Lexipedia

AB 203930

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-09-20

Wortprotokoll

Der Bundesrat schlägt Ihnen die Koexistenz beider Systeme vor, es sollen also beide gleichzeitig bestehen. Wir haben uns dabei auch auf die Vernehmlassung abgestützt, bei der insbesondere die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren beliebt macht, beim bisherigen System zu bleiben; das geht aus der Vernehmlassung hervor. Im Rahmen der Beratungen haben sich insbesondere auch noch einmal die Finanzdirektoren der Kantone der lateinischen Schweiz für die Beibehaltung beider Systeme eingesetzt. Wie Herr Schmid es soeben gesagt hat, ist eigentlich der Jahrestarif das gerechtere System, wenn man so will. Es kommt gemäss Experten der ordentlichen Besteuerung näher als der Monatstarif. Würden Sie der Minderheit folgen, würden Sie also gemäss Experten das schlechtere System vorziehen; das ist aber eine Nebenerscheinung.

Wir haben im Auftrag Ihrer Kommission im Juli noch einmal eine Umfrage bei den kantonalen Steuerverwaltungen und den Wirtschaftsdachverbänden gemacht. Alle Kantone, die den Monatstarif haben, haben sich für die Lösung des Nationalrates ausgesprochen. Das war zu erwarten. Auch Economiesuisse hat sich für die Lösung des Nationalrates, also für den Monatstarif, ausgesprochen.

Es ist aber festzuhalten, dass die Minderheit der Kantone hier sehr stark ist. Die Kantone - sie wurden mehrmals genannt - Freiburg, Genf, Tessin, Waadt und Wallis haben den Jahresausgleich. Diese Kantone besteuern insgesamt 355 000 Arbeitnehmende an der Quelle. Das sind die Zahlen des NFA aus dem Jahr 2012. 43 Prozent aller Quellenbesteuerten wohnen in diesen Kantonen. Sie sind zwar von der Anzahl her eine Minderheit, aber es ist eine sehr starke Minderheit, die fast die Hälfte der Quellenbesteuerten hat.

Wir sind der Meinung, dass in dieser Güterabwägung dem Prinzip des Föderalismus Rechnung zu tragen ist. Wir bleiben daher bei unserer Meinung, dass man beide Systeme nebeneinander gelten lassen soll. Damit sind die Kantone frei, ihr System zu wählen. Die Kantone machen auch geltend, dass eine Umstellung auf den Monatstarif für sie wesentliche EDV-Kosten zur Folge hätte. Ich glaube, es gibt keine wirkliche Not, das Prinzip des Föderalismus über Bord zu werfen und den Monatstarif festzuschreiben. Man kann die Koexistenz beider Systeme nebeneinander durchaus belassen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit und damit dem Bundesrat zu folgen und damit auch auf die starke Minderheit, insbesondere der französisch- und italienischsprachigen Kantone, entsprechend Rücksicht zu nehmen.

AB 203930 | Lexipedia | Lexipedia