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preparatory:AB 198820

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-05-31

Wortprotokoll

Wir haben eigentlich eine erste Etappe mit dem AIA-Gesetz abgeschlossen. Das Parlament steht mit der Verabschiedung dieser einzelnen AIA-Abkommen mit verschiedenen Ländern nun am Beginn einer zweiten Etappe. Sie beschliessen heute die ersten AIA-Abkommen, einerseits jenes mit der EU und andererseits jenes mit Australien.

Es wurde gesagt: Ausgangspunkt war eigentlich die Finanzkrise in den Jahren 2008 und 2009. Im Zuge dieser Finanzkrise hat insbesondere die Diskussion über einen grenzüberschreitenden automatischen Informationsaustausch an Dynamik gewonnen. Die Staats- und Regierungschefs der G-20 waren die eigentlichen Treiber. Sie haben 2013 den Auftrag erteilt, einen solchen Standard zu entwickeln. Bereits 2014 wurde ein AIA-Standard durch den Rat der OECD genehmigt, und die G-20 hat diesen Standard im Jahr 2014 bestätigt. Es war also eine internationale Entwicklung in der Folge der Finanzkrise, ausgehend von der G-20 und übernommen durch die OECD. Es ist also nicht die EU, die hier massgebend war und den Takt angegeben hat, sondern die internationale Staatengemeinschaft.

Gegenstand des AIA-Standards ist ein routinemässiger und in regelmässigen Abständen zwischen zwei Staaten stattfindender Austausch von Informationen über Konten, die eine in einem dieser Staaten steuerpflichtige natürliche oder juristische Person bei einem Finanzinstitut im anderen Staat hält. Das heisst, dass der Informationsaustausch dadurch stattfindet, dass Finanzinstitute die Informationen dem Staat melden, worauf dieser sie dem anderen Staat meldet. Es ist also ein Austausch zwischen Staaten, basierend auf den Angaben der Finanzinstitute. Der Standard definiert sich über die auszutauschenden Informationen. Es handelt sich dabei insbesondere um Informationen über Kontobestände und sämtliche Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden, Veräusserungserlöse und übrige Erträge sowie die Identität der an diesen Vermögenswerten nutzungsberechtigten Personen. Das ist der Inhalt des Austausches, der automatisch erfolgt. Inzwischen haben über neunzig OECD-Staaten sich zum automatischen Informationsaustausch bekannt. Sie arbeiten an der entsprechenden Umsetzung.

Hier ist vielleicht auch im Zusammenhang mit dem Minderheitsantrag, der gestellt wurde, etwas zum Rhythmus oder Vorgehen festzuhalten. Die erste Gruppe der Staaten, etwa fünfzig Staaten, wird 2017 mit dem automatischen Informationsaustausch beginnen, basierend auf den Daten von 2016. Die Schweiz ist in einer zweiten Gruppe: Wir werden aufgrund dieser Abkommen die ersten Daten 2018 austauschen. Der Austausch wird dann also bereits ein Jahr funktionieren, die ersten Staaten werden den Informationsaustausch ja ab 2017 machen. Unsere Zeitverhältnisse sind anders, wir benötigen aufgrund unseres parlamentarischen Vorgehens mehr Zeit. Wir brauchen für den Abschluss und die Inkraftsetzung eines AIA-Abkommens etwa zwei Jahre: Wir haben ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen und nachher, mit dem Verfahren in zwei Kammern, auch ein parlamentarisches Verfahren, das länger dauert. In den meisten anderen Staaten oder praktisch in allen anderen Staaten liegt der Abschluss eines AIA-Abkommens in der Kompetenz der Regierung. Das heisst, dass es in anderen Staaten drei bis vier Wochen geht, bis sie ein entsprechendes AIA-Abkommen beschlossen haben. Wir geraten hier dagegen etwas in Rückstand, weil wir eine sehr lange Vorlaufzeit brauchen.

Wir wissen heute noch nicht genau, welcher Staat mit welchem anderen Staat die Informationen dann auch tatsächlich austauschen wird. Wir wissen zwar, wer mit wem entsprechende Abkommen geschlossen hat, aber in der zweiten Gruppe werden wir das Ganze dann auch beobachten können. Wir stellen heute auch fest - das ist eine Forderung -, dass wir nicht vor anderen Staaten sein dürfen, insbesondere nicht vor den wichtigen Konkurrenzplätzen. Wir gehen heute davon aus, dass andere Länder, beispielsweise Singapur, den Informationsaustausch mit vergleichbaren Ländern mindestens gleichzeitig mit uns einführen werden. Mit unserem Vorgehen und diesen zwei Jahren Vorlaufzeit können wir das im Voraus aber nicht genau sagen.

