preparatory:AB 205318
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-09-27
Wortprotokoll
Nachdem ich die Diskussion jetzt verfolgt habe und den Text der Motion noch einmal angeschaut habe, die ja keine Gesetzesänderung, sondern eine Vereinfachung der Administration will, habe ich doch etwas das Gefühl, dass man den Sack schlägt, aber den Esel meint. Man bekämpft die Administration, meint aber vielleicht doch diese 3000 Franken Pauschalabzug, der ja mit Ihrer Argumentation doch indirekt auch zur Diskussion steht.
Es ist festzuhalten, dass Fabi am 9. Februar 2014 vom Volk angenommen wurde. Ein wesentliches Element war die Begrenzung dieser Fahrkosten auf 3000 Franken. Dass man die Geschäftsfahrzeuge nicht erwähnt hat, könnte man ja auch so interpretieren, dass die 3000 Franken grundsätzlich ohne Ausnahme gelten. Ich denke, das ist heute zu berücksichtigen. Wir haben diese Vorlage, und wir haben diese 3000 Franken, die generell zu berücksichtigen sind.
Die Frage ist, wie wir das machen sollen. Das ist tatsächlich eine Frage. Wenn ich jetzt dem Herrn Adam von Herrn Wicki die Frau Eva gegenüberstelle, dann stellen wir fest, dass sie ihr Fahrzeug selbst kauft; sie hat dann auch die gesamten Auslagen für das Fahrzeug selbst zu tragen. Sie kauft es, hat den Unterhalt zu tragen usw. Das berechnen wir immer mit 9,6 Prozent des Neuwertes. Das ist der Privatanteil, der angerechnet wird. Er gilt für Herrn Adam und für Frau Eva. Wenn Frau Eva einen Arbeitsweg hat, der sie 6000 Franken kostet - sie hat, was weiss ich, ein Generalabonnement oder Autokilometer -, dann sind auch 3000 Franken abzugsberechtigt und der Rest nicht. Mit der Lösung, die wir vorschlagen, versuchen wir eigentlich eine gleiche Behandlung aller Steuerpflichtigen zu gewährleisten, mit Geschäftsfahrzeug oder ohne Geschäftsfahrzeug. Ohne Geschäftsfahrzeug fallen die gesamten Aufwände eben auch entsprechend an.
Zur Aufrechnung für die Benutzung des Privatfahrzeuges: Wenn es vor Fabi anders war als jetzt, hat das natürlich auch damit zu tun, dass wir eben vor Fabi keine Begrenzung der Kosten für den Arbeitsweg hatten. Das muss jetzt berücksichtigt werden, weil generell eben diese 3000 Franken gelten.
Zur Frage der vereinfachten Administration: Wie minimal der Aufwand ist, darüber können wir tatsächlich streiten, Herr Noser. Aber man hat versucht, das entsprechend zu vereinfachen und umzusetzen. Nun hat die Schweizerische Steuerkonferenz - und da waren auch Vertreter von Wirtschaftsverbänden anwesend - die Lösung gefunden, dass nicht der Arbeitgeber, sondern der Steuerpflichtige auflistet, was er an Arbeitsweg hat. Wenn Sie wieder die Frau Eva nehmen, so hat sie aufzulisten, wie lang der Arbeitsweg mit dem Geschäftsauto ist. Das ist tatsächlich noch schwierig zu erklären. Herr Adam hat den gesamten Arbeitsweg einmal festzuhalten. Es ist ein Einkommen, weil er ja ein unentgeltliches Geschäftsfahrzeug hat. Davon kann der Herr Adam dann die 3000 Franken abziehen, genau gleich wie die Frau Eva. Der Weg für den Steuerpflichtigen ist vielleicht tatsächlich etwas schwierig zu erklären, aber wenn Sie die Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen wollen, geht es nicht anders.
In Bezug auf den Arbeitgeber haben wir mit der Mitteilung 002 der Eidgenössischen Steuerverwaltung von Mitte Juli 2016 festgelegt, dass der Arbeitgeber mit Pauschalen für die verschiedenen Aussendienstmitarbeiter arbeiten kann. Das ist ein Aufwand, aber es wird sich einpendeln.
