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AB 199982

Steiert Jean-François · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-07

Wortprotokoll

Wir diskutieren hier über einen Zusatz zum Gesundheitsberufegesetz, der etwas spät hinzugekommen ist. Letztlich geht es um einen Gesundheitsteil der Fachkräfte-Initiative des Bundesrates. Herr Wasserfallen hat Recht: Das Ganze ist etwas spät gekommen und wahrscheinlich noch nicht ganz ausgereift. Die Fachkräfte-Initiative startete ja, nachdem wir uns zu überlegen begonnen hatten, was wir mit dem Resultat der Masseneinwanderungs-Initiative tun. Dass die Bundesräte Berset und Schneider-Ammann dann doch ein bisschen Zeit brauchten, um die verschiedensten Massnahmen der Fachkräfte-Initiative zu konkretisieren, ist nachvollziehbar. Insofern kann man weder Herrn Berset noch Herrn Schneider-Ammann etwas vorwerfen. Gleichzeitig hat auch die Kommission festgestellt, dass es natürlich Verbesserungsbedarf gibt und das Ganze konkretisiert werden soll. Das können wir aber nicht, wenn wir heute das Kind mit dem Bade ausschütten und sowohl die gesetzliche Grundlage als auch den Kredit ablehnen.

Die Kommission war deshalb mit 14 zu 11 Stimmen bei der gesetzlichen Grundlage und mit 13 zu 12 Stimmen beim entsprechenden finanziellen Betrag der Meinung, wir sollten auf diesen Vorschlag des Bundesrates als Teil der Fachkräfte-Initiative eintreten und heute auch die entsprechenden Umsetzungen beschliessen. Es wurde gesagt, es betreffe teilweise Berufe, zu denen die Ausbildungen in kantonalen Fachhochschulen erfolgen würden. Das ist teilweise richtig: Fachhochschulen sind zwar kantonalem oder interkantonalem Recht unterstellt oder sogar privat, sie werden aber in einem Bundesgesetz geregelt. Sieht man sich genau an, was der Bundesrat in der Fachkräfte-Initiative beschlossen hat, muss man feststellen: Es gibt Massnahmen, die den Bund betreffen, und es gibt Massnahmen, die die Kantone, Gemeinden und Private betreffen. Der Bundesrat ist sehr pragmatisch vorgegangen und hat sich überlegt, wo er im Sinne der Fachkräfte-Initiative mit wenig Mitteln möglichst viel Wirkung erzielen kann. Da sollte man nicht unbedingt spitzfindig zu sagen versuchen, dass man sich formal etwas am Rand befindet oder Graubereiche ausnutzt. Letztlich geht es um die Zielsetzung, um die Sache.

Unbestritten ist: Wir brauchen mehr qualifiziertes Personal und qualifizierten Nachwuchs im Inland, gerade in Berufen, in denen wir überwiegend ausländische Arbeitskräfte haben, wie dies beispielsweise in der Pflege in zahlreichen Kantonen der Fall ist.

Es wurde über Interprofessionalität diskutiert; sie ist wichtig. Warum? Wir haben heute zum Teil Überlappungen von Kompetenzen von über 50 Prozent. Was heisst das? Das heisst, dass Studien zeigen, dass in bestimmten [PAGE 902] Tätigkeitsbereichen, in denen Ärzte arbeiten, Pflegende mit der heutigen Ausbildung bis zu 50 Prozent der entsprechenden Leistungen mit ihren Kompetenzen absolvieren könnten. Wenn sie das tun würden, dann würden wir in unserem Gesundheitswesen massiv Kosten einsparen. Auch verantwortliche Ärzte sagen heute: Wir sollten etwas vom Prestigedenken abrücken und schauen, dass jeder das macht, was er am besten tun kann, wofür er ausgebildet ist. Dann hätten wir Qualität, Effizienz wie auch Kosteneffizienz in unserem System.

Das sind die wesentlichen Gründe, die die Mehrheit der Kommission bewogen haben, sowohl bei der Gesetzesgrundlage wie auch beim Finanzierungsbeschluss Zustimmung zu empfehlen.

Es kommt noch etwas Demokratiepolitisches dazu. Wir sind in einer etwas speziellen Situation, die es nach meiner Erfahrung in den letzten Jahren so nicht gegeben hat. Wir beraten heute nämlich einen Teil einer Vorlage, den der Ständerat überhaupt nicht beraten konnte, weil dieser Teil aus Zeitgründen vom Bundesrat nachträglich eingefügt wurde. Wenn wir heute in beiden Fragen der Minderheit folgen - sowohl bei der gesetzlichen Grundlage wie auch beim Finanzierungsbeschluss -, heisst das, dass wir einen Beschluss fassen und dem Ständerat überhaupt nicht die Möglichkeit geben, sich dazu auszusprechen. Er kann dann nicht sagen, ob er dafür oder dagegen ist, er wird schlicht ausgeschaltet. Ob wir das demokratiepolitisch wollen, müssten wir uns fragen. Es gibt eine Möglichkeit, materiell Nein zu sagen - wenn man das will - und dem Ständerat trotzdem die Möglichkeit zu geben, sich zu äussern. Diese Möglichkeit besteht in einem Ja zur gesetzlichen Grundlage - darauf könnte man in der Differenzbereinigung immer noch zurückkommen - und allenfalls einem Nein zum Finanzierungsbeschluss; das wäre diejenige Position der Minderheit, die es mindestens ermöglichen würde, zwischen beiden Kammern eine solide Diskussion geführt zu haben.

Noch zum Einzelantrag Bäumle: Die Kommission hat ihn nicht gesehen, das liegt in der Natur der Sache. Was die Begründung bzw. das Ziel des Antrages betrifft, nämlich dass keine zusätzlichen Kosten entstehen sollen, so gehe ich davon aus, dass alle rund 160 anwesenden Mitglieder des Nationalrates dafür sind. Gleichzeitig ist es so, wie es Regierungs- und Nationalrat Eymann zu Beginn der Debatte bereits gesagt hat, dass die Wirkung dieses Zusatzes gleich null ist. Die Kommission wäre, wenn sie diesen Antrag hätte diskutieren können, wahrscheinlich zur Meinung gelangt, dass es nicht viel Sinn ergibt, Sätze in unsere Gesetze einzufügen, die keine Wirkung haben.