preparatory:AB 196323
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-03-10
Wortprotokoll
Gemäss Verordnung ist die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern zu zivilen Zwecken an zivile Endempfänger nach wie vor gestattet. Die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern an zivil-militärische Mischbetriebe kann - kann! - ebenfalls bewilligt werden. Da gibt es Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, nämlich erstens die Endverbleiberklärung, die aufzeigt, dass die zu liefernden Güter vom Endempfänger zivil eingesetzt werden. Zweitens muss die Exportkontrollgruppe des Bundes in der Beurteilung aller ihr vorliegenden Informationen einstimmig zum Schluss kommen, dass die zivile Verwendung plausibel ist. Es braucht also Einstimmigkeit in der Expertengruppe. Zusätzlich können weitere Sicherungsmassnahmen wie die Überprüfung des zivilen Einsatzes vor Ort je nach Einzelfall vorgenommen werden.
Ausfuhrgesuche, bei denen keine Einstimmigkeit herrscht, müssen gemäss der entsprechenden Verordnung vom Bundesrat beurteilt werden. Das heisst, der Bundesrat muss dann eine Bewertung und Gewichtung der vorliegenden Informationen vornehmen. Der Export von Dual-Use-Gütern nach Russland und in die Ukraine zu militärischen Zwecken oder an einen rein militärischen Endempfänger wird nicht bewilligt. Ebenfalls nicht bewilligt wird der Export von Kriegsmaterial und von besonderen militärischen Gütern. Nach Ansicht des Bundesrates hat sich die bisherige Praxis bewährt, er sieht zurzeit keinen Anlass, dem Seco weitere Exportkontrollrichtlinien zu geben.
Jetzt lassen Sie mich das mit einem Satz kommentieren: Es ist eine sehr heikle Angelegenheit, die Verunsicherung ist gross. Einerseits gibt es eine Verunsicherung bei den Industrien, die Gesuche stellen oder zum Teil Gesuche schon gar nicht mehr stellen - und das ist das Gefährliche an dieser Geschichte. Andererseits ist die Verunsicherung auch in der Verwaltung spürbar. Es geht daher darum, dass wir Sicherheit zurückgewinnen, und das bedeutet mit anderen Worten, dass wir die Vorschriften klipp und klar einhalten. Es braucht keine neuen Vorschriften, ich habe das eben gesagt.
Die Sicherheit kommt nur zurück, wenn wir die Verfahren rasch abwickeln können. Da haben wir Fortschritte gemacht; das hat Frau Ständerätin Keller-Sutter eben auch bestätigt. Und es darf keine ideologischen Prüfkriterien geben. Vielmehr haben wir uns strikt an die ganz sachlichen Kriterien zu halten. Damit ist sowohl die Expertengruppe entscheidungsfähig als auch - im Falle, dass sie sich nicht einig wäre - der Bundesrat. [PAGE 158]