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preparatory:AB 201268

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-06-15

Wortprotokoll

Der Bundesrat lehnt die Motion ab, und zwar tatsächlich mit der Feststellung, dass da bereits in die richtige Richtung gearbeitet wird. Die Motion ist so gesehen nicht nötig. Die Verbesserung der Konzeption in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Täuschungsschutz, Betrugsbekämpfung ist ein permanenter Prozess und nicht eine alleinige Frage einer zusätzlichen Verordnung. Die Totalrevision des Lebensmittelgesetzes verbessert die Abstimmung auf die agrarrechtlichen Gesetzesbestimmungen zur Kennzeichnung, und mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen wurden und werden auch immer wieder weitere wichtige Schritte für die Koordination des Vollzugs im Sinne von Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes gemacht. Es ist somit eine wichtige institutionelle und rechtliche Voraussetzung geschaffen worden, um den Vollzug zu verbessern. Wir müssen es jetzt einfach tun.

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