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Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-04-26

Wortprotokoll

Bei der Wiedergutmachungs-Initiative geht es darum, wie wir mit der Vergangenheit umgehen, mit dem, was Menschen früher erlitten haben, und mit dem, was Menschen früher getan und anderen angetan haben. Wer dabei Veränderung und Fortschritt anerkennt oder gar gutheisst, der wird in seinem Urteil über die Vergangenheit vorsichtig sein und Demut walten lassen. Denn er weiss [PAGE 654] erstens, dass es unsere gegenwärtigen Erkenntnisse und Überzeugungen ohne die Verfehlungen und das Schicksal derer vor uns nicht gäbe. Und er weiss zweitens, dass unser gegenwärtiger Erkenntnis- und Überzeugungsstand in den Augen derer nach uns voll von Verfehlungen ist und Schicksale hinterlässt. Dereinst werden Menschen für das, was wir heute tun und unterlassen, Wiedergutmachung verlangen.

Nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch stehen wir darum nicht in der Schuld derer, denen unsere Vorfahren Unrecht angetan haben. Es ist auch aus der Sicht der Moral und der Gerechtigkeit nicht richtig, über unsere Vorfahren den Stab zu brechen. Jedenfalls kann das Recht keine Grundlage für eine solche Wiedergutmachung sein. Recht ist eine Machtordnung für eine bestimmte Zeit. Es steht uns nicht zu, das, was früher den Rechtsvorstellungen entsprach, was früher Rechtmässiges getan wurde, unseren heutigen Rechtsvorstellungen zu unterwerfen. Die Menschen früher haben sich an das gehalten, was damals galt. Sie konnten nicht anders. Und unsere heutigen Rechtsvorstellungen sind für heute gemacht, nicht für die Menschen und Vorstellungen von damals.

Das Gesagte gilt aber wohlverstanden auch für Rechtsverletzungen, für Unrecht, das in der Vergangenheit bereits nach damaligen Massstäben geschehen ist. Damals wie heute werden Gesetze nicht vollständig und nicht immer richtig durchgesetzt, weil es eine Verjährung gibt, weil die gesellschaftlichen und politischen Möglichkeiten der Rechtsverwirklichung beschränkt sind. Nicht nur über die damaligen Rechtsvorstellungen, sondern auch über die damaligen Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung, die gesellschaftlichen und politischen Bedingungen der Rechtsdurchsetzung sollten wir hier und heute nicht urteilen.

Offenbar ist es aber ein Zeichen der Zeit, dass wir glauben, uns über das Verhalten unserer Vorfahren erheben und sie verurteilen zu müssen. Die Wiedergutmachungs-Initiative scheint mir bloss ein Ausdruck eines viel umfassenderen Malaises zu sein, sozusagen eines Gesinnungsimperialismus in historischer Dimension. Ein anderer Ausdruck dieses Malaises ist der Umgang mit Asbestschäden. Auch dort sollen durch eine reine Billigkeitsentscheidung, durch eine einfache Moralentscheidung Entscheide, die Menschen in der Vergangenheit getroffen haben - damals richtige und damals falsche Entscheide -, sozusagen sanktioniert werden.

Wo hört dieses Urteilen über die Vergangenheit, diese Wiedergutmachung auf? Wer kann alles Ansprüche stellen? Welches Unrecht hat man beispielsweise jahrzehntelang all den Kindern angetan, die man nach der Scheidung dem einen Elternteil weggenommen hat, weil es richtig war, die elterliche Gewalt nur einem Elternteil zuzuordnen? Was werden die Menschen sagen, die heute der Luftverschmutzung und der Lichtverschmutzung ausgesetzt sind, nach Massstäben, die wir in fünfzig Jahren für nicht mehr angemessen anschauen werden? Wo hört das auf? Wer kann Wiedergutmachungsansprüche stellen? Können diejenigen solche Ansprüche stellen, die 100 000 Unterschriften gesammelt haben? Wäre es nicht willkürlich, nur gerade diesen Anspruchsgruppen etwas zugutekommen zu lassen, die sich die Mühe gemacht haben, sich Gehör zu verschaffen?

Wenn hier über Moral und Gerechtigkeit gesprochen wird, und das geschieht hier ja, dann müssen wir - ich habe es eingangs gesagt - auch uns selber den Spiegel vor Augen halten. Menschen werden Wiedergutmachung für das verlangen, was wir heute tun; ich habe es gesagt.

Wir haben heute Morgen über eine Revision des Kindesrechts diskutiert. Das wurde zum Glück abgelehnt, aber immerhin von einer grossen Minderheit unterstützt. Wir wollten dem Staat, den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, den Gerichten, den Experten für Kindeswohl mehr Einfluss auf die Erziehung der Kinder einräumen. Mit anderen Worten: Heute Morgen wollte immerhin eine Minderheit genau das tun, was wir heute Nachmittag verurteilen, nämlich den Einfluss des Staates auf die Erziehung der Kinder vergrössern.

Glauben Sie wirklich, dass das, was eine Minderheit heute Morgen wollte, besser ist als das, was unsere Vorfahren getan haben? Ich glaube es nicht. Deshalb lehnt die SVP-Fraktion die Initiative und den Gegenvorschlag mehrheitlich ab.

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