preparatory:AB 199531
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-06-06
Wortprotokoll
Ich strukturiere meine Ausführungen in drei Teile: zuerst eine Kurzreaktion zur Situation in der EPFL, wie von Herrn Nantermod angesprochen; dann eine Berichterstattung im Namen des Bundesrates; der dritte Teil wird ein Jahresrückblick des WBF sein. Dort werde ich drei Themen ganz kurz ansprechen, die mir zentral wichtig sind.
Zuerst zum Bauprojekt der EPFL: Ich bedaure die Fehlentwicklung, und ich danke Ihnen, Herr Nantermod, für die klare, aber auch faire GPK-Einschätzung. Ja, ein Bericht von Anfang Jahr hat bestätigt, dass im Zusammenhang mit der Kostenüberschreitung alle objektiven Tatbestandselemente der Urkundenfälschung, und zwar der Falschbeurkundung, erfüllt sind. Die Urkundenfälschung im Amt ist grundsätzlich ein Offizialdelikt, und dieses ist von der zuständigen Strafbehörde von Amtes wegen zu verfolgen. Aus Transparenzgründen haben der ETH-Rat, das WBF und die Eidgenössische Finanzkontrolle gemeinsam entschieden, alle Berichte zu den Mehrausgaben auf der Website des ETH-Rates zu veröffentlichen. Wir machen das etwas spät, aber wir machen es, und damit sind wir transparent. Der ETH-Rat, das WBF und die Finanzkontrolle sind sich auch einig, dass das Verhalten der EPFL inakzeptabel ist.
Wir sind gemeinsam zum Schluss gelangt, dass eine Anzeige weder zielführend noch angemessen wäre, und zwar aus zwei Gründen. Erstens bestand zu keinem Zeitpunkt eine Bereicherungsabsicht. Zu keinem Zeitpunkt gab es zweitens eine andere, auf einen persönlichen Vorteil abzielende Handlung der involvierten Personen. Das Augenmerk wurde also auf die Realisierung der Baute und nicht auf die Einhaltung der geltenden Prozesse gelegt.
Selbstverständlich wurde der Handlungsbedarf zwischenzeitlich erkannt, und die ersten Massnahmen wurden ergriffen. Das sind die folgenden: Erstens wurde die Stelle eines Chief Financial Officer geschaffen, und dieser trägt die Gesamtverantwortung für die Finanzen. Zweitens wurde die interne Kommunikation im Immobilienmanagement verbessert. Drittens erarbeitete eine Arbeitsgruppe weitere Vorschläge für Verbesserungen beim Management von Immobilienprojekten.
Lassen Sie mich hierzu die folgenden Bemerkungen festhalten: Man muss aufräumen, das ist klar; das war eine Fehlentwicklung, und das darf sich nicht wiederholen. Aber wir müssen auch aufpassen, dass wir nicht übers Ziel hinausschiessen und eine Bürokratie einführen, die wir letztlich gar nicht haben wollen. Das ist eine Feststellung vor allem auch mir selbst und uns gegenüber. Mit den Massnahmen soll eine nachhaltige Verbesserung der Finanzprozesse und der Reporting-Kultur sichergestellt werden. Ich gehe davon aus, dass das der Fall ist.
So viel zum leidigen Thema ETH bzw. EPFL und Bauten. Wie gesagt, es handelt sich um einen Ausrutscher, um einen teuren Ausrutscher, wohlverstanden. Aber es bestand keine Bereicherungsabsicht. Der Fall ist zwischenzeitlich unter Kontrolle, und die Lehren sind gezogen.
Lassen Sie mich im Namen des Bundesrates ein paar Ausführungen zur Legislatur im Allgemeinen machen. Die Vorsteherinnen und Vorsteher der anderen Departemente werden ja die Gelegenheit bekommen, auf spezifische und zentrale Themen ihrer jeweiligen Departemente einzugehen. Ich halte meine Ausführungen also ganz generell: 82 Prozent aller Richtliniengeschäfte, also der vorrangigen Massnahmen der Legislaturplanung, wurden dem Parlament wie vorgesehen überwiesen. Wenn wir die Vorlagen mit einrechnen, die in der zu Ende gegangenen Legislatur aufgegleist wurden, aber erst für das Jahr 2016 zur Verabschiedung eingeplant sind, dann kommen wir auf einen noch höheren Wert von über 90 Prozent. Wenig tiefer, nämlich bei 80 Prozent, liegt der Wert bei den nachrangigen Massnahmen der Legislaturplanung, den sogenannten weiteren Geschäften. Die Einzelheiten sind im Anhang des Geschäftsberichtes festgehalten.
