preparatory:AB 198855
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-05-31
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen, aus den Gründen, wie ich sie bereits ausgeführt habe. Nehmen wir den Bundesbeschluss bezüglich des automatischen Informationsaustauschs mit Australien: Da würde ich auch meinen, dass der Antrag, wenn ich es richtig verstanden habe, sogar am falschen Ort ist. Absatz 1 ist ja nur die Ermächtigung, dass der Bundesrat Australien in die Liste der AIA-Vereinbarung aufnehmen kann. Absatz 2 wäre dann wichtig, weil dort der Bundesrat ermächtigt wird, das Datum des Austausches festzusetzen. Da sehen Sie auch, dass der Bundesrat eigentlich die Möglichkeit hat, mit dem Austausch dann zu beginnen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Nur die Aufnahme Australiens in die Liste sagt noch nicht, dass wir den Austausch dann auch bereits machen. Mit diesem Absatz 2 hat der Bundesrat also die Möglichkeit, den Austausch dann aufzunehmen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wir glauben, dass das bei Australien der Fall ist, ebenfalls beim Abkommen mit der EU.
Was die anderen wichtigen Finanzplätze betrifft, gehen wir davon aus - offenbar im Gegensatz zu Ihren Annahmen -, dass Singapur mindestens gleichzeitig mit uns die Einführung machen wird, wenn nicht früher. Ich habe auf die zeitlichen Aspekte hingewiesen: Wir brauchen zwei Jahre, in Singapur kann die Regierung solche Dinge in wenigen Wochen beschliessen. Wir sind jetzt mit einer ersten Gruppe von 37 Staaten beim Einführungsdatum von 2018. In Bezug auf wichtige Staaten werden wir erst später bereit sein. Wir gehen heute beispielsweise davon aus, dass China uns in diesem Prozess überholen wird. Wir haben dann auch die Möglichkeit, einen ersten Austausch und die Qualität der Daten zu beurteilen. Ich kann Ihnen einfach versichern, was ich schon gesagt habe: Der Bundesrat hat kein Interesse, da Lehrgeld zu bezahlen, sondern wir haben die Möglichkeit, in dieser zweiten Gruppe zu beobachten, was erfolgt ist, und können dann entsprechend allenfalls noch zuwarten oder Qualitätsanforderungen stellen.
Aus unserer Sicht ist also dieser Minderheitsantrag nicht notwendig. Er übernimmt im Geiste das, was wir eigentlich wollen, was in unseren Anträgen enthalten ist. Bei der internationalen Kontrolle dieses Austausches werden alle sozusagen eine soziale Kontrolle ausüben und sich international vergleichen und überwachen. Wir können da davon ausgehen, dass die Schweiz hier gleich lange Spiesse hat wie alle anderen.