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preparatory:AB 204894

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2016-09-22

Wortprotokoll

Am Ursprung dieser Kommissionsmotion stehen die parlamentarische Initiative Regazzi 15.435 und die parlamentarische Initiative Barazzone 15.469, die im Laufe der Diskussionen in der WAK-NR zurückgezogen worden sind. Die Kommission hat daraufhin mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen, den Bundesrat mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes zu beauftragen, der den Kantonen Herabsetzungen im Rahmen des Nachsteuerverfahrens erlaubt, wenn sie eine einmalige Steueramnestie durchführen möchten.

Grundsätzlich stehen bereits Möglichkeiten zur steuerlichen Regularisierung zur Verfügung. Das ist auch ein zentrales Argument der Kommissionsminderheit, welche zusätzliche Massnahmen für unnötig hält. In der Tat zeigen Zahlen, dass diese Regularisierung durchaus genutzt wird und durchaus immer mehr Steuerpflichtige in der neuen Realität von steuerlicher Konformität angekommen sind.

Die Kommissionsmehrheit möchte genau auf diesen positiven Erfahrungen aufbauen und die Anreize zur steuerlichen Regularisierung erweitern. Sie stellt sich dabei aber auch auf den Standpunkt, dass das Steuerrecht föderalistisch strukturiert ist und zum grössten Teil in den Kompetenzbereich der Kantone fällt. Wenn also ein Kanton eine einmalige Steueramnestie durchführen möchte, dann soll ihm dies nicht durch den Bund verunmöglicht werden. Auch über Sinn oder Unsinn und vor allem über den Nutzen einer solchen Steueramnestie sollen die Kantone selber urteilen und befinden können. Das Ziel steuerlicher Konformität dürfte aber sicherlich wichtiger sein als die Unterschiede der verschiedenen Wege, die dorthin führen. Zudem kann eine Steueramnestie in den Kantonen zu zusätzlichen Einnahmen führen, was gerade im aktuellen finanziellen Umfeld willkommen sein dürfte. Aktuell können die Kantone aber seit einem Bundesgerichtsentscheid über eine kantonale Steueramnestie im Kanton Tessin keine solchen mehr durchführen - es sei denn, wir passen die gesetzlichen Grundlagen an.

Ausserdem schlägt die Kommissionsmehrheit ja vorerst die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes vor, der dann nochmals im Detail zu diskutieren wäre und zu dem mit Spannung auch die Vernehmlassungsantworten insbesondere der Kantone zu erwarten wären. Insofern beschliessen wir heute nur über den entsprechenden Auftrag an den Bundesrat.

Eine Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen, diesen Auftrag zu erteilen.