In der Legislaturperiode 2011-2015 legte der Bundesrat wie schon früher zahlreiche Geschäfte vor, die nicht in der Botschaft zur Legislaturplanung angekündigt worden waren, weil man von der Lageentwicklung und den entsprechenden Konsequenzen schlicht noch gar nicht Kenntnis hatte. Einige nichtgeplante Vorhaben gehen direkt oder indirekt sogar auf die Finanzkrise im Jahr 2008 zurück. Ungeplante Botschaften waren diejenigen bezüglich der Finanzmarktpolitik und der internationalen Zusammenarbeit im Steuerbereich. Dazu kommen zahlreiche Botschaften, die der Bundesrat zu Volksinitiativen zu verabschieden hatte, und es kamen unzählige Berichte in Erfüllung von Postulaten hinzu, die im Parlament angenommen wurden. Die Planabweichungen bewegen sich in einem Rahmen, wie er aufgrund sich ändernder Umstände zu erwarten ist.
Ich will betonen, dass der Bundesrat auch die vom Parlament im Rahmen der vergangenen Legislaturplanung eingefügte siebte Leitlinie ernst genommen und grösstenteils erfüllt hat. Diese Leitlinie betraf die Lohngleichheit und die Sprachenpolitik. So hat der Bundesrat am 18. November 2015 die Vernehmlassung zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes eröffnet. Mit der Vorlage will der Bundesrat Arbeitgeber mit 50 oder mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesetzlich dazu verpflichten, in ihren Unternehmen alle vier Jahre eine Lohnanalyse mit einer anerkannten Methode durchzuführen. Zuvor, am 13. März 2015, hat der Bundesrat den Evaluationsbericht "Förderung der Mehrsprachigkeit" samt Empfehlungen zur Mehrsprachigkeitspolitik genehmigt.
Den grössten Rückschlag erfuhr die Planung durch die Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative und die anschliessende Blockade fast sämtlicher europapolitischer Dossiers. Insgesamt kann aber festgehalten werden, dass die Legislaturplanung 2011-2015 eine sehr hohe Beständigkeit aufwies: Angekündigte Vorlagen wurden, wie gesagt, grossmehrheitlich, zu über 80 Prozent, verabschiedet. Damit erfüllen das Instrument der Legislaturplanung wie auch die dazwischengeschalteten Jahresziele ihre Funktion als Orientierungsrahmen für den Bundesrat in einem hohen Masse. So viel zur Arbeit des Gesamtbundesrates.
Nun komme ich noch zum WBF: Ich will ganz kurz etwas über die Wachstumspolitik sagen, dann äussere ich mich zur Stärkung des Bildungs-, Forschungs- und Innovationsstandortes Schweiz.
Wieso Wachstum? Wachstum ist nötig, wenn man Mittel für künftige Investitionen und damit für künftige Innovationen generieren will. Wenn wir nicht mehr Wachstum generieren und Mittel für Investitionen und Innovationen bereitstellen könnten, wären die Arbeitsplätze der Einzelnen und des Kollektivs sofort gefährdet. Wachstum ist also eine Notwendigkeit.
Zum Wissensbereich möchte ich Folgendes sagen: Je besser es uns gelingt, ganz vorne mit dabei zu sein, umso grösser ist die Chance, dass wir uns in Sachen Innovation vorneweg bewegen, und wenn wir uns vorneweg bewegen, ist wiederum die Chance maximiert, dass wir wettbewerbsfähig sind und die entsprechenden Jobs verteidigen oder neu schaffen können.
