preparatory:AB 199848
Steiert Jean-François · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-07
Wortprotokoll
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat am 14. April das Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset behandelt. Die Kommission ist ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten.
Warum braucht es überhaupt ein Gesetz zu den Gesundheitsberufen? Unser Rat hat vor einigen Jahren das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz verabschiedet, das am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist und das insbesondere und unter anderem das Fachhochschulgesetz ersetzt. In diesem Fachhochschulgesetz waren Akkreditierungen für diese Studiengänge, die wir heute behandeln, vorgesehen.
Gesundheitsberufe gehören zu den sogenannten geregelten Berufen, das sind Berufe, bei denen die meisten Staaten davon ausgehen, dass es ein öffentliches Interesse gibt, dass es Mindeststandards, Mindestanforderungen zu diesen Berufen braucht. Das gilt in der Schweiz beispielsweise für die medizinischen Berufe; wir haben ein entsprechendes Gesetz bereits vor einiger Zeit verabschiedet. Das gilt beispielsweise auch für den Lehrerberuf. Sie wissen es: Das ist nicht Bundesrecht; die 26 Kantone haben im interkantonalen Recht Mindestanforderungen festgelegt, die es braucht, damit man in der Schweiz als Lehrerin oder als Lehrer arbeiten kann. Es gibt weitere Berufe, die zu den sogenannten geregelten Berufen gehören.
Die Kompetenz des Bundes ist hier insbesondere durch den Verfassungsartikel 117a zur Hausarztmedizin gegeben. Die Tragweite dieses Artikels geht weit über den rein ärztlichen Teil hinaus, auch weil - das hat die französischsprachige Berichterstatterin bereits erwähnt und ausgeführt - in der Praxis immer vernetzter und enger über die verschiedenen Berufsgruppen hinweg zusammengearbeitet wird.
Einer der wichtigsten Gründe für unsere Gesetzgebung ist der wachsende Bedarf an Gesundheitspersonal. Wir leben alle länger. Wir leben aber nicht nur länger, wir leben auch länger zu Hause, und wir leben länger in einem - subjektiv empfunden - guten Zustand. Länger zu Hause leben heisst auch, Personen zu haben, die dafür sorgen, dass man zu Hause bleiben kann. Es gibt auch Änderungen in der Praxis im Umgang mit Patientinnen und Patienten. Ein kleines Beispiel, um zu zeigen, was das sein kann: Wir haben bis vor wenigen Jahren Kreuzbänder systematisch oder grossmehrheitlich operiert. Das Swiss Medical Board, ein Expertengremium, hat vor einigen Jahren festgestellt, dass es in vielen Fällen effizienter ist, Kreuzbänder nicht zu operieren. Inzwischen wird ein grosser Teil der entsprechenden Patienten nicht mehr operiert, das kommt das System weniger teuer zu stehen. Es braucht etwas mehr Zeit, aber die Leute haben anschliessend genauso stabile Gesundheitsverhältnisse; es dauert bis dahin einfach etwas länger.
Das heisst, man hat etwas mehr Gesundheit für etwas weniger Kosten, aber in diesen "weniger Kosten" ist auch der Preis für die zusätzliche Physiotherapie inbegriffen. Das heisst, wir sparen zwar Geld, aber es arbeiten dabei trotzdem mehr Physiotherapeuten, die mehr Stunden brauchen, um diese Leistungen zu erbringen. Dafür haben wir deutlich weniger teure Leistungen im Spital. Es gibt viele derartige Beispiele. Sie laufen jeweils darauf hinaus, dass wir etwas mehr berufliche Tätigkeiten, etwas mehr Stunden, Zeit und Kompetenzen in den Berufen brauchen, die heute definiert werden. Das ist auch einer der wesentlichen Gründe für den zusätzlichen Bedarf.