Man kann das Ganze durchaus mit dem Sport vergleichen: Wenn im Fussball auf der ganzen Welt die gleichen Spielregeln gelten, müssen wir uns diesen anschliessen. Der OECD-Standard ist heute ein internationaler, weltweiter Standard, der für alle die gleichen Regeln des Informationsaustauschs vorsieht. 2017 wird begonnen, und zwar auf der Datenlage von 2016. Diese internationalen Regeln gelten und werden auch durch das Global Forum, also durch die OECD, überwacht.

Es ist nicht so, dass dann jeder Staat machen kann, was er will. Vielmehr wird der Datenaustausch kontrolliert, und da sind dann auch allfällige Sanktionen möglich. Es gibt also sozusagen ein Schiedsrichterwesen, wenn man dem so sagen kann: Der Schiedsrichter beurteilt, ob etwas korrekt ausgeführt ist oder nicht. Dieser Schiedsrichter ist streng, denn jeder Staat, der einen anderen kontrolliert, wird darauf achten, dass dieser die Daten auch wirklich liefert und dass er Daten nur für den Zweck verwendet, der vorgesehen ist. Wir können also davon ausgehen, dass bereits gewisse Erfahrungen bestehen, wenn die Schweiz 2018 erstmals Daten austauscht, nämlich aufgrund der ersten Gruppe von rund fünfzig Ländern, die ein Jahr vorher mit dem Austausch beginnen. Damit sind auch schon erste Kontrollen durchgeführt, und es liegen Anhaltspunkte dafür vor, wie es funktioniert.

Damit ist dieser Rückweisungsantrag aus unserer Sicht nicht nötig. Das Verfahren wird so aufgegleist und installiert, dass die Bedenken, die im Rückweisungsantrag zum Ausdruck kommen, eigentlich berücksichtigt sind. Es gibt aber natürlich durchaus Länder, wie sie im Rückweisungsantrag erwähnt sind; insofern teilen wir die Bedenken, die genannt wurden. Man muss mit dem Austausch in den Anfangsjahren vorsichtig sein: Man muss genau beurteilen, ob die Daten auch wirklich geliefert werden können und ob sie nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. In den ersten Jahren ist diesem Anliegen also grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Indem jetzt aber ein globaler Standard entwickelt worden ist, werden andere Werte der Finanzplätze in den Vordergrund [PAGE 767] treten. Wenn Sie es wieder mit dem Fussball vergleichen: Es kommt jetzt darauf an, wer unter diesen Regeln am besten spielt. Wenn wir die Schweiz betrachten, sehen wir: Wir haben durchaus sehr gute Voraussetzungen. Wir haben eine eigene Währung, eine hohe politische Stabilität, eine diversifizierte und starke Volkswirtschaft mit weltweit tätigen Unternehmen sowie gute wirtschaftliche und politische Verhältnisse. Das dürften in Zukunft die Kriterien sein, nach denen man sich überlegt, wo man Geld anlegt. Wir haben eine hohe Kompetenz in Sachen Finanzanlagen. Wenn überall wirklich nach diesen Regeln gespielt und es auch überwacht und kontrolliert wird, gibt nicht mehr ein Bankkundengeheimnis den Ausschlag, sondern die Kompetenzen und die Spielregeln des Finanzplatzes. Da hat die Schweiz gute Voraussetzungen.

Wenn wir diese Entwicklung betrachten, sehen wir, dass wir beim Ausbruch der Finanzkrise einen Abfluss von ausländischen Vermögenswerten hatten; das ist wieder aufgeholt worden. Wir haben jetzt wieder etwa den Wert wie in der Zeit vor der Bankenkrise; das heisst, dass die Qualitäten unseres Finanzplatzes durchaus entsprechend gewürdigt werden. Dieser automatische Informationsaustausch ist die Übernahme der geltenden Spielregeln.

