preparatory:AB 205661
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-28
Wortprotokoll
Zum Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft habe ich folgende Information: Wie Sie vielleicht nicht wissen oder doch wissen, werden die Familienzulagen in der Landwirtschaft mehrheitlich aus Steuergeldern finanziert, nämlich zu 83 Prozent vom Bund und von den Kantonen. Zusätzlich leistet der Bund einen kleinen weiteren Beitrag. Aus historischen Gründen besteht eine Rückstellung in der Bilanz des Bundeshaushaltes. Im Gesetz ist nämlich vorgeschrieben, dass diese Rückstellung zu 4 Prozent verzinst werden muss. Das ergibt 1,3 Millionen Franken. Mit dem Stabilisierungsprogramm möchte man nun zu einer marktgerechten Verzinsung übergehen. An den Leistungen für die Bauernfamilien ändert sich damit nichts.