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preparatory:AB 205131

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2016-09-26

Wortprotokoll

Unsere Altersvorsorge ist aus dem Gleichgewicht geraten, sie ist nicht mehr enkeltauglich. Die Gerechtigkeit zwischen den Generationen ist nicht mehr gegeben. Zudem ist auch die Fairness innerhalb der Generationen nicht mehr gegeben. Der Gesetzgeber wird den unterschiedlichen Lebensmodellen von heute nicht mehr gerecht. Seit über zwanzig Jahren ist keine Reform mehr gelungen. Wir haben so einfach die Verantwortung auf die nächste Generation übertragen, und das, obwohl wir vor einer dreifachen Herausforderung stehen:

Erstens kommen die geburtenstarken Jahrgänge, die Babyboomer, ins Rentenalter. Heute finanzieren vier Erwerbstätige einen Rentner; in zwanzig Jahren werden es noch zwei Erwerbstätige sein. Als die AHV 1948 eingeführt wurde, wurde die Last noch viel breiter geschultert: Auf einen Pensionär kamen 6,5 Erwerbstätige.

Zweitens erfreut sich die Bevölkerung in unserem Land einer hohen Lebenserwartung. Wer sich heute pensionieren lässt, lebt im Schnitt noch 22 Jahre. Vor 35 Jahren betrug die Lebenserwartung der Männer bei der Pensionierung noch 14 Jahre, bei den Frauen noch 19 Jahre. Obwohl die Menschen immer älter werden und damit auch länger eine Rente beziehen, wurde weder das Rentenalter erhöht noch der Umwandlungssatz angepasst.

Drittens macht sich im Vergleich zu früheren Jahrzehnten das Tiefzinsumfeld nicht nur auf dem "Bankbüechli" bemerkbar, sondern auch bei den Anlagerenditen der Vorsorgegelder. Die Situation stellt sich heute so dar, dass wir in der ersten Säule im Jahr 2030 eine Finanzierungslücke haben werden, die auf jährlich 8,3 Milliarden Franken geschätzt wird. In der zweiten Säule haben wir schon jetzt die Situation, dass jeder Rentner, jede Rentnerin im Rahmen des BVG im Schnitt mehrere Zehntausend Franken mehr bezieht, als er oder sie eigentlich angespart hat. Das geht nur, wenn man das Geld der Jungen ausgibt. So bezieht jede Jahrgangskohorte im Rentenalter aufgrund ihrer erfreulichen Lebensdauer mehr, als sie eigentlich angespart hat. Wir zahlen die Gelder trotzdem aus, sie sind ja "versprochen" worden, und das ist verständlich, aber dieses System ist langfristig nicht finanzierbar. Es verkommt vom Charakter her zu einem Schneeballsystem. Es geht um eine schleichende Enteignung der jungen Generation. Wir verbuchen einen Verlust von 11,5 Prozent auf ihrem Kreditkonto. Das sind die aktuellen Pensionierungsverluste der aktiven Generation, die jüngst berechnet wurden.

Gerechtigkeit zwischen den Generationen zu schaffen ist die eine Perspektive, die mit dieser Reform realisiert werden muss. Die andere Perspektive betrifft die Gerechtigkeit innerhalb einer Generation. Diese ist ebenfalls verbesserungswürdig. Wir sehen es am besten am Beispiel der Teilzeitbeschäftigten, aber generell auch am Beispiel der Berufstätigen mit kleinen Einkommen: Sie sind heute in der zweiten Säule benachteiligt, indem sie nicht nur schlechter, sondern indem sie geradezu unterdurchschnittlich versichert sind. Sie sparen dementsprechend wenig Altersguthaben an und sind im Alter abhängig vom Staat und/oder arm. Das ist der Fall, weil die Altersvorsorge gedanklich auf einem Ehegattenmodell basiert: einem Vollzeit tätigen Mann und einer Hausfrau. Ein einzelner Verdienst von 100 000 Franken Einkommen wird so besser abgesichert als zweimal 50 000 Franken. Es ist sachlich aber nicht mehr zu rechtfertigen, dass Paare, welche Erwerbstätigkeit und Familienarbeit teilen, und Frauen wie Männer, welche alleinstehend oder alleinerziehend sind und kleine Einkommen haben, unterdurchschnittlich versichert werden. Die Altersvorsorge muss auch der gesellschaftlichen Veränderung Rechnung tragen und Fairness innerhalb der Generationen gewährleisten.

Wir Grünliberalen sprechen uns für eine generationengerechte, für eine enkeltaugliche Altersvorsorge aus, für eine Vorlage, welche mehr Gerechtigkeit nicht nur zwischen, sondern auch innerhalb der Generationen schafft. Wir unterstützen darum keine Rentengeschenke, welche auch an Reiche ausbezahlt werden, sondern wir unterstützen eine gezielte Verbesserung in der Vorsorge, welche insbesondere den Berufstätigen mit kleinen Einkommen und den Teilzeiterwerbenden zugutekommt und damit eben auch ganz gezielt die Frauen besser versichert.

Die Version des Bundesrates erfüllt diese Kriterien deutlich besser als jene des Ständerates. Sie ist fairer zwischen den Generationen und auch fairer innerhalb der Generationen. Sie korrigiert Systemfehler, und sie korrigiert Privilegien dort, wo diese sachlich nicht mehr zu rechtfertigen sind. Wir haben die Vorlage des Bundesrates von Anfang an unterstützt.

Der Ständerat hat diese zielgerichteten Verbesserungen rückgängig gemacht, und er schlägt Ihnen stattdessen eine Kompensation bei der Übergangsgeneration sowohl in der zweiten wie auch in der ersten Säule vor, quasi doppelt, und [PAGE 1614] das mit der Giesskanne. Das behebt die strukturellen Probleme nicht, es kommt teurer, und es verschiebt die Probleme auf später. Weil der Ständerat aus unserer Sicht die Vorlage eher verschlechtert hat, werden wir mithelfen, Differenzen zu schaffen, damit die Vorlage verbessert werden kann. Wir unterstützen daher viele Anträge der Kommissionsmehrheit bzw. werden Anträge mittragen, die in Richtung Vorlage des Bundesrates gehen.