preparatory:AB 203298
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2016-09-15
Wortprotokoll
Wir haben vor uns die Botschaft des Bundesrates vom 17. Februar 2016 zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020. Die internationale Zusammenarbeit ist eine langjährige Tradition der Schweiz und mit unserer humanitären Tradition direkt verbunden. Sie ist keine rein philanthropische Angelegenheit: Sie stützt sich auf Artikel 54 Absatz 2 der Bundesverfassung, der die Schweiz dazu verpflichtet. Einen Gegensatz herzustellen zwischen Entwicklungszusammenarbeit auf der einen Seite und Interessen der Schweiz auf der anderen Seite ist falsch. Gerade die humanitäre Tradition der Schweiz und die Entwicklungszusammenarbeit, die unser Land seit Jahrzehnten und erfolgreich durchführt, haben dazu beigetragen, dass die Schweiz als kleines Land international bekannt ist und einen guten Ruf hat. Nicht alle Tätigkeiten der Schweiz haben unserem Land weltweit zu einem guten Ruf verholfen, aber die humanitäre Tradition und die Entwicklungszusammenarbeit, wie die Schweiz sie macht, schon.
Die Botschaft, die Sie vor sich haben, reagiert auf Situationen in der Welt, und zwar auf negative Situationen: auf bewaffnete Konflikte, Armut, Hunger, gewalttätigen Extremismus, Umweltzerstörung, Klimawandel, vertriebene Menschen auf allen Kontinenten. Neben der humanitären Hilfe, der Entwicklungszusammenarbeit mit den Ländern des Südens, den wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen und der Transitionszusammenarbeit mit Osteuropa sind in dieser Botschaft erstmals auch die Friedensförderung und die Förderung der menschlichen Sicherheit Teil der gemeinsamen Bundesstrategie.
Der Rechenschaftsbericht, den Sie ebenfalls zugestellt bekommen haben, informiert über die entsprechende Wirkung der Projekte in den Jahren 2013-2016. Auf die Frage der Wirksamkeitsprüfung werden wir noch zurückkommen.
Einen Schwerpunkt der Botschaft 2017-2020 bildet das Bedürfnis der Schweiz zu helfen, Konflikte einzudämmen und dazu auch die langjährige schweizerische Erfahrung im Bereich der Mediation und die Erfahrung der Guten Dienste unseres Landes einzubringen.
Weiter soll ein Schwerpunkt auf die Reduktion der Armut und der Ungleichheit gelegt werden. Das macht die Schweiz traditionell, doch in der Botschaft 2017-2020 soll ein zusätzlicher Schwerpunkt auf die jungen Menschen in dieser Welt gelegt werden, und zwar, um ihnen zu ermöglichen, eine bessere Ausbildung und damit später in ihren Ländern auch wirklich einen Arbeitsplatz zu erhalten. Das ist die beste Alternative zur Migration. Deshalb ist im entsprechenden Unterkapitel wiederum die Berufsbildung zum Schwerpunkt gemacht worden, für die die Botschaft vorsieht, dass im Vierjahresrahmen nicht weniger als 630 Millionen Franken ausgegeben werden. Das ist 50 Prozent mehr als in der letzten Botschaft. Das ist eine massive Kostensteigerung, das stimmt. Aber es ist eben eine Kostensteigerung, die direkte positive Auswirkungen auf die Menschen in diesen Ländern hat und, in Klammern bemerkt, auch gegen die Migration wirkt.
Weiter ist die Eindämmung des Klimawandels ein Schwerpunkt. Hier sieht die Botschaft einen Rahmen von insgesamt 300 Millionen Franken vor. Das ist immerhin 12,5 Prozent der gesamten Aufwendungen.
Die Schweiz hat in diesem Zusammenhang immer auch auf ihre eigenen Interessen zu achten, und hier auf die Interessen eines Kantons in unserem Land, nämlich des Kantons Genf. Die Stadt Genf ist der Sitz bedeutender Organisationen. La Genève internationale ist ein Markenzeichen der Schweiz, das wir eben gerade auch mit dieser Botschaft zu verteidigen haben.