Aus diesen Gründen regelt das heutige Gesetz die Mindestanforderungen für Pflegende, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Hebammen, Ernährungsberaterinnen, Optometristen und Osteopathen. Die Bezeichnungen sind selbstverständlich generisch gemeint. Dazu haben wir in der Kommission verschiedene zusätzliche Berufe diskutiert. Insbesondere zu Diskussionen geführt hat die Frage, ob es in der Pflege auch einen Master braucht. Braucht es medizinisch-technische Radiologie, und braucht es dazu zusätzliche Bestimmungen oder eine zusätzliche Bestimmung, die etwas Flexibilität gibt?
Sie wissen es: Wir sind in einem Umfeld, das sich rasch bewegt. Es gibt Berufe, von denen hat vor zehn Jahren kaum jemand gesprochen. Heute gehören sie zur allgemeinen Praxis. Ein Teil der Kommission war der Meinung - das war eine Minderheit -, es sei sinnvoll, dem Bundesrat die Kompetenz zu geben, neue Berufe auf dem Verordnungsweg einzufügen, wenn die Praxis dies verlange. Die Mehrheit ist der Meinung, dass die Konsequenzen davon weitreichend genug sind, dass so etwas vors Plenum, vors Parlament muss und das Parlament dann allenfalls beschliessen kann, einen zusätzlichen Beruf aufzunehmen.
Was die sogenannten Masterstudiengänge in Pflege mit Schwerpunkt Advanced Practice Nurse (APN) betrifft, vertritt die Minderheit die Meinung, die Übertragung gewisser Aufgaben auf gut qualifiziertes Gesundheitspersonal könne eher kostendämpfend wirken, wie das auch ausländische Beispiele zeigen. Die Mehrheit ist hingegen der Meinung, dies beinhalte die Gefahr zusätzlicher Kosten. Klar ist heute: Es werden bereits einige Hundert Pflegende pro Jahr auf Masterstufe ausgebildet, Tendenz steigend. Verschiedene Schulen haben angekündigt, dass sie diese Ausbildung anbieten werden. Das ist unabhängig vom Entscheid, den wir heute fällen, möglich. Die wesentliche Frage, die sich für uns stellt, ist, ob wir bereits etwas regeln wollen oder ob wir die Praxis sich entwickeln lassen wollen. Die Mehrheit ist der Meinung, man solle die Praxis sich noch etwas entwickeln lassen und dann schauen, ob es Regelungen braucht.
Die wichtigsten Ziele des Gesetzes liegen erstens in den Mindestkompetenzen, die für die Ausübung der Berufe national festgelegt werden sollen. Das heisst, es geht um die Sicherstellung eines Minimums an Kohärenz: Wenn Sie in St. Gallen, Lausanne, Bern oder im Tessin eine Person anstellen, die den Titel hat, der den Ausbildungen entspricht, die wir heute definieren, dann müssen Sie ungefähr wissen, was diese Person kann. Das ist im Bereich der Gesundheit selbstverständlich eine besondere Verantwortung. Sie handeln nicht mit Schrauben oder Heu oder mit irgendetwas, sondern Sie handeln mit Menschen, und da braucht es ein Minimum an Sicherheit bezüglich der Kompetenzen der Person, die sich mit den Patienten befasst. Es geht zweitens um die Qualität für das ganze System, und es geht auch um die Grundlagen für die sogenannte Interprofessionalität. Wir haben heute immer mehr Zusammenarbeit zwischen den Berufen. Zusammenarbeit zwischen den Berufen heisst auch zu wissen, was der oder die andere kann, was man wem delegieren kann und auch wer welche Verantwortung in einem vernetzten Zugang zum Patienten oder zur Patientin übernehmen kann.
Ein weiteres Thema ist die Akkreditierung der Studiengänge. Diese sollen von den Inhalten her in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt und gleichzeitig zusammen mit den Hochschulen definiert werden. Im Ständerat wurde des Längeren diskutiert, ob es dazu auch noch eine ausserparlamentarische Kommission brauche. Das war in unserer Kommission praktisch kein Thema. Der Bundesrat hat zugesichert, dass, wenn es nötig ist, eine Ad-hoc-Kommission einberufen werden kann, aber keine ständige Kommission notwendig ist. Dies hat bei uns zu keiner Diskussion Anlass gegeben. Zentral ist in diesem Zusammenhang auch die Frage der Patientensicherheit, die unter anderem davon abhängig ist, dass man weiss, was die Personen, die sich mit dem Patienten, der Patientin befassen, eigentlich können.
