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preparatory:AB 200574

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-06-13

Wortprotokoll

Bei den direkten Steuern wurden und werden Schweizer Banken steuerlich nicht bevorzugt behandelt. Sie werden gemäss dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer auf dem Gewinn besteuert. Für die Ermittlung des steuerbaren Gewinns werden dieselben Regeln wie für die übrigen Steuerpflichtigen angewendet; dies gilt auch für die geschäftsmässig begründeten Aufwendungen und die Verlustvorträge.

Was die Verrechnungssteuer angeht, so sieht das Gesetz für Pflichtwandelanleihen, sogenannte Cocos, und für Anleihen mit Forderungsverzicht, sogenannte Write-off-Bonds, eine zeitlich befristete Ausnahme von der Verrechnungssteuer vor. Dabei handelt es sich aber nicht um eine steuerliche Privilegierung der Banken. Vielmehr profitiert der Investor, der in die erwähnten Produkte investiert, von den verrechnungssteuerfreien Zinszahlungen. Für Banken stellen Pflichtwandelanleihen und Anleihen mit Forderungsverzicht ein wesentliches Element zur Stärkung der Eigenmittel dar; sie dienen damit auch der Stabilität des Finanzplatzes Schweiz. Für ihre Wirksamkeit ist es von grosser Bedeutung, dass sie in der Schweiz ausgegeben werden. Diese Verrechnungssteuerausnahmen schaffen die notwendigen steuerlichen Rahmenbedingungen, damit diese Finanzinstrumente zu kompetitiven Bedingungen durch inländische Banken aus der Schweiz heraus emittiert werden können. Im Übrigen haben die eidgenössischen Räte im Frühling 2016 ohne Gegenstimme beschlossen, die bestehenden Ausnahmen von der Verrechnungssteuer befristet weiterzuführen und neu zusätzlich auf die sogenannten Bail-in-Bonds auszudehnen.

Ein zentrales Anliegen der Wirtschaftspolitik des Bundesrates ist der langfristig ausgerichtete Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Dies ist nur bei erfolgreich wirtschaftenden Unternehmen möglich. Dieses Ziel will der Bundesrat durch möglichst optimale Rahmenbedingungen erreichen. Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass Unternehmen in ihren wirtschaftlichen Entscheiden grundsätzlich frei sein sollten - dazu gehören auch der Entscheid für eine Direktinvestition im Ausland oder die Frage von Auslagerungen einzelner Produktionsschritte. Die Erfahrung zeigt, dass diese Strategie den Schweizer Firmen erfolgreich ermöglicht, sich im internationalen Wettbewerb zu behaupten, weiter zu wachsen und damit neue Arbeitsplätze mit einer hohen Wertschöpfung im Inland zu schaffen.

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