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preparatory:AB 203212

Romano Marco · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion · 2016-09-14

Wortprotokoll

Wie bereits erwähnt, hat die Kommission am Ende der Detailberatung diese Vorlage mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Den einen gehen die Gesetzesänderungen im restriktiven Sinne zu weit, den anderen sind sie noch zu schwach. Im Grundsatz wird aber eine Reihe von parlamentarischen Initiativen umgesetzt und werden viele Anliegen der Kantone gesetzlich statuiert. Die vereinfachte Integration von vorläufig Aufgenommenen in den Arbeitsmarkt ist eine konkrete Massnahme, um die Einwanderung in den kommenden Jahren einzudämmen.

Zuletzt hat die Kommission im Rahmen ihrer Beratungen dieses Gesetzentwurfes Kenntnis genommen von zwei Petitionen, die beide die Anforderungen an die Integration von Ausländern verstärken möchten. Es handelt sich um die Petition Fischer Eugen 16.2001, "Für eine Integrationspflicht", und die Petition Baier Peter 16.2011, "Zusätzliche Massnahmen zur Förderung der Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern". Das Anliegen dieser Petitionen wird durch den Gesetzentwurf weitgehend aufgenommen und erfüllt. Artikel 33 der Bundesverfassung verlangt, dass die Adressaten einer Petition - im vorliegenden Fall sind dies die eidgenössischen Räte - von dieser Kenntnis nehmen müssen. Diese Kenntnisnahme erfolgt jetzt aufgrund meiner Berichterstattung.