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preparatory:AB 205016

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2016-09-26

Wortprotokoll

Der Handlungsbedarf bei der Altersvorsorge ist unbestritten, das haben meine Vorredner ausgeführt. Für die CVP sind die Ziele der Reform klar: erstens [PAGE 1609] das finanzielle Gleichgewicht von AHV und BVG zu sichern und zweitens das Rentenniveau zu halten. Die CVP-Fraktion wird das Konzept des Ständerates unterstützen, weil es diese Zielsetzung erfüllt und die grösste Chance bietet, bei einem Referendum erfolgreich zu sein. Das Abstimmungsresultat vom vergangenen Sonntag bestätigt uns in dieser Haltung.

Ein Interventionsmechanismus mit Rentenalter 67 kommt für uns in dieser Vorlage nicht infrage. Die Frage des Rentenalters muss nach erfolgreichem Abschluss dieser Reform in einem nächsten Schritt angegangen werden. Vorerst ist das gleiche Referenzalter von 65 für Mann und Frau mit einer Flexibilisierung des Rentenalters zwischen 62 und 70 Jahren einzuführen. Damit verbunden ist die Forderung an die Wirtschaft, älteren Mitarbeitenden eine längere Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, neue Arbeitsmodelle zu entwickeln und Arbeitsverhältnisse anzupassen.

Der zentrale Punkt ist die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent. Der Basler Finanzprofessor Heinz Zimmermann schätzt den Umfang der Umverteilung von den Arbeitnehmern hin zu den Rentnern auf 5 bis 6 Milliarden Franken. Eine solche Umverteilung in der zweiten Säule ist nicht akzeptabel und zeigt die Dringlichkeit einer Senkung des Umwandlungssatzes.

Die CVP-Fraktion unterstützt auch die Plafonierung der Altersgutschriften für die zweite Säule bei 16 Prozent ab 45 Jahren. Damit erfüllen wir eine alte Forderung: die Sozialabgaben für ältere Mitarbeitende zu mindern, damit sie im Arbeitsmarkt nicht diskriminiert werden. Diese Plafonierung bedingt eine Übergangsfrist von 15 Jahren, wie sie der Ständerat beschlossen hat.

Wir unterstützen auch Verbesserungen für Teilzeitangestellte in der zweiten Säule, soweit sie zu einer substanziellen Rente führen können. Das erreichen wir, indem wir den Koordinationsabzug an den Beschäftigungsgrad knüpfen und die Eintrittsschwelle bei 21 500 Franken belassen.

Unverständlich, um nicht zu sagen unverschämt ist der Antrag vonseiten der SVP-Fraktion auf Aufteilung dieser Vorlage. Die SVP-Fraktion ist mit acht Mitgliedern in der Kommission vertreten, und keines hat in der Kommission einen solchen Antrag gestellt. Seit Anfang Jahr haben wir in der SGK während gut 55 Arbeitsstunden die Vorlage durchberaten, und die Mitglieder der SVP-Fraktion haben in der Kommission praktisch alle ihre Verschärfungsanträge durchgebracht, namentlich den Interventionsmechanismus mit Rentenalter 67, keine Verbesserung der Renten von Ehepaaren, keine 70 Franken AHV als Kompensation für Ausfälle in der zweiten Säule sowie eine ungenügende Finanzierung. Geschätzte Herren von der SVP-Fraktion, Sie haben auf der ganzen Linie obsiegt; wir von der CVP-Fraktion sind überall in der Minderheit: Wir lehnen den Interventionsmechanismus in dieser Vorlage ab, wir wollen eine Verbesserung der Ehepaarrenten, wir brauchen ein Mehrwertsteuerprozent bis 2030 zur Stabilisierung der AHV, und wir unterstützen die 70 Franken Rentenerhöhung für Neurentner, weil dies die effizienteste, kostengünstigste und wirksamste Massnahme zur Kompensation von Ausfällen ist.

In der Kommission hatten die Vertreter der SVP-Fraktion die Strategie "dem Volk klaren Wein einschenken", und jetzt wollen Sie aus der Altersvorsorge 2020 Gurkensalat machen und diejenigen Scheibchen herauspicken, welche niemandem wehtun - ausser den Frauen, die länger arbeiten müssen, und der Bundeskasse, die mehr Mittel in die AHV einbringen muss! Die CVP unterstützt diese Massnahmen, aber nur im Gesamtpaket.

Geschätzte Herren von der SVP-Fraktion, Sie haben vor genau sechs Jahren in der Schlussabstimmung die 11. AHV-Revision versenkt. Wäre das nicht geschehen, hätten wir nun Rentenalter 65 für Frauen und Milliarden von Franken eingespart. Im Abstimmungskampf zur Senkung des Umwandlungssatzes vor sechs Jahren mutierten SVP-Exponenten zu Gegnern der Vorlage, weil sie nicht hinstehen mochten, um dem Volk die unliebsame Botschaft einer nötigen Senkung des Umwandlungssatzes zu erklären. Und heute wollen Sie nur eine Softvariante und zentrale Elemente der Reform, insbesondere die Senkung des Umwandlungssatzes, auf später verschieben.

Bei diesem Spiel macht die CVP nicht mit. Wir stehen in der Verantwortung, und die CVP übernimmt Verantwortung. Die AHV und die berufliche Vorsorge brauchen beide Reformen, und beide Säulen müssen gemeinsam reformiert werden, mit dem Ziel, das Rentenniveau zu halten. Nur das schafft Transparenz und Sicherheit für künftige Rentnerinnen und Rentner. Diese wollen wissen, was sie dereinst insgesamt aus AHV und BVG im Portemonnaie haben werden.

Die AHV wurde 1947 eingeführt. Bis 1995 gab es zehn Revisionen, seither sind alle gescheitert. Nach zwanzig Jahren Stillstand muss die Rentenreform gelingen. Garant dafür ist die ständerätliche Fassung. Es gibt nichts Teureres als ein Scheitern dieser Vorlage.

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