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preparatory:AB 199771

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-06-07

Wortprotokoll

Mit der Ergänzung von Ziffer 1 von Artikel 2 ist aus Sicht des Bundesrates die Aufnahme von Ziffer 1bis nicht mehr nötig, weil der Bundesrat auch davon ausgeht, dass mit der Ergänzung von Ziffer 1 die stark gebundenen Mittel mit in die Prüfung aufgenommen werden.

Herr Ständerat Eder hat Ihnen aufgezählt, welches diese stark gebundenen Ausgaben sind. Ich zähle sie auch noch einmal auf: Es betrifft die Verkehrsfonds, die Sozialversicherungen, die Beiträge an die Kantone und die Ergänzungsleistungen. Es wird schon einigermassen kritisch, wenn man diese Ausgabenpakete aufschnüren möchte. Aber ich und der Bundesrat teilen mit Ihnen die Meinung, dass es nicht so sein kann, dass immer nur die schwach gebundenen Ausgaben herhalten müssen, wenn wir weiterhin Stabilisierungsprogramme initiieren oder Sparübungen durchführen müssen. Das ist insbesondere auch deshalb nicht zulässig, weil wir dann sofort wieder bei den Bildungs-, Forschungs- und Innovationsgeldern sind. Diese sind grundlegend, sie müssen in genügendem Ausmass zur Verfügung stehen, damit wir in der Zukunft überhaupt unseren Leitlinien nachleben können.

Der Bundesrat macht Ihnen beliebt, auf den Zusatz von Ziffer 1bis zu verzichten; das aufgrund der Aussage, dass das darin Vorgesehene in der Ergänzung von Ziffer 1 bereits enthalten ist. Wir brauchen keine Doppelnennung.

Herr Ständerat Hösli, Sie schlagen einen Bericht vor. Wenn wir Ihre Formulierung nicht mitnehmen, dann sind wir nicht gezwungen, einen weiteren, zusätzlichen Bericht zu machen. Wir werden Ihnen aber die entsprechende Botschaft in geeigneter Form vorlegen. [PAGE 361]