Der zweitletzte Schwerpunkt bilden die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migration. Die internationale Zusammenarbeit behandelt die Migrationsfrage zum einen direkt, indem Flüchtlinge und Binnenvertriebene vor Ort Hilfe und Schutz erhalten und zum andern, indem der Beitrag der Migrantinnen und Migranten zur Entwicklung gefördert wird. Die Mittel im Zusammenhang mit der Migration - ich nenne es einmal direkte Migrationsbekämpfung - betragen "nur" 5 Prozent des gesamten Budgets. Darüber werden wir diskutieren können. Man muss hier allerdings auch berücksichtigen, dass ein weiterer wichtiger Teil indirekte Migrationspolitik ist, nämlich die 14 Prozent, die gemäss Botschaft der Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen vor Ort zugutekommen. Natürlich ist das nicht direkte Migrationspolitik, aber wenn Sie den Menschen ermöglichen, am Ort zu bleiben, an dem sie leben, verhindern Sie wahrscheinlich nachhaltiger Migration als mit repressiven Mitteln.
Das Verpflichtungsvolumen aller fünf Rahmenkredite, die Sie vor sich haben, beträgt 11,11 Milliarden Franken für die erwähnte Vierjahresperiode. Das entspricht ungefähr 3 bis 4 Prozent des Bundesbudgets. Damit beträgt der Anteil der Entwicklungszusammenarbeit am Bruttonationaleinkommen ungefähr 0,5 Prozent. Genau genommen würde dieser Anteil im Jahr 2020 noch 0,48 Prozent erreichen. Allerdings ist da noch zu berücksichtigen, dass die Schweiz eines derjenigen Länder ist, die eine ganz erhebliche private Entwicklungszusammenarbeit kennen, die hier natürlich nicht eingerechnet ist. Diese müssen Sie aber auch im Kopf behalten. Denken Sie an Ihre Reisen: Vielleicht ist die private Entwicklungszusammenarbeit in vielen Bereichen oft nachhaltiger im Gedächtnis der Menschen geblieben als die staatliche. Hier sprechen wir über die staatliche Entwicklungszusammenarbeit.
Schliesslich umfasst die Botschaft in ihrem letzten Teil die Erneuerung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas. Wir entscheiden heute über eine Verlängerung bis Ende 2024.
Der Nationalrat hat den Rahmenkredit in der Gesamthöhe, wie sie vom Bundesrat beantragt wurde, genehmigt. Im Nationalrat standen zwei Kreditänderungsanträge zur Diskussion. Der eine Antrag wollte den Rahmenkredit massiv senken, der andere wollte ihn massiv erhöhen. Beide Anträge sind im Nationalrat abgelehnt worden. Der Antrag auf Erhöhung ist sehr deutlich abgelehnt worden, der Antrag auf Reduktion ist knapp mit 98 zu 93 Stimmen abgelehnt worden. Der Nationalrat hat ebenso knapp einen Antrag abgelehnt, Entwicklungshilfe nur noch zu leisten, wenn das Empfängerland in asyl- und migrationspolitischen Belangen im Grundsatz mit der Schweiz kooperiert.
Der Nationalrat hat auch einen Rückweisungsantrag abgelehnt, der zum Ziel gehabt hätte, die Botschaft besser zu fokussieren. Dieser Antrag ist mit 103 zu 85 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt worden. Ihre Kommission hat sich [PAGE 649] am 16. August dieses Jahres über die Botschaft gebeugt. Sie hat, um es vorwegzunehmen, in allen fünf Gesamtabstimmungen deutlich die Annahme empfohlen: für die Vorlagen 1, 2 und 5 mit dem Stimmenverhältnis 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen; für die Vorlage 3 mit 10 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen; für die Vorlage 4 mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Kommission war vorgängig ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten. Sie hat den gesamten Rahmenkredit von 11,11 Milliarden Franken genehmigt. In der Kommission lag ein Antrag vor, der heute auch als Minderheitsantrag eingereicht worden ist, den Prozentbetrag während der Periode bis 2028 von 0,5 auf 0,7 Prozent zu erhöhen. Dieser Antrag ist in der Kommission mit 8 zu 4 Stimmen abgelehnt worden.
