müssen.

4. Wir haben auch darüber diskutiert und entsprechend festgehalten, dass die Förderung der Erschliessung ausserhalb des Schutzwaldes durch "Finanzhilfe" geschieht und somit für die Kantone nicht verpflichtend ist. Dagegen gibt es für die Erschliessung im Schutzwald weiterhin "Abgeltungen". Somit sind allfällige Bedenken eines Geldabflusses aus dem Schutzwald in den Nichtschutzwald wegen zusätzlicher gesetzlicher Verpflichtungen der Kantone unbegründet.

Entscheidend für die Mehrheit der Kommission ist aber im Kern die Frage der einschlägigen finanziellen Unterstützung für Erschliessungen ausserhalb des Schutzwaldes durch den Bund. Gegen die Wiederaufnahme der Bundesförderung sprechen vor allem ordnungspolitische Argumente im Rahmen des NFA: Die Streichungen der Bundesleistungen sind differenziert und aufgrund finanzpolitischer Überlegungen erfolgt. So wurde der Neubau von Erschliessungsanlagen ausserhalb des Schutzwaldes im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 als Subventionstatbestand gestrichen. Die Finanzhilfe für die Optimierung und Wiederinstandstellung von Walderschliessungen fiel später, im Rahmen der NFA-Vorlage 2006, weg, als aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln eine Priorisierung vorgenommen werden musste.

Parallel zu diesen Prozessen waren damals in der Waldwirtschaft zwar Liberalisierungsmassnahmen vorgesehen, so zum Beispiel die Lockerung des Kahlschlagverbotes, die Einführung einer Holzschlagbewilligung und minimale Bewirtschaftungsgrundsätze. Dazu kam es aber nicht, da die Räte 2008 auf die Teilrevision des Waldgesetzes nicht eintraten, mit dem diese Massnahmen hätten umgesetzt werden sollen.

Entsprechend hält die Mehrheit der Kommission, ordnungspolitisch konsequent, am NFA-System fest und will die bisherigen Regeln zwischen Bund und Kantonen nicht ändern. Der NFA betrifft Grundprinzipien, welche die Kommissionsmehrheit hochhält, deshalb will sie in diesem Bereich keine Aufgaben der Kantone neu dem Bund übergeben.

Entsprechend bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, an der Fassung unseres Rates festzuhalten und dem anlässlich der Sitzung vom letzten Dezember gefassten Beschluss zu folgen.