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preparatory:AB 203982

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-09-20

Wortprotokoll

Im Laufe der letzten zwei Jahre ist es uns hier mit allen Diskussionen, die wir geführt haben, wirklich gelungen, einen gordischen Knoten zu bilden. Da haben wahrscheinlich auch wir vom Bundesrat etwas dazu beigetragen. Am Anfang stand die Absicht des Bundesrates, mit der Gesetzesvorlage die bisherige Praxis deutlicher im Gesetz abzubilden. Das hat zur beantragten Änderung geführt. Mit dieser Änderung wollen wir die bisherige Praxis klarer im Gesetz abbilden, weil die geltende Bestimmung immer wieder zu Fragen Anlass gegeben hat. Gemäss der bisherigen Praxis können nicht im einen Jahr Mehrwertsteuerabzüge geltend gemacht werden, die im nächsten Jahr sofort wieder zurückbezahlt werden müssen.

Nun sagt Herr Ständerat Philipp Müller, er könne nicht verstehen, weshalb sich mit dem Festhalten am geltenden Recht, wie er es vorschlägt, etwas ändern sollte. Das hängt damit zusammen, dass jeder das geltende Recht anders interpretiert. Es gibt die Interpretation Müller Philipp, wonach Festhalten nichts ändern würde, und es gibt Interpretationen aus dem Nationalrat, wonach am geltenden Recht festgehalten werden soll, damit sich etwas ändert. Damit ist das Festhalten am geltenden Recht eine gefährliche Lösung, weil es sehr unterschiedlich interpretiert wird und weil die Frage der Interpretation wohl von einem Gericht beantwortet werden müsste. Denn der Aussage von Herrn Müller, den bisherigen Text des Gesetzes beizubehalten würde nichts ändern, wird im Nationalrat vehement widersprochen. Dort möchte man zum Teil am Bisherigen festhalten, damit sich etwas ändert. Somit können wir das Bisherige nicht beibehalten, denn es wird völlig unterschiedlich interpretiert.

Wir brauchen hier Klarheit. Diese Klarheit schaffen Sie, wenn Sie der Kommission und dem Bundesrat folgen und die beantragte Präzisierung vornehmen, damit die bisherige Praxis gilt. Das löst den gordischen Knoten. Es tönt etwas kompliziert, ist am Schluss aber eigentlich einfach: Wenn wir das Bisherige beibehalten wollen, brauchen wir diese kleine Ergänzung im Gesetz. Wenn Sie nichts ändern, bestehen verschiedenste Interpretationen, wie das Gesetz auszulegen ist. Ich glaube, es kann nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, die Interpretation offenzulassen. Wenn es nur die Interpretation von Herrn Müller gäbe, würde ich sagen, okay. Aber es gibt eben mindestens noch fünf andere Interpretationen, und die verschiedenen Interpretationen widersprechen sich zum Teil diametral. Daher ist es nötig, dass Sie hier legiferieren und diesen Zusatz aufnehmen.

Mit dem Zusatz, dass wir die bisherige Praxis im Gesetz festschreiben, gibt es für niemanden einen administrativen Mehraufwand, weil es die Fortführung der bisherigen Praxis ist. Wenn wir dem Vorschlag von Herrn Müller folgen, führt das im ersten Jahr zu einem Ausfall von etwa einer Milliarde Franken. Es werden dann Steuern zurückgefordert, die im nächsten Jahr wieder bezahlt werden müssen. Das ist ungefähr die von uns geschätzte Grössenordnung: eine Milliarde Franken weniger Steuereinnahmen, wahrscheinlich im Jahr 2018. Das müssen wir dann gemäss Finanzhaushaltgesetz im Budget berücksichtigen. Wir müssen also, um diese Einnahmenausfälle zu kompensieren, ein zusätzliches Sparprogramm von einer Milliarde Franken auflegen. Oder wir müssen Ihnen vorschlagen, diesen Betrag ausserordentlich zu verbuchen, indem wir ihn dem Amortisationskonto der Schuldenbremse entnehmen. Ob das möglich ist, da bin ich nicht sicher. Es wurde noch nicht definitiv besprochen, das heisst, wir haben im Bundesrat nicht darüber gesprochen. Die Ausnahmeregelungen in diesem Amortisationskonto sind nämlich nicht so weit gefasst. Zudem schaffen Sie mindestens eine zusätzliche Diskussion und ein zusätzliches Problem. [PAGE 722]

Mit dem kleinen Zusatz, den wir Ihnen vorschlagen, mit der Ergänzung des Gesetzes bleiben wir bei der bisherigen Praxis und haben diese Einnahmenausfälle nicht. Wir erleichtern damit auch die Administration. Jemand, der ein Wohnhaus baut, bezahlt darauf nämlich keine Mehrwertsteuer. Auf der Miete bezahlen Sie auch keine Mehrwertsteuer. Wenn Sie da jetzt den Steuerabzug geltend machen, müssen Sie ihn nächstes Jahr wieder nachzahlen. Es ist also eine wechselseitige Übung, die in der Regel ein Jahr dauert. Wir schaffen so einen bürokratischen Aufwand, der eigentlich niemandem etwas bringt.

Die Lösung, die wir Ihnen vorschlagen, ist die Fortführung der bisherigen Praxis. Weil so viele Diskussionen und Interpretationen entstanden sind, ist es aus unserer Sicht zwingend notwendig, dass Sie diese Ergänzung im Gesetz beschliessen, damit klar ist, was gilt. Beim geltenden Text zu bleiben, wie Herr Müller das vorschlägt, lässt fast alle Interpretationen offen, die ich in diesem Jahr gehört habe und die schon letztes Jahr herumgeboten wurden.

Für einmal muss man also, um beim Gleichen zu bleiben, etwas ändern. Das ist die Konsequenz.