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preparatory:AB 20217

Lalive d'Epinay Maya · Nationalrat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-19

Wortprotokoll

Hier geht es noch um eine Differenzbereinigung zum Ständerat, und zwar im Anhang der Vorlage. Es geht hier konkret um die Schweizerische Stiftung für Gesundheitsförderung. Gemäss Artikel 20 Absatz 1 des Krankenversicherungsgesetzes ist nämlich von jeder obligatorisch versicherten Person jährlich ein Beitrag für die allgemeine Krankheitsverhütung, also für die Prävention, zu erheben. Nach dem bisherigen Recht setzt der Bundesrat auf Antrag dieser Stiftung den Betrag fest. Es ist auch der Bundesrat, der die Aufsicht über die Tätigkeit dieser Institution ausübt. In den Anpassungen der bestehenden Organisationsbestimmungen wird nun diese Kompetenz vom Bundesrat zum Departement verschoben. Gegen diese Verlagerung haben weder Ständerat noch Nationalrat etwas einzuwenden.

Nun ist es aber so - und das ist dem Ständerat aufgefallen -, dass die Summe dieser Beträge, welche durch die versicherten Personen erbracht werden müssen und die de facto - wenn man so will - ja auch eine Art Volkssteuer sind, jährlich rund 17 bis 20 Millionen Franken ausmacht. Der Ständerat ist deshalb der Meinung, dass wir Parlamentarier auch wissen sollten, was mit diesem Geld gemacht wird, und er hat beschlossen, dass der Kommission entsprechend Bericht zu erstatten ist, was mit diesen jährlich 17 bis 20 Millionen Franken gemacht wird. Die SPK des Nationalrates hat diesbezüglich letzte Woche noch eine Sitzung abgehalten und schliesst sich dem Beschluss des Ständerates an.

Wir empfehlen Ihnen, die Differenz zu bereinigen.