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preparatory:AB 20428

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-21

Wortprotokoll

Es geht hier bei dieser Frage um das Verfahren bei Initiative und Gegenentwurf. Seit einiger Zeit kennen wir ja die Möglichkeit des doppelten Ja, das durchaus Sinn macht. Der Entscheid bei einem doppelten Ja wird dann abschliessend mit der Stichfrage gefällt.

Das geltende Recht weist in diesem Punkt allerdings einen Schönheitsfehler auf: Falls nämlich in der Stichfrage Volks- und Ständemehr divergieren, führt das nach geltendem Recht zu einem Nullentscheid. Der Status quo gilt dann wieder. Das kann ja nicht der Sinn und Geist dieses doppelten Ja sein. Der Ständerat hat diesen Mangel erkannt. Er schlägt vor, diejenige Vorlage in Kraft zu setzen, welche prozentual gesehen die grössere Summe aus Standes- und Volksstimmen erhalten hat. Der Ständerat ist in dieser Frage über seinen eigenen "Stände-", sprich "Kantonsschatten", gesprungen. Die Kommission des Nationalrates hat diesem Vorbild nicht nachgelebt und hat es nicht fertiggebracht, über den "Volksschatten" zu springen. Deshalb habe ich auch aus der Sicht der Differenzbereinigung den Beschluss des Ständerates aufgenommen, denn ich finde, das ist der praktikable Weg, um in dieser Frage des Nullentscheides zu einer Lösung zu kommen.

Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag stattzugeben. Tun Sie es heute und nicht erst in der Differenzbereinigung. [PAGE 417] Denn dieser Schritt, den der Ständerat gemacht hat, ist ein Schritt auf unseren Rat zu. Wir sollten das respektieren und anerkennen.

Stimmen Sie deshalb dem Antrag der Minderheit I zu.