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preparatory:AB 199807

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-06-07

Wortprotokoll

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, den Zusatz des Nationalrates abzulehnen, und zwar mit folgender Begründung: Die vorgeschlagene Massnahme wird bereits umgesetzt, zudem verfügt die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied nur über ein beschränktes Mitspracherecht auf EU-Ebene. Dennoch setzt sich die Schweiz für eine konsequente Anwendung von Schengen/Dublin ein. Sie tut dies mit aktiver Beteiligung an den Diskussionen und in den relevanten Arbeitsgruppen, Ausschüssen und Räten auf EU-Ebene sowie bei bi- und multilateralen Kontakten mit europäischen Partnerstaaten. Insbesondere das Dublin-System ist für die Schweiz von grosser Wichtigkeit. Die Schweiz konnte bislang bedeutend mehr Personen an andere Dublin-Staaten überstellen, als sie selbst übernehmen musste.

Aus Sicht der Schweiz sind die Dublin-III- und die Eurodac-Verordnung geltendes Recht und somit anzuwenden. Gleichzeitig weist das Dublin-System Potenzial für Verbesserungen auf. Die Schweiz unterstützt daher die Bemühungen für eine Reform dieser Verordnungen, damit sie effizienter und ausgewogener werden und auch bei grosser Belastung einzelner Mitgliedstaaten Anwendung finden. Konkret setzt sich die Schweiz auf EU-Ebene für eine solidarische Vorgehensweise unter den Dublin-Staaten und für die Einführung eines proportionalen Verteilmechanismus für die Asylsuchenden ein. Auch setzt sich die Schweiz im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine Angleichung der Asylstandards in der EU ein, damit die Unterschiede der europäischen Asylsysteme verringert werden können und die Sekundärmigration eingedämmt werden kann.

Die Europäische Kommission hat am 4. Mai 2016 Legislativvorschläge für die Reform der Dublin-III- und der Eurodac-Verordnung unterbreitet. Die Schweiz wird sich aktiv in die Diskussion zu dieser Reform einbringen.

Damit beantragt Ihnen der Bundesrat, auf den Zusatz im Wording des Nationalrates zu verzichten.