preparatory:AB 200578
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-06-13
Wortprotokoll
Vorab lässt sich sagen, dass mit der auf den 1. Juli 2013 in Kraft getretenen Änderung des Bundespersonalgesetzes und den entsprechenden Anpassungen in den Ausführungsbestimmungen eine weitere Annäherung an das Obligationenrecht erfolgte. Mit diesen Revisionsschritten wurden die Verfahren vereinfacht, um die Umsetzung des Personalrechts für die Führungskräfte und die Personalverantwortlichen in der Praxis zu erleichtern. Dies betraf insbesondere das Kündigungsverfahren und die Kündigungsfristen.
Zu den einzelnen Fragen:
1. Bei den angesprochenen rund 5000 Bundesangestellten handelt es sich um die Angehörigen der besonderen Personalkategorien. Darunter fallen die Angehörigen des Grenzwachtkorps, Berufsmilitärs - Berufsunteroffiziere, Berufsoffiziere und Militärpiloten -, das versetzbare Personal des EDA und das Rotationspersonal der Deza. All diesen Personalkategorien ist gemeinsam, dass sie während der Berufsausübung überdurchschnittlichen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt sind - Polizeifunktion, Schusswaffengebrauch, unregelmässige Arbeitszeiten, periodische Trennung von der Familie, Aufenthalt in klimatisch oder sicherheitsmässig äusserst heiklen Ländern. Mit der vorzeitigen Pensionierung werden die mit diesen spezifischen Funktionen verbundenen Sonderbelastungen abgegolten.
2. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Angehörige der besonderen Personalkategorien nach ihrer Pensionierung auch mit Mandaten des Bundes betraut werden. Eine Aussage zum Umfang kann nicht gemacht werden, weil der Bundesrat über keine entsprechenden Zahlen verfügt.
3. Mit der auf den 1. Juli 2013 eingeführten Versicherungslösung wurde das reglementarische Pensionierungsalter gegenüber der alten Lösung um zwei Jahre auf das 60. Altersjahr erhöht. Die neue Lösung ist bezüglich des Rücktrittsalters vergleichbar mit den Lösungen bei den kantonalen Polizeikorps und führt ab 2021 zu einer Entlastung des Bundeshaushaltes im Umfang von 55 Millionen Franken pro Jahr. Vergleiche mit der Privatwirtschaft im Bereich des Sicherheitspersonals sind schwierig, weil vergleichbare Berufsbilder in der Privatwirtschaft fehlen. Ausserdem sind flexible Pensionierungslösungen auch in der Privatwirtschaft verbreitet. Das versetzbare Personal des EDA und das Rotationspersonal der Deza können frühestens ab 60 Jahren in Pension gehen. Das gewählte Rücktrittsalter hängt jedoch davon ab, wie viele Jahre die Mitarbeitenden an Einsatzorten mit sehr schwierigen Lebensbedingungen verbracht haben.