Lexipedia

preparatory:AB 200198

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-06-08

Wortprotokoll

Es ist so: Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion. Wieso das? Die Preisfestlegung gehört zur unternehmerischen Freiheit. Das ist ein Prinzip. Und es gibt nicht nur die unternehmerische Freiheit, es gibt auch das unternehmerische Risiko. Das trifft auch auf den An- und Weiterverkauf von Tickets durch sekundäre Ticketverkäufer zu.

Ein staatliches Verbot, Tickets nicht teurer weiterverkaufen zu dürfen als zu dem vom Veranstalter festgelegten Preis, würde wirklich ein Grundprinzip der Wirtschaftsfreiheit, des freien Wettbewerbs und der Eigentumsgarantie beeinträchtigen. Gegen Missbräuche im Graumarkt-Ticketing können die geltenden Regeln im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) anwendet werden.

Herr Nationalrat Frehner, wir haben ein Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dieses Gesetz muss die Grundlage bieten. Es verbietet täuschende Geschäftspraktiken, es bietet damit Schutz gegen die Schleichwerbung, den Schleichbezug von Tickets; und es bietet Schutz gegen das arglistige Verschweigen des offiziellen Ticketpreises. Es liegt also an den Veranstaltern und an den Verbänden, die ihnen vom UWG zur Verfügung gestellten rechtlichen Möglichkeiten mittels Zivilklage und - wenn es anders nicht geht - mittels Strafklage auszuschöpfen. Neben den bestehenden rechtlichen Möglichkeiten steht es den Veranstaltern auch frei, geeignete organisatorische Massnahmen zu ergreifen und geeignete technologische Mittel einzusetzen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Die Regelwerke, mit denen man den Missbrauch bekämpfen kann, sind vorhanden; sie müssen aber angewendet werden. Ich lege schon Wert darauf, dass wir in diesem Land weiterhin die Freiheiten hochhalten im Handel und im Entscheiden über Einsteigen auf ein Geschäft zu einem bestimmten Preis gegen irgendwelche Kosten. Lehnen Sie also diese Motion Frehner ab. Es gibt mit den vorhandenen Mitteln die Möglichkeit, dem Missbrauch entgegenzuwirken.