preparatory:AB 202947
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2016-09-14
Wortprotokoll
Bei Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe ebis bitte ich Sie, wie eingangs erwähnt, auch dem Nationalrat zuzustimmen und dann in der Folge Absatz 2 zu streichen. Die Regelung des Berufsgeheimnisses wurde bereits in der ersten Beratung dieser Vorlage in unserem Rat diskutiert. Der Nationalrat hat nun ohne Gegenantrag einen Antrag der WBK-NR angenommen, wonach alle durch das Gesundheitsberufegesetz geregelten Berufe im Strafgesetzbuch aufgezählt werden.