Nun zu den heute vorliegenden Abkommen: Wir können die AIA-Abkommen nach zwei Modellen umsetzen. Das Modell 1 ist eigentlich der Abschluss eines bilateralen Staatsvertrages. Das ist das Modell, das wir mit der EU haben, der bilaterale Staatsvertrag. Das Modell 2 ist ein Amtshilfeübereinkommen, mit dem wir dann diesen automatischen Informationsaustausch entwickeln. Das ist das Modell, das im Fall von Australien vorliegt.

Ich komme jetzt konkret zur Vorlage zu Australien. Da geht es konkret um einen Bundesbeschluss, durch den der Bundesrat von der Bundesversammlung ermächtigt wird, mit Australien dieses Abkommen umzusetzen. Vielleicht fragen Sie sich, weshalb gerade Australien das erste Land ist, zu dem wir Ihnen ein einzelnes Abkommen vorlegen. Australien ist ein wichtiges Mitgliedland der G-20, gehört also zur Kerngruppe der Entwicklung dieses automatischen Informationsaustauschs. Australien ist für die Schweiz ein interessanter politischer Partnerstaat, auch darum, weil Australien sämtliche Kriterien, die in diesem AIA-Abkommen über den Datenaustausch gefordert sind, erfüllen kann.

Die Verhandlungen mit Australien fanden im Übrigen per Telefonkonferenzen statt. Das heisst, man hat einen Standard, der vorgegeben ist. Man muss ja die Details regeln, und das braucht nicht mehr wochenlange Verhandlungen, sondern man legt fest, in welchem Zeitraum solche Standards umgesetzt werden. Das findet eben im Rahmen von Telefonkonferenzen statt.

Wir haben mit Staaten der erwähnten ersten Gruppe weitere Abkommen abgeschlossen, die wir Ihnen bereits zugestellt haben: Das sind Abkommen mit Island und Norwegen, also mit den EWR-Staaten, mit Jersey und Guernsey, mit der Insel Man, mit Japan, Kanada und Südkorea. Diese bilden, zusammen mit den EU-Staaten, die erste Gruppe. Wir arbeiten zurzeit an den Abkommen mit einer zweiten Gruppe von Staaten, mit denen ab 2019 Informationen ausgetauscht werden können. Damit werden wir mit dieser zweiten Gruppe 2019 bereits im hinteren Feld der Staaten liegen, die solche Abkommen machen. Die meisten Staaten werden durch Regierungsbeschlüsse die Schweiz dann definitiv und endgültig überholen.

Wie ich gesagt habe, ist das erste Land, um das es hier geht, Australien. Australien ist nicht nur G-20-Mitglied, sondern auch ein Land, das für seine Stabilität und Integrität bekannt ist. Es ist ein Rechtsstaat, der mit unserer Schweiz vergleichbar ist. In Australien gibt es nach den USA und Kanada auch die drittgrösste Auslandschweizergemeinschaft. Auch aus dieser Sicht ist also ein Abkommen mit Australien sinnvoll. Australien ist zudem auf Rang 19 der wichtigsten Handelspartner der Schweiz, und wenn man die EU-Staaten ausklammert, ist Australien sogar auf Rang 12. Die Schweiz ist umgekehrt der sechstgrösste Direktinvestor in Australien. Ein Abkommen mit Australien macht also Sinn. Es ist ein Standardabkommen, das wir übernehmen, es sind internationale Spielregeln. Wir werden also als Erstes mit Australien einen Partner haben, der unsere Rechtsauffassung teilt und dessen Vorgehen dem unsrigen entspricht.

Zum Abkommen mit der EU: Es hat sich ja die Frage gestellt, ob es nicht möglich gewesen wäre, mit allen EU-Staaten ein separates Abkommen zu machen. Das ist schlicht und einfach nicht möglich; die EU macht das für alle zusammen. Das Abkommen mit der EU ist ein Änderungsprotokoll zum bestehenden Zinsbesteuerungsabkommen. Es ist also nichts Neues, sondern eine Änderung des bereits bestehenden Abkommens. Das Änderungsprotokoll besteht aus vier Artikeln und hat im Wesentlichen drei Elemente:

Beim ersten Punkt geht es, wie gesagt, um die Übernahme des automatischen Informationsaustauschs nach dem globalen Standard der OECD. Wir arbeiten also auch mit der EU auf Basis des Standards der OECD, den wir weltweit anwenden, und nicht etwa auf Basis allfälligen EU-Rechts. Somit können wir dann diesen OECD-Standard mit allen Partnerstaaten umsetzen, mit der EU und mit anderen, die vorgesehen sind.