Ich habe jetzt von Ihnen auch keinen Vorschlag gehört, wie man es anders machen könnte, wenn man alle genau gleich behandeln möchte. Eine gewisse Administration braucht man für die Gleichbehandlung einfach. Die 3000 Franken waren schon ein Kernanliegen bei der Fabi-Abstimmung. Wir haben jetzt eine Steuerkonferenz eingesetzt. Sie haben das in der Kommission beraten. Ausser dem Ruf nach Vereinfachung haben wir aber nicht wirklich Vorschläge gehört, die wesentliche Verbesserungen bringen. Das Unschöne für [PAGE 815] den bisherigen Inhaber oder Benutzer eines unentgeltlichen Geschäftsfahrzeuges ist tatsächlich, dass er jetzt Leistungen aufrechnen muss, die er vorher nicht anzugeben hatte. Aber das hat natürlich damit zu tun, dass auch die Frau Eva nicht mehr alles abziehen kann. Die Frau Eva hat auch zusätzliche Einkommen, die sie jetzt nicht abziehen kann, genauso wie der Herr Adam. Wir versuchen, das in der Administration einigermassen auszugleichen.
Dass Steuern vom Betroffenen immer als nicht ganz gerecht empfunden werden, gehört zu den Steuerdiskussionen. Egal, wo Sie den Strich ziehen, bei allen Steuern fühlt sich derjenige links oder rechts des Strichs etwas benachteiligt. Hier haben wir tatsächlich versucht, dieser Fabi-Vorlage nachzuleben und irgendwie eine Gleichberechtigung aller festzuhalten. Das ist die Lösung, die wir gefunden haben.
Zuhanden der Kantone ist doch noch Folgendes festzuhalten: Die Kantone können gemäss Steuerharmonisierungsgesetz eine Höchstgrenze festlegen, aber sie müssen nicht. Die Kantone sind frei, wie sie das handhaben wollen. Für den Arbeitnehmer und für den Arbeitgeber bleibt aber die Bundessteuer, wo das entsprechend festzuhalten ist; ich sehe das schon.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen. Ich glaube nicht, dass wir nach einem Jahr Beratung mit allen möglichen Direktbetroffenen noch zu einer besseren Lösung kommen - es sei denn, Sie möchten in Kauf nehmen, dass eine Ungerechtigkeit besteht zwischen den Steuerpflichtigen ohne Geschäftsauto und den Steuerpflichtigen mit Geschäftsauto. Es stellt sich die Frage, ob eine Lösung vor Gericht bestehen würde, die dieses Gleichgewicht, das wir nun vorschlagen, stört. Ich habe auch keine riesige Freude daran, wenn ich mir die Administration ansehe. Ich glaube aber, es gilt diese Kröte - sofern es eine ist - im Sinne der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen zu schlucken. Eine andere Lösung ist nicht möglich. Wenn sich das nach der ersten Steuererklärung einmal eingespielt hat, ist auch der Aufwand irgendwo noch vertretbar.
Dass die Zürcher Steuerverwaltung offenbar kompliziert ist, davon könnte ich als Steuerpflichtiger im Kanton Zürich ebenfalls ein Lied singen. (Heiterkeit) Ich glaube aber, dass das für alle Verwaltungen gilt, wenn sie allen Seiten gerecht werden wollen. Es passiert auch mir, dass ich dann, wenn ich einen Bericht von einer Seite verlange, 30 Seiten bekomme und die Sache auch nach zweimaligem Lesen nicht klarer wird. In diesem Falle sehe ich wirklich keine Lösung, wie man noch mehr vereinfachen könnte und trotzdem die Gerechtigkeit zwischen Steuerpflichtigen ohne Geschäftsauto und solchen mit Geschäftsauto erhalten könnte. Es bleibt mir nichts anderes übrig, als Ihnen zu empfehlen, die Motion nicht anzunehmen. Ich bin überzeugt, dass wir nicht zu einer besseren Lösung kommen.