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preparatory:AB 202765

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2016-09-13

Wortprotokoll

Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Ich kann Kollege Zanetti verzeihen, dass er zusammen mit den anderen Mitgliedern der Kommission meiner parlamentarischen Initiative 15.487 keine Folge geben wollte. Sie hat tatsächlich den gleichen Wortlaut wie der Antrag der Minderheit II (Zanetti Roberto) hier bei dieser Vorlage. Es braucht also keine Doppelspurigkeit. Wohlgemerkt, ich bin bereit, nachdem die Kommission dieser Initiative sowieso keine Folge gegeben hat, sie zurückzuziehen, wenn wir die Vorlage, die aus dem Nationalrat zu uns kommt, in meinem Sinne beraten.

Wohlgemerkt, der Titel meiner Initiative sagt genau das, was auch von Frau Keller-Sutter gesagt wurde: Es geht nicht um eine neue oder eine zusätzliche flankierende Massnahme, es geht um die Optimierung einer bestehenden flankierenden Massnahme. Besser gesagt, es geht um die Schliessung einer Gesetzeslücke im heutigen Gesetz, was diese Problematik der Normalarbeitsverträge betrifft.

Warum? Wir haben im Gesetz die Möglichkeit der Normalarbeitsverträge eingeführt. Die Bedingungen für die Einführung solcher Verträge sind geregelt. Diese Verträge sind auf drei Jahre befristet. Es gibt keine Beschreibung der Bedingungen für die Weiterführung, für die Verlängerung dieser Verträge nach drei Jahren. Dieses Problem betrifft natürlich nicht alle Kantone. Es betrifft insbesondere den Kanton Tessin, der zurzeit mit 16 Normalarbeitsverträgen konfrontiert ist. Der Grund ist klar, das Lohndumping ist im Tessin eine Tatsache, man kann es drehen und wenden, wie man will. Es ist eine Problematik, die das Tessin sehr gut kennt. Es ist nicht ein Zufall, dass das Tessin ständig mit grossem Mehr entsprechend abstimmt, gegen die Personenfreizügigkeit oder für die Masseneinwanderungs-Initiative. Es ist die Reaktion einer Bevölkerung, die tatsächlich mit einem Druck konfrontiert ist.

Dieser Druck fängt im Tessin an. Sie kennen die Statistik: Die durchschnittlichen Tessiner Löhne sind 20 Prozent tiefer als die durchschnittlichen Schweizer Löhne. Hinzu kommt, dass etliche Leute bereit sind, aus Italien regelmässig ins Tessin zu reisen, um für die Hälfte oder noch weniger der Tessiner Löhne zu arbeiten. Wenn wir keine Instrumente haben, um diese Entwicklung etwas zu bremsen, einzudämmen, sind wir wirklich ausgeliefert, insbesondere in allen Berufen, in denen keine Gesamtarbeitsverträge gelten, wo es also keine Sozialpartner gibt, mit denen man verhandeln kann. Das betrifft all die Kleinbetriebe, das betrifft auch die entsandten Arbeiter von italienischen Unternehmen, die ins Tessin kommen, um zu arbeiten. Dieser Druck ist also enorm, und dem müssen wir entgegenwirken.

Deswegen sind Normalarbeitsverträge die einzige Lösung, die einem solchen Kanton bleibt. 16 wurden eingeführt, zwei wurden bis vor Bundesgericht angefochten, zweimal hat der Kanton gewonnen. Er hat sich wirklich Mühe gegeben, auf Antrag der tripartiten Kommissionen, also mit Beteiligung der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und des Kantons, die Sachen korrekt durchzuführen. Das wurde auch vom Bundesgericht bestätigt.

Natürlich sind solche Verfahren aufwendig und dauern lange. Wenn es darum geht, einen neuen Normalarbeitsvertrag einzuführen, verstehe ich, dass die Hürde so hoch ist, wie es heute im Gesetz geregelt ist. Wenn es darum geht, die Verträge nach drei Jahren zu verlängern, möchten wir - ganz im Sinne von Kollege Föhn, der Bürokratie abbauen und den administrativen Aufwand senken möchte - eine vereinfachte Verlängerungsmöglichkeit haben können. Das ist der Wunsch des Kantons Tessin und nicht irgendeines [PAGE 617] Beamten oder eines Gewerkschafters. Dieser Wunsch kommt aus der Tessiner Wirtschaft. Im letzten Sommer hatte ich selbst eine Sitzung organisiert. Es kamen die Vertreter des Seco, der Tessiner Wirtschaft bzw. der Arbeitgeberverbände, der Tessiner Gewerkschaften und natürlich des Volkswirtschaftsdepartementes des Kantons Tessin - alle zusammen, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, waren hundertprozentig für diese Massnahme. Es geht darum, den Druck etwas einzudämmen und in diesem Kanton wieder normale Verhältnisse zu schaffen.

