preparatory:AB 199973
Steiert Jean-François · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-07
Wortprotokoll
Die Kommission hat den jetzigen Minderheitsantrag Tuena mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Unser Kollege Tuena hat hier gesagt, die Minderheit sei nicht grundsätzlich gegen ein Register, aber sie sei hier trotzdem dagegen. Das Register für Ärzte sei bereits im Medizinalberufegesetz geregelt. Das haben Sie hier gesagt, aber das hat mit dem Objekt, das wir heute behandeln, eigentlich überhaupt nichts zu tun. Das ist einfach eine Feststellung.
Wir haben heute im interkantonalen Bereich bereits ein Register für weitgehend alle Berufe, die wir heute hier definiert haben, allerdings nicht ganz alle. Das Register ist flexibel. Das wird von den Kantonen so gehandhabt. Inkohärent ist aus Sicht der Mehrheit der Kommission die Tatsache, dass hier im heutigen Gesetz Bestimmungen stehen, die direkt zu tun haben mit den Bedingungen, die gelten, um ins Register zu kommen, und damit, wie das Register definiert ist. Das heisst, gemäss Auffassung der Minderheit hätten wir im heutigen Gesetz Regelungen für ein Register, und an einem völlig anderen Ort, nämlich im interkantonalen Recht, hätten wir das Register selber. Das führt evidenterweise zu mehr Bürokratie und zu Inkohärenzen, weil wir das Gleiche in zwei verschiedenen Bereichen machen.
Die Mehrheit ist der Meinung, es brauche nicht mehr unnötige Gesetzesartikel an verschiedenen Orten, sondern weniger Bestimmungen und gleichzeitig mehr Effizienz. Die Mehrheit ist auch der Meinung, es sei sinnvoll, das Register dort zu haben, wo man es regelt. Sonst besteht die Gefahr, die die Minderheit in Kauf nimmt, dass Menschen durch Leute behandelt werden, die irgendwo in einem anderen Kanton administrative Sanktionen über sich ergehen lassen mussten, weil sie entweder jemanden schlecht behandelt haben, schlechte Arbeit verrichtet haben oder im schlimmeren Fall ohne Diplom oder ohne Kompetenzen irgendetwas im pflegerischen Bereich getan haben. Das gibt es nicht sehr oft, aber das gibt es. Vor diesen Sachen müssen Patienten geschützt werden. Das ist der Grund, warum die Mehrheit der Meinung ist, es brauche die Kompetenz für das [PAGE 898] Register im Gesetz - hier, wo wir auch die Bedingungen für diese Berufe definieren.
Zu den Kosten: Es gibt ja bereits heute auch in anderen Bereichen - etwa bei den Lehrern und bei weiteren Berufen - interkantonale Register, die weitgehend gebührengedeckt finanziert sind. Der Bundesrat kann die Kompetenz zur praktischen Führung des Registers delegieren. Das heisst, ob es jetzt die Kompetenz des Bundesrates ist, die er delegiert, oder ob ein Register von einer Stelle im interkantonalen Bereich geführt wird - die Führung des Registers kann genau gleich mit den genau gleichen finanziellen Kriterien gebührengedeckt finanziert werden. Das ändert also an den Kosten überhaupt nichts.