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preparatory:AB 199938

Steiert Jean-François · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-07

Wortprotokoll

Wir haben drei Minderheitsanträge zu diesem Block 1.

Der Antrag Herzog, der nun als Minderheitsantrag vorliegt, wurde in der Kommission mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt. Kollegin Herzog und ihre Minderheit befürchten, der Einbezug der Osteopathie in das vorliegende Gesetz könne zusätzliche Kosten in unserem Gesundheitssystem verursachen. Hier gilt es festzuhalten, dass wir heute über das Gesundheitsberufegesetz und nicht über das Krankenversicherungsgesetz diskutieren. Die zwei Sachen sind vollständig getrennt. Die Mehrheit ist der Meinung, dass es dazwischen keine Verbindung gibt. Sie ist aufgrund der Erfahrungen mit anderen Berufsgruppen, die seit geraumer Zeit aus verschiedensten mehr oder weniger plausiblen Gründen Druck machen, um ihre Leistungen über das KVG rückerstattet zu erhalten, auch der Meinung, dass die Widerstandskraft des Bundesrates jeweils relativ hoch ist. Wir müssen hier also nicht allzu viel Angst haben. Es kommt auch dazu, dass im Moment osteopathische Leistungen über die Zusatzversicherung bezahlt werden, was zur Folge hat, dass die medizinischen Leistungen, die von Patientinnen und Patienten, die zum Osteopathen gehen, nicht in Anspruch genommen werden, faktisch die KVG-Leistungen verringern. Das hat auch zur Folge, dass mehr gut qualifizierte Osteopathen tendenziell nicht zur Verteuerung, sondern im Gegenteil, ein wenig zur Verbilligung des KVG-vergüteten Gesundheitssystems führen würden.

Zum Antrag der Minderheit Reynard zu Absatz 1 Buchstabe gbis: Natürlich - es wurde schon angeführt - üben die medizinisch-technischen Radiologen einen wichtigen Beruf aus; natürlich haben sie mit dem geänderten Berufsbild auch eine grössere Verantwortung, als dies vielleicht vor einigen Jahren noch der Fall war. Sie handeln autonomer, sind zum Teil alleine in einem Radiologieraum und liefern die Grundlage für eine Diagnose. Diese Grundlage variiert tatsächlich aufgrund der Kompetenz des medizinisch-technischen Radiologen. Aber hier sind bereits kantonale Regelungen erfolgt, und es gibt vor allem gesamtschweizerisch unterschiedliche Ausbildungswege. Das ist der Grund, warum in der Kommission eine Mehrheit von 13 zu 11 Stimmen diesem Antrag nicht zugestimmt hat.

Der Antrag Reynard zu Absatz 1bis, neue Berufe nicht im Gesetz zu bezeichnen, sondern dem Bundesrat die entsprechende Ausbaumöglichkeit auf Verordnungsebene praktisch über eine Generalkompetenz im Gesetz zu geben, wurde in der Kommission mit 12 zu 13 Stimmen knapp abgelehnt und liegt nun als Minderheitsantrag vor. Die Minderheit Reynard hat den Eindruck, es sei flexibler, wenn der Bundesrat in einer Welt, die im Wandel ist, mit Gesundheitsberufen, die sich rasch entwickeln, die Möglichkeit hat, über den Verordnungsweg neue Berufe aufzunehmen. Es wurde gesagt, dies sei auch eine Frage des Vertrauens.

Die Kommissionsmehrheit teilt dieses Vertrauen. Für die Kommissionsmehrheit ist es allerdings nicht eine Frage von Vertrauen oder Misstrauen. Aber aus systemischen Gründen wäre es etwas problematisch, wenn einzelne Berufe im Gesetz geregelt wären, andere Berufe mit gleicher normativer Kraft aber nur auf Verordnungsebene. Das wäre nicht sehr systemkohärent. Zudem ist die Mehrheit der Meinung, dass es durchaus Sinn macht, dass es hier im Plenum, im Parlament diskutiert wird, wenn neue Berufe entstehen, die zu regeln sind. Es ist nicht so, dass wir nicht effizient sein können. Die Vergangenheit hat gezeigt: Wenn etwas dringlich hat, können hier durchaus beide Räte rasch einen neuen Beruf ins Gesetz aufnehmen, wenn dies denn gerechtfertigt ist.