preparatory:AB 203611
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-09-19
Wortprotokoll
Die Rückführungsrichtlinie regelt die Rückführung von Drittstaatenangehörigen aus dem Schengen-Raum. Die Rückführungsrichtlinie ist bei der Rückübergabe eines illegalen Aufenthalters im Rahmen eines bilateralen Abkommens wie demjenigen zwischen der Schweiz und Italien nicht anwendbar. Ungeachtet dessen nimmt das Grenzwachtkorps selbstverständlich Rücksicht auf die besonderen Bedürfnisse von schutzbedürftigen Personen wie Kranken, Schwangeren, Familien und unbegleiteten Minderjährigen. Solche Personen werden prioritär behandelt. Die Festlegung des Verfahrens erfolgt in enger Absprache mit dem Staatssekretariat für Migration.