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Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-09-26

Wortprotokoll

Als Herr Noser den Vorstoss einreichte, am 18. März 2016, war der Kurs der Swisscom-Aktie auf Fr. 519.50; heute bewegt er sich bei 474 Franken. Ich schliesse daraus, Kollege Noser, dass Ihr Vorstoss von der Börse und vom Markt nicht positiv beurteilt wird. (Heiterkeit)

Spass beiseite. Dieser Vorstoss beschlägt in der Tat die strategische Frage, ob das Swisscom-ICT-Netz als kritische und sicherheitspolitisch sensitive Infrastruktur von nationaler Bedeutung beurteilt werden soll oder nicht. Letztmals haben wir uns mit dieser Frage im Zusammenhang mit dem Fernmeldebericht 2014 auseinandergesetzt; das war vor knapp zwei Jahren. Man hat die Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen und ist dann auch im Parlament zum Schluss gekommen, dass man an dieser Mehrheitsbeteiligung des Bundes festhalten sollte.

Es müssten nun schon gewichtige sicherheitspolitische und wettbewerbsrechtliche Änderungen eingetreten sein, wenn die Lage heute völlig anders zu beurteilen wäre. Aus meiner Sicht ist das heutige Modell sogar ideal für die Swisscom. Es gibt ihr mit dem Anker bzw. mit dem Mehrheitsaktionär Bund die Sicherheit, sich nicht mit Übernahmekämpfen auseinandersetzen zu müssen. Das Swisscom-Management muss weder Russisch noch Chinesisch oder Amerikanisch lernen. Zu wissen, was wir selber in der Hand haben, gibt auch uns, denke ich, eine gewisse Sicherheit. Gleichzeitig wird die Swisscom als Publikumsgesellschaft ständig am Markt gemessen. Der Börsenkurs ist längerfristig das Abbild der Frage, ob die Swisscom sich am Markt behaupten kann. Mir scheint, dass dies der Fall ist. Zudem fällt gerade auch die Swisscom ständig mit Innovationen auf. Wenn das ein reiner Staatsbetrieb wäre, so könnte die Swisscom, davon bin ich überzeugt, nicht derart mit Innovationen auffallen, was ich im Übrigen besonders positiv beurteile. Dank der gewählten Rechtsform mit Mehrheitsaktionär und als [PAGE 790] Publikumsgesellschaft entwickelt sich die Swisscom meines Erachtens wunschgemäss.

Die KVF setzt sich regelmässig mit den strategischen Zielen der Swisscom auseinander. In den strategischen Zielen 2014-2017 ist verankert, was der Bund von seiner Beteiligung erwartet. Dort steht der zentrale Satz: "Die Swisscom wird betriebswirtschaftlich geführt, ist wettbewerbsfähig und kundenorientiert und entwickelt, produziert und vermarktet erfolgreich Netzinfrastrukturen und darauf basierende Dienste in den konvergierenden Märkten Telekommunikation, Informationstechnologie, Rundfunk, Medien und Unterhaltung." Das ist ein Zitat aus den Zielsetzungen. Unter Ziffer 1.3 zeigt der Bundesrat dann auf, dass er nötigenfalls auch intervenieren kann. Es kam ja zu diesem Fall mit Fastweb in Italien; dazu formuliert der Bundesrat in der strategischen Zielsetzung, dass er bezüglich Fastweb in Italien erwartet, dass daraus ein positiver Wertbeitrag generiert werde.

Ich würde mir dasselbe vorstellen, wenn es eine grössere sicherheitspolitische Relevanz hätte, nämlich dass der Bundesrat auch in diesem Bereich strategische Ziele setzt und sie, falls notwendig - und das ist der grosse Vorteil, wenn man eine Mehrheitsbeteiligung hat -, auch durchsetzen könnte. In diesem Fall könnte er den Verwaltungsrat sogar anweisen, etwas Bestimmtes zu tun - so sollte der Bundesrat zwar besser nicht handeln, natürlich, aber er hätte dazu die Möglichkeit. Ich denke, gerade im Krisenfall wäre dies ein Hilfsmittel, zu dem der Bund greifen könnte.

Herr Minder hat bereits die Dividenden angesprochen. Diese sind nicht der Hauptgrund, aber natürlich ein positiver Nebeneffekt. Wenn die Mehrheitsbeteiligung weg ist, "garniert" man zwar im Moment, aber die Dividende, die uns wiederkehrend den Finanzhaushalt entlastet, würde dann nicht mehr eintreffen. Der Bundesrat formuliert auch personalpolitische Ziele und äussert sich zu Kooperationen und Beteiligungen. Ich meine, auch das ist eine Lehre aus der Vergangenheit. Es gab früher Akquisitionen, die nicht das Gelbe vom Ei waren. Ich bin der Auffassung, dass der Bund hier ebenfalls Einfluss genommen hat. Und schliesslich geht es um die Anpassung der strategischen Ziele unter Ziffer 5 der Leistungsvereinbarung bzw. in der strategischen Stossrichtung. Dort formuliert der Bund, dass er sich eine "Anpassung der strategischen Ziele" vorbehält. Ich glaube, gerade hier könnte er bei Bedarf auch auf die konkreten Risikosituationen eingehen.

Der Bund ist ja sehr nahe an der Swisscom. Die Berichterstattung erfolgt vierteljährlich in einem Informationsaustausch mit den Vertreterinnen und Vertretern des Bundes. Ich denke, dies garantiert, dass der Bund sehr nahe dran ist. Aus meiner Sicht ist die Swisscom effektiv von nationaler Bedeutung, nicht nur, was die Sicherheitspolitik angeht, sondern auch finanzpolitisch. Deshalb bin auch ich der Auffassung, dass man sich von dieser guten Beteiligung an Swisscom nicht trennen sollte, sondern über die strategischen Zielsetzungen dann Einfluss nimmt, wenn sich dies als notwendig erweist, so, wie dies der Bundesrat in der Vergangenheit getan hat.

Auch ich ersuche Sie deshalb, die Motion abzulehnen.

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