preparatory:AB 196293
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-03-10
Wortprotokoll
Ich kann es kurz machen. Es trifft zu, dass die Forderung der Motion umgesetzt ist. Die Änderung ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Ehe- und Konkubinatspartner sowie Personen in eingetragener Partnerschaft können selbstständig Landwirtschaftsbetriebe führen, wenn diese in die Partnerschaft eingebracht werden und weiterhin selbstständig und unabhängig voneinander geführt werden. Ein Betrieb kann auch nach der Eheschliessung eingebracht werden, beispielsweise durch Kauf oder Pacht.
Das Anliegen ist also aufgenommen, es ist aufseiten des Bundesrates erledigt. Die Empfehlung auf Annahme der Motion liegt schon etwas weiter zurück. Ich kann mir auch vorstellen, dass Sie die Motion nicht mehr dem Bundesrat zuschieben - damit wäre schon etwas an Bürokratie erledigt.