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preparatory:AB 200590

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-06-13

Wortprotokoll

Bei den Gastgebern, die ihre Leistungen durch Vermittlung von Airbnb anbieten, handelt es sich typischerweise um private Vermieter, die ihr Zuhause oder einen Teil davon vermieten. Sie unterliegen gleichermassen der Steuerpflicht wie Anbieter der klassischen Hotellerie. Im Bereich der Mehrwertsteuer ist der Gastgeber jedoch nur steuerpflichtig, wenn er einen Inlandumsatz von mindestens 100 000 Franken pro Jahr erzielt. Die Veranlagungsbehörden in den Kantonen haben die Möglichkeit, die korrekte Deklaration der erzielten Einkünfte für die direkte Bundessteuer, Kantons- und Gemeindesteuer zu kontrollieren und allfällige Verstösse zu sanktionieren. Bei der Mehrwertsteuer werden die Abrechnungen durch den Bund kontrolliert. Registrierungs- und Meldepflichten, wie sie in der klassischen Hotellerie teilweise bestehen, sind für die Überprüfung allenfalls hilfreich, aber nicht entscheidend.

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