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preparatory:AB 204755

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-09-22

Wortprotokoll

Am Ursprung dieser Motion standen zwei parlamentarische Initiativen, die zurückgezogen bzw. nicht weiterverfolgt wurden. Der Ansatz der Motion sieht jetzt eine föderale Lösung vor. Die Grundsatzfrage, ob eine Steueramnestie gewährt werden soll oder nicht, bleibt aber trotzdem, egal auf welcher Ebene.

Der Bundesrat hat diese Frage ablehnend beantwortet, dies einmal aus ganz banalen Gründen, weil seit 2010 die Möglichkeit der straflosen Selbstanzeige besteht. Einmal im Leben kann man sich also straflos selbst anzeigen. Damit stellt sich wirklich die Frage, ob es daneben noch eine Steueramnestie braucht. Wir stellen fest, dass dieses Instrument genutzt wird. Seit 2010 haben sich rund 22 000 Personen selbst angezeigt und dabei Vermögen von 24,7 Milliarden Franken deklariert. Man kann also durchaus aus sachlichen Gründen argumentieren, dass eine generelle Amnestie nicht notwendig ist, weil die Möglichkeit der Selbstanzeige besteht, straflos, allerdings ohne Rabatt, wie ihn jetzt die Motion vorsieht. Aus dieser Sicht ist eine generelle Steueramnestie nicht notwendig. Ein Instrument für die Selbstanzeige besteht, und sie kann straflos erfolgen.

Weiter stellt sich die Frage der Verfassungsmässigkeit einer Steueramnestie. 1969, als eine solche generell erfolgte, war dazu eine verfassungsmässige Grundlage notwendig. In Bezug jetzt auf eine kantonale Möglichkeit ist zu sagen, dass der Kanton Tessin 2013 eine Regelung erlassen hat, gemäss der die Steuer im Nachsteuerverfahren bei einer Selbstanzeige reduziert würde. Das Bundesgericht hat diese Regelung 2015 als verfassungswidrig beurteilt und sie aufgehoben.

Nun können Sie ein Gesetz machen, Sie haben diese Möglichkeit; der schale Nachgeschmack aber, dass das eigentlich verfassungswidrig ist, bleibt bestehen. Damit hätten wir uns dann auseinanderzusetzen. Das ist für den Bundesrat ein zweiter Grund, diese Motion abzulehnen. Es besteht die Möglichkeit der Selbstanzeige, und wir haben hier doch einen grossen Konflikt mit der Verfassung.

Weiter müssen wir nach der Gleichbehandlung fragen. Wenn diese Motion überwiesen und ein Gesetz geschaffen wird, haben die Kantone die Möglichkeit, das zu machen oder nicht zu machen. Wir haben dann nicht nur die Ungleichbehandlung zwischen ehrlichen Steuerzahlern und denen, die diese Amnestie in Anspruch nehmen, sondern wir haben auch das Ungleichgewicht zwischen Schweizer Bürgern, wenn im einen Kanton die Möglichkeit noch gewährt wird und im anderen nicht. Ich denke, trotz dem föderalen Ansatz und bei allem Respekt vor föderalen Lösungen sollten wir doch auch dafür schauen, dass föderale Lösungen nicht zu einem völligen Ungleichgewicht und zu einer Ungleichbehandlung führen, weil entsprechende Vorlagen dann in den Kantonen wieder vom Parlament, allenfalls vom Volk genehmigt werden müssten.

Ich denke, in der Summe hat diese Motion zu viele Nachteile, weil erstens - noch einmal - die Möglichkeit der straflosen Selbstanzeige besteht; man hat also die Möglichkeit, das bereits jetzt, ohne Rabatt, zu machen. Zum Zweiten würde eine Lösung doch in einem recht grossen Konflikt mit der Verfassung stehen, und zum Dritten schafft die Umsetzung der Motion nicht nur Ungleichgewichte zwischen ehrlichen Steuerzahlern und solchen, die die Amnestie beanspruchen, sondern auch zwischen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern: Je nachdem in welchem Kanton man wohnt, hat man dann diese Möglichkeit.

Aus diesen drei gewichtigen Gründen beantrage ich im Namen des Bundesrates, der Minderheit Ihrer Kommission zu folgen und die Motion abzulehnen.