preparatory:AB 200585
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-06-13
Wortprotokoll
Das ist richtig. Solange die Firma den Firmensitz nicht in der Schweiz hat, hat die Schweiz keine Möglichkeiten, entweder etwas zu verlangen oder entsprechende Sanktionen - was auch immer - vorzunehmen. Sollte sich aber offensichtlich erweisen, dass etwas krummläuft, hätten wir die Möglichkeit, Nachbarstaaten zu informieren oder ihnen einen Tipp zu geben. Das wäre grundsätzlich möglich.