Zur Wachstumspolitik gehört auch, wenn Sie so wollen, die Fachkräfte-Initiative. Dazu wurde vorhin schon gesprochen. Ich erlaube mir meinerseits ein paar Pinselstriche. Der Zugang zu geeigneten Fachkräften ist ein zentraler Faktor für die Flexibilität des Arbeitsmarktes und damit für die Standortattraktivität der Schweiz. Das inländische Fachkräfteangebot schrumpft demografiebedingt. Das haben wir im Jahr 2011 - sicher nicht zum ersten Mal, damals aber definitiv - [PAGE 868] festgestellt und die Fachkräfte-Initiative auf die Beine gestellt. Um einer Abnahme des Arbeitskräfteangebotes entgegenzuwirken, werden im Rahmen der Fachkräfte-Initiative aktuell 39 Massnahmen umgesetzt. Um noch eine Zahl zu bemühen: In den letzten fünf Jahren konnte das Arbeitskräfteangebot durch eine erhöhte Arbeitsmarktbeteiligung um rund 100 000 Vollzeitarbeitskräfte gesteigert werden.
Im Bereich der Pflegeberufe tragen die Anstrengungen konkrete Früchte. Der Beruf Fachfrau/Fachmann Gesundheit ist zahlenmässig zwischen 2007 und 2015 um den Faktor 2,5 auf rund 3900 Abschlüsse angestiegen. Die Eintritte in die Pflegestudiengänge Fachhochschule mit Bachelorabschluss haben sich von 2011 bis 2015 um mehr als 20 Prozent auf rund 1200 Absolventen erhöht.
Mit der Fachkräfte-Initiative setzt der Bundesrat einen starken Akzent auf die bessere Ausschöpfung des Potenzials an inländischen Fachkräften. Die Fachkräfte-Initiative kann damit langfristig auch einen Beitrag zur Dämpfung der Zuwanderung leisten.
Wir haben immer wieder über die Fachkräfte-Initiative gesprochen und werden es auch weiterhin tun. Ich bin froh, wenn die Firmen in der Lage sind, aus dem vorhandenen Potenzial hier in diesem Land Fachkräfte zu identifizieren, in sie zu investieren - im Sinne von Weiterbildung - und sie dann auch in die Arbeitsprozesse zu integrieren. Ich erlaube mir die Feststellung, dass wir in den ersten Jahren die Erwartungshaltungen zu hoch geschraubt und damit die Arbeitgeber zu sehr in die Pflicht genommen haben. Ich meine, dass wir inzwischen die Balance gefunden haben; Angebot und Nachfrage sind in etwa aufeinander abgestimmt. Es ist wichtig, dass wir - vor allem nach dem 9. Februar 2017 - in der Lage sein werden, die Fachkräfte vermehrt aus heimischem Potenzial zu rekrutieren. Die Anstrengungen sind gross und bleiben gross. Es ist mir wichtig, dass wir unseren Beitrag zur Umsetzung des am 9. Februar 2014 geäusserten Volkswillens leisten. Mit anderen Worten: Die Zuwanderung muss gedämpft werden.
In aller Kürze ein Wort zur administrativen Belastung: Die administrative Entlastung ist ein wirksames Instrument, um die Kosten der Unternehmer zu senken und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Wir haben im September des letzten Jahres in einem Bericht zur administrativen Entlastung 31 neue Massnahmen beschlossen. Von der Vorgängerserie sind in den Jahren 2011 bis 2013 drei Viertel der damals angesagten Massnahmen umgesetzt worden; das letzte Viertel wird in diesem Jahr noch erledigt. Ich will damit zum Ausdruck bringen, dass wir uns erstens bemühen, die administrative Belastung zu reduzieren, und dass wir zweitens wissen, wo wir mit unseren Massnahmen stehen. Wir führen ein Controlling durch, um sicher zu sein, dass wir eine Wirkung erzielen.
Es ist vorhin von Herrn Nationalrat Campell der Wunsch vorgebracht worden, er möchte endlich etwas vom Tourismus hören. Ich habe nach dieser Aussage wieder eine Seite meiner Vorlage hervorgenommen. Ich sage Ihnen zum Tourismus Folgendes: Zwischen 2016 und 2019 kommen zusätzliche Fördermittel von 210 Millionen Franken dazu. Die Zielsetzung muss sein, dass wir die Beherbergungswirtschaft modernisieren, die Produkte- und Qualitätsentwicklung fördern, Strukturen optimieren, Kooperationen befördern und den Wissensaufbau und vor allem auch die Wissensdiffusion bis zum einzelnen Betrieb verstärken. Damit sollte es möglich sein, im Tourismusbereich einen Beitrag zu leisten, um die strukturellen Reformen durchzuziehen.