Der Kommission lag anders als im Nationalrat kein Antrag vor, den Rahmenkredit zu senken. Sie haben aber heute einen Einzelantrag Germann vor sich, der dies vorsieht, wenn ich es richtig verstehe. Die Kommission konnte dazu nicht Stellung nehmen, weil ihr kein entsprechender Antrag vorlag.
Die Kommission hat in ihrer Debatte keine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat vorgesehen, beantragt Ihnen aber, in drei wesentlichen Punkten Änderungen an der Vorlage vorzunehmen. Wir beantragen Ihnen also Eintreten, Änderung und dann Zustimmung, aber keine Rückweisung. Die Änderungen betreffen verschiedene Kritikpunkte, die in der Kommission vorgebracht worden sind.
Zum Ersten geht es um die sogenannten Wirksamkeitsberichte. Die Botschaft selber nimmt die Wirksamkeitsberichte mit mehreren Teilberichten bereits auf. Ihre Kommission beantragt Ihnen nun aber einstimmig, die jeweiligen Wirksamkeitsberichte zu verschärfen und ernsthafter vorzugehen. Sie ersehen das aus dem Antrag der Kommission auf Seite 6 der Fahne; es wiederholt sich dann entsprechend bei den anderen Teilberichten. Die Kommission erwartet, dass solche Berichte künftig wie folgt ausgeführt werden sollen: Erstens sind unabhängige externe Evaluatoren beizuziehen; das wird teilweise schon gemacht, teilweise aber nicht. Zweitens sind anerkannte Messmethoden anzuwenden. Das heisst, die Kommission erwartet, dass die Ausführungen in den Wirksamkeitsberichten messbar dargestellt werden. Drittens soll die Darstellung selbstkritisch erfolgen. Wir erwarten, dass nicht nur Erfolge ausgewiesen und Selbstbelobigungen vorgenommen werden, sondern auch Misserfolge ausgewiesen und beschrieben werden, samt den Massnahmen, mit denen eine Verbesserung vorgenommen werden könnte.
Beim zweiten Bereich, bei der Migration, beantragt Ihnen die Kommission, dass dort, wo es im Interesse der Schweiz ist, die Migrationspolitik und die internationale Zusammenarbeit verknüpft werden sollen, dass also beispielsweise die sogenannten Migrationspartnerschaften vorangetrieben werden. Hier ist eine entsprechende Tätigkeit bereits heute festzustellen. Ihre Kommission wollte auch keine stringente Verbindung der beiden Bereiche, also keine zwingende landesspezifische Verbindung, wie das im Nationalrat in einem Antrag verlangt wurde, aber eine Verknüpfung nach Möglichkeit. Dieser Antrag ist nicht ganz einstimmig, aber mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen worden.
Zum dritten Bereich hat Ihre Kommission die Motion 16.3624, "Schwerpunktthema Berge in der internationalen Zusammenarbeit", verabschiedet, und zwar mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung. Diese Motion nimmt eigentlich Bezug auf die Motion Stöckli 14.3910, "Bedeutung der Berge bei der Ausgestaltung der Entwicklungsagenda post-2015", die Sie heute zur Abschreibung vorgelegt erhalten. Der Antrag zur Verabschiedung der neuen Motion ist während der Beratung eingereicht worden; und zwar aus der Überlegung, dass die Schweiz als Bergnation, als Alpennation gerade in diesem Bereich ein besonderes Know-how mitbringt und dass von einer Bergnation auch eine gewisse Schwerpunktbildung in diesem Bereich erwartet wird. Das wird zum Teil heute schon gemacht, zum Teil nicht. Das soll nicht heissen, dass Menschen in den Bergen entwicklungspolitisch besser behandelt werden sollen als Menschen, die in einem Entwicklungsland nicht in den Bergen wohnen. Aber es soll heissen, dass das schweizerische Know-how im Bereich der Bergpolitik - ich nenne es jetzt einmal so - einfliessen soll.
Ihre Kommission beantragt Ihnen also einstimmig Eintreten und mit dem genannten Stimmenverhältnis Zustimmung mit den entsprechenden Änderungen. Ihre Kommission beantragt Ihnen auch einstimmig, die Motion Stöckli 14.3910 und das Postulat Eder 15.3026 abzuschreiben.