Deswegen der Antrag der Minderheit II - gemäss Nationalrat -, dass diese Verträge nach Ablauf der Frist, nach drei Jahren, verlängert werden können, wenn es Verstösse gegeben hat oder die Vermutung besteht, dass weitere Verstösse vorkommen würden, sobald die Verträge ausgelaufen sind. Die Lösung der Mehrheit unserer Kommission hilft in diesem Sinne nicht. Sie lautet: "Wenn Verstösse stattgefunden haben und es Vermutungen gibt, dass es weitere Verstösse geben könnte" - das ist eine Verschärfung der Bedingungen. Die Beweisführung verursacht administrativen Aufwand. Solange der Vertrag gilt, kontrolliert man, ob es keine Verstösse gibt. Das ist auch richtig so. Sobald er nicht mehr gilt, müsste man eine ganze Marktanalyse durchführen, um beweisen zu können, dass möglicherweise wieder Verstösse vorkommen könnten. Wir wissen, dass sie vorkommen werden, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Was ist die Folge des heutigen Systems? Der Kanton setzt einen Normalarbeitsvertrag durch und gewinnt sogar vor Bundesgericht gegen die Anfechtung. Nach drei Jahren entfällt der Vertrag, und man muss ein paar Jahre lang warten, bis es wieder Verstösse gibt, um ihn wiedereinzuführen. Das ist ein unglaublicher Zickzackkurs. Entschuldigen Sie, die Italiener sind in diesem Fall ein bisschen schlauer als die Schweizer. Sobald sie merken, dass es eine Möglichkeit gibt, kommen sie wieder. Es tut mir leid, das so zu sagen, aber es ist so. Sie lassen eine Lücke offen, und dann springen sie hinein. Es ist ein Zickzackkurs: Drei Jahre lang gilt der Vertrag, dann zwei Jahre nicht, dann kommen Verstösse, und dann kann man das Verfahren wieder beginnen, um den Vertrag wiedereinzuführen. Damit haben wir wieder grössere Probleme. Das ist keine seriöse Politik. Sie müssen nicht staunen, wenn jetzt die Tessiner grossmehrheitlich gegen alles stimmen, was mit Freizügigkeit, bilateralen Abkommen und Europa zu tun hat. Das ist die Folge einer konkreten Situation.

Die beantragte Massnahme ist wirklich föderalistisch. Der Ständerat ist die Kammer des Föderalismus; das habe ich gelernt, in ein paar Fällen war es zu meinen Lasten. Aber Sie wollen den Föderalismus stärken. Hier hat man eine Massnahme, die nur die Kantone betrifft, die diese Normalarbeitsverträge brauchen. Die anderen sind gar nicht betroffen. Lassen Sie es so, dass die betroffenen Kantone diese Verträge vereinfacht verlängern können. Es sind im Moment die Kantone Tessin, Jura, Genf und Wallis, soviel ich weiss. Vielleicht gab es ein paar Normalarbeitsverträge in der Waadt, im Moment nicht mehr. Im Tessin haben wir deren 16. Zwei sind jetzt ausgelaufen, sind wegen des Aufwandes nicht verlängert worden. Wir beobachten die zwei Sektoren. Wenn es wieder Verstösse gibt, werden wir die Verträge natürlich erneuern. In der Liste fällt auf, dass dieses Jahr und nächstes Jahr eine ganze Reihe von diesen bestehenden Verträgen ausläuft. Was passiert dann? Dann haben wir wirklich ein paar Jahre lang eine Lücke, bis sie allenfalls wiedereingeführt werden können.

Ich wiederhole: Es ist eine föderative Massnahme. Sie betrifft nur die Kantone, die das System anwenden. Es geht nicht um eine Vereinfachung der Einführung neuer Normalarbeitsverträge, sondern nur um eine Vereinfachung deren Verlängerung. Eine solche kann nur auf Antrag einer tripartiten Kommission stattfinden, also auf Antrag von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite und des Kantons.

Last, but not least - das ist eine Bitte aus dem ganzen Tessin, von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern, vom Kanton -: Helfen Sie uns, geben Sie uns diese Vereinfachung, sie kostet den Rest der Schweiz überhaupt nichts.