Ein weiteres Ziel ist das Berufsregister. Wir haben teilweise bereits heute Berufsregister. Sie sind an verschiedenen Orten geregelt, teilweise auch im interkantonalen Recht. Die Meinung der Mehrheit der Kommission ist folgende: Wenn wir eh schon Register haben, wenn es verschiedene Register gibt, die zum Teil unterschiedlich geregelt sind, dann ergibt es heute Sinn, wenn wir diese Berufe national regeln und auch das Register ins Gesetz aufnehmen. Das schafft [PAGE 884] Klarheit, und das schafft auch hier wieder Patientensicherheit.
Stellen Sie sich vor, dass irgendwo in einem Kanton eine Pflegende disziplinarisch bestraft wird, weil sie im Umgang mit den Patienten unverantwortlich gehandelt hat. Diese Person ist heute in irgendeinem kantonalen Register verzeichnet, aber man kann das, wenn sie in einen anderen Kanton zieht, je nachdem nicht mehr feststellen. Wir möchten mit einem nationalen Register sicherstellen, dass man, wenn jemand in einem Kanton, an einem Ort in der Schweiz disziplinarisch oder darüber hinaus bestraft worden ist, das überall in der Schweiz auch wissen kann. Das ist ein zentrales Element für die Patientensicherheit und für die Sicherheit des Systems im Allgemeinen. Eine Minderheit hat den Eindruck, man würde damit mehr Bürokratie schaffen. Sie argumentiert damit, dass bereits heute Register vorlägen und das Ganze nicht notwendig sei, und ist der Auffassung, man könne das ganze Kapitel streichen.
Zum Letzten: Der Bundesrat hat nach der ständerätlichen Debatte Vorschläge in die Vorlage eingefügt, die insbesondere mit der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative zusammenhängen und damit mit der Fachkräfte-Initiative, die vom Bundesrat aufgrund des jetzigen und stärker noch des kommenden Personalmangels im Bereich der Pflege vorgeschlagen worden ist. Das Ganze entstand relativ schnell und ist sicher nicht perfekt, es ist aber ein erster Schritt. Deshalb hat die Mehrheit der Kommission beschlossen, diesem Vorschlag zu folgen. Er besteht aus zwei Teilen. Wir haben einerseits im vorliegenden Gesetz eine gesetzliche Grundlage, um Massnahmen im Sinne der Fachkräfte-Initiative treffen zu können; hier insbesondere die Förderung der Interprofessionalität und damit die Attraktivität von Berufen im Bereich Pflege für Jugendliche in der Schweiz. Die Kommission hat sich für diese gesetzlichen Grundlagen und ganz knapp für den entsprechenden Kredit ausgesprochen. Wir werden darauf unter Block 4 zurückkommen.
Wir sind in der etwas besonderen Situation, dass sich der Ständerat zu dieser Vorlage bzw. zu diesem Teil der Vorlage nicht äussern konnte. Es wäre deshalb sinnvoll, wenn mindestens eine Differenz bestehen bliebe und somit auch der Ständerat diese Diskussion führen könnte. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie der Mehrheit der Kommission zur gesetzlichen Grundlage in Artikel 28 des vorliegenden Gesetzes folgen würden, auch wenn dann allenfalls die knappe Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen zu Vorlage 2 nicht mehrheitsfähig wäre. Eine Ablehnung des Ganzen würde den Ständerat praktisch aus der Diskussion ausschalten, was demokratiepolitisch etwas fragwürdig wäre.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen im Namen der einstimmigen Kommission, auf die Vorlage einzutreten.