Beim zweiten Punkt dieses Abkommens geht es um den Informationsaustausch mit der EU. Er findet auf Ersuchen statt, gemäss Artikel 26 des geltenden OECD-Musterabkommens. Also auch hier übernehmen wir diesen entsprechenden Standard.

Der dritte Punkt ist das Bestehende, das wir weiterführen, nämlich die Quellensteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen. Auch bei der EU geht es hier um die Übernahme des OECD-Standards.

Zur Frage, wie wir das kontrollieren und überwachen: Es wurden Bedenken zu EU-Staaten angeführt, die das noch nicht machen könnten oder nicht unseren Vorschriften entsprechend machen würden. Hier ist festzuhalten, dass wir erst in einem Jahr, also auf den 1. Januar 2017, damit beginnen, Daten zu sammeln, und diese 2018 austauschen werden. Dann werden die Länder, die jetzt etwas in Zweifel gezogen wurden, erste Kontrollen gehabt haben. Man hat erste Erfahrungen, es gibt allenfalls international erste Korrekturen. Damit können wir davon ausgehen, dass dieser Austausch auch entsprechend erfolgen kann. Das bedeutet die Übernahme dieses internationalen Standards.

Richtig ist, was gesagt wurde: Wir gingen damals davon aus, dass wir etwas erhalten, wenn wir einem Land den automatischen Informationsaustausch anbieten, nämlich den Marktzutritt. Das hat sich durch die Dynamik der Entwicklung nicht bewahrheitet. Der automatische Informationsaustausch gehört zu einem internationalen Standard, für den keine Gegenleistungen erwartet werden können. Damit bleibt der Marktzutritt für Schweizer Finanzdienstleister eines der ganz grossen und wichtigen Anliegen für den Finanzplatz Schweiz. Wir müssen versuchen, parallel dazu in diesen Ländern verbesserte Marktzutrittsbedingungen zu erhalten, damit unsere Finanzdienstleister in diesen Ländern auch entsprechende Dienstleistungen anbieten können. Das ist nicht so einfach, wie wir es uns einmal vorgestellt haben. Da wird es noch eine Reihe von Verhandlungen brauchen. Hier ist der Fokus nicht nur auf die EU zu richten, sondern auch auf die Volkswirtschaften insbesondere in Asien und in den Schwellenländern, die für die Schweiz in den nächsten Jahren wichtig sein werden.

Was wir hier also haben, ist zwar einerseits Vergangenheitsbewältigung, aber es ist ganz klar auch eine Ausrichtung auf einen prosperierenden und zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort Schweiz. Die Schweiz als wichtige Volkswirtschaft, als Finanzplatz, der zu den Top Ten der Welt gehört, kann es sich nicht leisten, hier abseitszustehen, sondern sie hat diese Spielregeln zu übernehmen und muss dann versuchen, die Stärken, die sie im Bereich der Vermögensverwaltung und im Bereich der Finanzdienstleistungen hat, anders auszuspielen.

Ein Punkt, der auch noch angesprochen wurde, ist die ganze Thematik bezüglich der USA. Da sind wir immer noch in Verhandlungen zu Fatca 1. Wir haben inzwischen für die [PAGE 768] Umsetzung das Jahr 2019 ins Auge gefasst. Die ganze Entwicklung der OECD wird auch dazu führen, dass die USA in Bezug auf Delaware unter Druck kommen, das diesbezüglich nach wie vor eine gewisse Oase ist oder ein Sumpf - je nachdem, wie man es betrachtet. Man geht im internationalen Staatenverbund davon aus, dass die USA in diesen Bereichen auch Nachholbedarf haben. Ich denke auch, dass die USA das erkannt haben. Für uns ist klar - das ist eine Forderung, die wir auch an die USA richten -, dass sie, wenn sie schon die ganze Welt unter Druck setzen, bitte auch vor der eigenen Haustür kehren sollen. Da haben die USA in Delaware noch Hausaufgaben zu machen. Diese werden in den nächsten Jahren sicher an die Hand genommen.

Ich bitte Sie also insgesamt, auf diese beiden Vorlagen einzutreten, ihnen zuzustimmen und die Minderheitsanträge abzulehnen.

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