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preparatory:AB 202549

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-09-12

Wortprotokoll

Die Finanzkommission des Nationalrates hat sich ausführlich mit dem Thema beschäftigt, und der Bundesrat hat dazu am 25. Mai einen speziellen Bericht verfasst. Darin hat er die folgenden Optionen geprüft: die reale Planung ab einem fixierten Preisniveau - jenes von 2015 oder 2017 dient als Referenz - und die Sperrung im Umfang der geplanten Teuerung. Die letzte Variante entspricht dem Antrag Dittli. Der Antrag hat gewichtige Nachteile: Erstens wird die Bedarfsabklärung mit den Subventionsempfängern erschwert; zweitens wird die Erwartungshaltung der Subventionsempfänger betreffend eine gesicherte reale Entwicklung gestärkt; falls die Teuerung einmal höher als erwartet ausfällt, werden die Subventionsempfänger drittens zu Recht eine Erhöhung der Kredite fordern; und viertens entsteht bei der Verwaltung der Kredite ein erheblicher Mehraufwand.

Der Bundesrat hat sich bereiterklärt, eine Bestimmung in die Finanzhaushaltverordnung aufzunehmen, wonach der Bundesrat eine Korrektur der schwach gebundenen Ausgaben prüfen muss, wenn die Differenz zwischen der angenommenen und der effektiven Teuerung einen gewissen Schwellenwert, zum Beispiel 2 Prozent, erreicht.

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, den Antrag Dittli abzulehnen.