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preparatory:AB 20448

Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-21

Wortprotokoll

Ich möchte betonen, dass ich hier in meinem eigenen Namen und nicht im Namen der Fraktion rede.

Ich beantrage Ihnen in Übereinstimmung mit dem Ständerat die Einführung der Kantonsinitiative. Die Einführung rechtfertigt sich, weil sich die Standesinitiative als wenig griffiges Instrument herausgestellt hat, obwohl sich unter den Standesinitiativen in der Vergangenheit immer wieder gute und zukunftsträchtige Initiativen, zum Teil aus verschiedenen Kantonen gleich lautend, finden liessen. Die bisherige Standesinitiative hat nicht die gleiche rechtliche Tragweite wie die Volksinitiative, weil über ihr Schicksal lediglich die Bundesversammlung und nicht das Volk entscheidet.

Im föderalistischen System sind die Mitwirkungsrechte der Kantone etwas Zentrales. Ihre Verstärkung bildet einen wichtigen Bestandteil der Föderalismusreform. Den Kantonen würde ein impulsgebendes Instrument zur Verbesserung der bundesstaatlichen Kooperation zur Verfügung stehen. Die vom Ständerat vorgesehenen Hürden sind noch immer sehr hoch. Das Argument, es würde zu weit gehen, acht Kantonen das gleiche Recht zu gewähren wie 100 000 Stimmberechtigten, verfängt deshalb nicht, weil das Initiativrecht auch vom Volk oder von den kantonalen Parlamenten als Vertreter des Volkes ausgeübt werden muss. Es werden also nicht Kantonsregierungen ermächtigt, von sich aus von diesem Initiativrecht Gebrauch zu machen, sondern gemäss Formulierung des Ständerates geniesst das Initiativrecht eine ebenso solide demokratische Abstützung wie die ordentliche Volksinitiative. Ebenso wenig kann von einem Fremdkörper im System der Volksrechte die Rede sein. Die Kantonsinitiative ist im 4. Titel der Bundesverfassung geregelt, der explizit Volk und Stände umfasst.

Auch der Einwand, die Kantonsinitiative könnte einem Regionalismus Vorschub leisten, verfängt nicht. Acht Kantone entsprechen rund einem Drittel der Stände. Das Zustandekommen einer Kantonsinitiative verlangt deshalb weit mehr als die Wahrung regionaler Partikularinteressen. De facto dürfte sie kaum ohne Zusammenwirken mit eidgenössischen Parlamentsmitgliedern lanciert werden. Wenn acht Kantone eine Initiative lancieren, dürfte auch kaum von einem unnötigerweise zwischen den Bundesbehörden und den Kantonen heraufbeschworenen Konflikt die Rede sein. Ein derart breit abgestütztes Begehren verdient es ohne Zweifel, eingehend diskutiert und dem Volk zur Abstimmung unterbreitet zu werden. Insgesamt wäre die Kantonsinitiative ein Beitrag zu einer intensivierten Kooperation zwischen Bund und Kantonen.

Ich beantrage Ihnen deshalb, die Fassung des Ständerates zu übernehmen.

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