preparatory:AB 198597
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2016-05-30
Wortprotokoll
Namens der Mehrheit der CVP-Fraktion ersuche ich Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.
Nach geltendem Recht ist die Einzeladoption grundsätzlich nur möglich, wenn die adoptierende Person unverheiratet ist und nicht in eingetragener Partnerschaft lebt. Das soll weiterhin so bleiben. Damit wird der Ausnahmecharakter der Einzeladoption bekräftigt. Nur ausnahmsweise darf eine verheiratete Person gemäss Artikel 264b Absatz 2 ZGB ebenfalls wie bis anhin alleine adoptieren, dann nämlich, wenn beispielsweise der andere Ehegatte dauernd urteilsunfähig ist. Analoges gilt für die eingetragene Partnerschaft gemäss Absatz 3, was die Minderheit Nidegger verhindern will.
Unsere Fraktion lehnt das mehrheitlich ab, weshalb ich Sie bitte, der Mehrheit zuzustimmen.