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preparatory:AB 203615

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-09-19

Wortprotokoll

Wenn aus den Äusserungen einer Person hervorgeht, dass sie die Schweiz um Schutz vor Verfolgung ersucht, liegt ein Asylgesuch im Sinne von Artikel 18 des Asylgesetzes vor. Dies gilt unabhängig davon, ob die Person zu einem früheren Zeitpunkt durch das Grenzwachtkorps zurückgewiesen wurde, weil sie angab, die Schweiz nur durchqueren zu wollen. Wird die Person erneut durch das Grenzwachtkorps aufgegriffen, so muss die Situation neu beurteilt werden. Es sind in jedem Einzelfall die neue Ausgangslage, das folgende Gespräch sowie allfällige neue Hinweise zu berücksichtigen. Diese Basis führt zur Beurteilung, ob die Person mit ihren Äusserungen in der Schweiz um Schutz vor Verfolgung nachsucht, wie dies Artikel 18 des Asylgesetzes voraussetzt, oder ob sie in einen anderen Staat weiterreisen will. [PAGE 1399]