Ich habe vorhin gut zugehört, als man gesagt hat: Runde Tische in Ehren, aber es muss dann auch noch etwas dabei herausschauen. Ich bin völlig mit Ihnen einverstanden. Im Tourismusbereich - im Gastro- und Hotelleriebereich - habe ich mich verpflichtet, mit an einen runden Tisch zu kommen. Dieser wird äusserst sorgfältig vorbereitet und entweder noch vor oder dann nach den Sommerferien stattfinden. Wenn wir tatsächlich miteinander Massnahmen beschliessen wollen, die dann auch umgesetzt werden können, muss das äusserst sorgfältig vorbereitet sein. Wir sind derzeit daran, das zu tun. Es muss uns gelingen, neben dem Städtetourismus auch den Bergtourismus wieder zu stärken.
Ich habe heute Morgen die Ehre gehabt, den indischen Ministerpräsidenten zu empfangen. Er hat von sich aus von der Schweiz als wunderschönem Bollywood-Land gesprochen, von sich aus über die Visapolitik gesprochen und von sich aus festgestellt, dass er sich freut, wenn indische Gäste die Schweiz besuchen; dies als kleine Reminiszenz aus aktuellem Anlass.
Jetzt noch ein paar Worte zur BFI-Landschaft: Die Ausgaben für den BFI-Bereich belaufen sich auf etwa 10 Prozent des Bundeshaushaltes. Diese Zahl sei in Erinnerung gerufen. Das sind Investitionsausgaben, da lege ich grössten Wert darauf. Es sind nachhaltig wirkende Ausgaben. Die Steuerung erfolgt über die vierjährige BFI-Botschaftsperiode.
Ich werde immer wieder gefragt, und in den letzten Tagen vermehrt, ob wir im Rahmen der BFI-Diskussion tatsächlich den Zug der Digitalisierung, von Big Data, der Industrie 4.0 erwischen würden. Ich kann Ihnen versichern, dass bei uns die Digitalisierung intensiv diskutiert wird, verfolgt wird, dass disponiert wird, sodass wir nicht den Anschluss verpassen. Wir haben in der BFI-Botschaft an verschiedenen Orten diese Digitalisierungswelle, die auf uns zukommt, aufgenommen. Es muss dort darum gehen, dass man bei dieser Herausforderung der Digitalisierung über Bildungspläne, Forschungspläne zu denken beginnt und dann die entsprechenden Massnahmen wirklich einleitet.
Im Geschäftsjahr 2015 wurden zwei für die langfristige Innovationsförderung wichtige Botschaften finalisiert. Ich erwähne sie nur: Die eine ist jene zum Innovationspark Schweiz, und die andere ist die Botschaft zum Innosuisse-Gesetz.
Ich schliesse mit den Bemerkungen zu den Finanzen; das ist dann der Übergang zu Kollege Maurer. Im Legislaturfinanzplan ist für die Kredite der BFI-Botschaft ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 2 Prozent vorgesehen. Das berücksichtigt das Stabilisierungsprogramm. Wir hatten ursprünglich mit grösseren Zahlen gerechnet. Aber ich glaube, dass wir mit den 2 Prozent im Wesentlichen die Zielsetzungen erreichen können; wir müssen sie erreichen. Was nicht sein darf - auch das erlaube ich mir mit Deutlichkeit festzustellen -, ist, dass man bei Bildung, Forschung und Innovation übermässig spart. Ohne solidarisches Mitsparen geht es wahrscheinlich nicht. Aber übermässig sparen wäre falsch, das würde das Fundament der zukünftigen Entwicklung beschneiden, was mit Sicherheit niemand will.
Allerletzte Bemerkung: Die höhere Berufsbildung erfährt eine ganz besondere Aufmerksamkeit, wir werden das am Donnerstag miteinander diskutieren. Es ist mir äusserst wichtig, dass wir die Berufsbildung fördern, dass wir über die höhere Berufsbildung die Attraktivität der Berufsbildung zusätzlich steigern. Wir leben in einem Land, das eine sehr bescheidene Arbeitslosigkeit kennt, eine sehr bescheidene Jugendarbeitslosigkeit kennt. Die Dualität der Berufsbildung trägt massgeblich dazu bei. Diesen Erfolg wollen wir mit Sorgfalt in die Zukunft tragen.