preparatory:AB 196441
Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-10
Wortprotokoll
Mit der Initiative 15.311, "Aufstockung des Grenzwachtkorps", beantragt der Kanton Basel-Stadt, das Grenzwachtkorps sei personell so auszustatten, dass es nach Massgabe der jeweils bestehenden Sicherheitssituation seine Aufgaben in guter Qualität und entsprechend den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung wahrnehmen könne. Die Initianten begründen ihre Forderung mit dem Argument, dass 2013 zwar 24 zusätzliche Stellen bewilligt worden seien, die Region aber unzureichend berücksichtigt worden sei. Sie verlangen, dass man bei der Verteilung besser auf die Bedürfnisse der Region eingehe. Sie begründen dies insbesondere mit der Tatsache, dass die Zahl der Einbrüche in der Region zugenommen habe und höhere Deliktzahlen festzustellen seien.
Die Initiative hat in der Vorprüfung eine wechselvolle Geschichte erlebt. Die Finanzkommission des Ständerates hat am 10. November 2015 eine Vertretung des Kantons angehört. Sie hat Verständnis für die Sicherheitsbedürfnisse der Region, nimmt diese sehr ernst, hat aber den Weg, den die Initiative vorschlägt, als falsch eingestuft. Sie beantragte, der Initiative keine Folge zu geben. Demgegenüber hat der Ständerat dem Anliegen zugestimmt, er beschloss Folgegeben. Im Weiteren beriet der Ständerat am 16. Dezember 2015 die Standesinitiative Basel-Landschaft 15.301, "Zusätzliche Aufstockung des Grenzwachtkorps und angemessene Verteilung der Ressourcen auf die Regionen". Diese war in der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates vorbesprochen worden. Die Kommission hatte beantragt, ihr keine Folge zu geben, hingegen gab der Ständerat beiden Standesinitiativen Folge. Die Finanzkommission des Nationalrates prüfte die Standesinitiative am 18. Februar 2016. Um sich über die derzeitige Situation informieren zu lassen, hörte sie den Chef des Grenzwachtkorps an. Ebenso lag ein Mitbericht der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates vor. Diese beantragte Folgegeben.
Zu den Erwägungen der Kommission: Der Chef des Grenzwachtkorps schilderte die aktuelle Lage und führte dabei aus, dass diese schwierig sei und eine Erhöhung des Personalbestandes helfen würde, die kritische Personalsituation an der Grenze zu entschärfen. Er sagte dann aber ausdrücklich auch, dass das Parlament entscheiden müsse, ob der angestrebte Weg über eine Standesinitiative der richtige sei.
Die Finanzkommission beantragt mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
Zu den Überlegungen im Einzelnen: Die Finanzkommission ist sich in Bezug auf das Anliegen der Standesinitiative, die Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung ernst zu nehmen, durchaus einig. Allerdings wies der Chef des Grenzwachtkorps in der Anhörung selber darauf hin, dass es Aufgabe seines Korps sei, "an der Grenze als Filter zu wirken". Im Weiteren unterstrich er, dass das Grenzwachtkorps aufgrund des Postulates der SiK-NR 16.3005, "Rolle und zukünftiger Bestand des Grenzwachtkorps", aufzeigen müsse, wie viel an Mitteln zur Erfüllung des Auftrages nötig sei.
Diese Argumentation war denn auch wegweisend für die Haltung der Mehrheit in der Kommission, die wie die Finanzkommission des Ständerates eine Standesinitiative als den falschen Weg zur Lösung des Problems ansah. Sie stellte gerade auch vor dem Hintergrund des Stabilisierungsprogramms des Bundes für die kommenden Jahre das Argument der finanzpolitischen Disziplin in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen. Das Parlament steuert in Ausübung seiner Budgethoheit den Personalbestand des Bundes generell über die Bewilligung von Personalkrediten im Rahmen des Voranschlages und der Nachtragskredite. Was angesichts dieser Steuerungsform Sinn und Zweck einer Standesinitiative in diesem Bereich sein soll, ist der Mehrheit deshalb nicht klar. Die Erfüllung des materiellen Anliegens des Kantons Basel-Stadt muss und kann über das Instrument des Voranschlages und der Nachtragskredite erfolgen. Es sind die vom Gesetz vorgesehenen Verfahren, die eben auch eine schnelle Reaktion ermöglichen.
Das Parlament beschliesst den Nachtrag I zu einem bereits beschlossenen Voranschlag jeweils in der Sommersession, den Nachtrag II jeweils zusammen mit dem Voranschlag für das nachfolgende Jahr in der Wintersession. So haben etwa Nationalrat und Ständerat seinerzeit bereits im Rahmen des Voranschlages 2016 auf Antrag des Bundesrates den Bestand des Grenzwachtkorps um 48 Stellen erhöht. Über den Voranschlag und den Nachtrag kann dem Anliegen des Kantons Basel-Stadt damit viel schneller, effizienter und effektiver entsprochen werden als durch die Ausarbeitung einer Vorlage infolge einer Standesinitiative. Die Kommission spricht sich damit auch mehrheitlich gegen Sonderverfahren aus, welche die Haushaltsteuerung verkomplizieren würden. [PAGE 325]
Eine Minderheit teilt an sich grundsätzlich die Vorbehalte der Mehrheit, ist aber der Auffassung, dass die Situation sehr schwierig ist. Sie befürchtet, dass eine Ablehnung der Standesinitiative ein politisches Zeichen setzen würde, das in der betroffenen Region vielleicht nicht richtig interpretiert würde.
Ich bitte Sie angesichts dieser Ausführungen und im Namen der Kommission, diesen Überlegungen zu folgen. Verzichten Sie auf ein Sonderverfahren, und lassen Sie angesichts des angespannten Bundeshaushaltes stattdessen finanzpolitische Disziplin walten.
Geben Sie bitte deshalb der Standesinitiative Basel-Stadt keine Folge.