Lexipedia

preparatory:AB 205662

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2016-09-28

Wortprotokoll

Wir sind hier bei einem Kernpunkt oder, besser gesagt, bei einem Stolperstein der Vorlage, dem sogenannten Interventionsmechanismus und der Zusatzfinanzierung. Ich beantrage Ihnen, bei Artikel 113 AHVG dem Konzept des Ständerates zu folgen. Demgemäss darf der AHV-Ausgleichsfonds nicht unter 80 Prozent einer Jahresausgabe sinken. Tut er dies, muss der Bundesrat der Bundesversammlung innert einem Jahr ab Veröffentlichung der Jahresrechnung Stabilisierungsmassnahmen vorschlagen. Der Ständerat verzichtet bewusst auf eine zweite Stufe und lässt damit der Politik das Primat. Der Ständerat hat einstimmig und weise entschieden. Ein Interventionsmechanismus, wie ihn der Bundesrat vorschlägt, ist nämlich nicht tauglich vis-à-vis der demografischen Entwicklung und den damit verbundenen strukturellen Problemen, würde also mittel- und langfristig keine Probleme lösen, sondern diese eher verschärfen. Ein Interventionsmechanismus mit automatischer Rentenaltererhöhung wäre in dieser Vorlage der Sargnagel für die ganze Revision. Zudem soll der Bundesrat in einer ersten Phase noch einen Vorschlag machen; wenn ohnehin eine automatische Rentenaltererhöhung kommen soll, wäre ja in der ersten Phase vom Bundesrat nichts mehr vorzuschlagen.

Ich bitte Sie daher, der ständerätlichen Fassung, dem ständerätlichen Konzept zu folgen.

Auch bei Artikel 130 Absatz 3ter, den Übergangsbestimmungen, beantrage ich Ihnen, dem Konzept des Ständerates zu folgen. Beim ständerätlichen Konzept soll die Mehrwertsteuer in drei Schritten um 1 Prozentpunkt angehoben werden. In einem ersten Schritt sollen auf den 1. Januar 2018 die 0,3 Prozent der IV-Zusatzfinanzierung direkt in den AHV-Fonds fliessen. Das bedeutet also, dass die Mehrwertsteuer vorerst bei 8 Prozent bleibt. Eine nächste Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte soll auf den 1. Januar 2021 eingeführt werden, d. h. auf den Zeitpunkt der Anhebung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre. Der dritte Schritt, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte, ist auf 2025 vorgesehen. Das ergibt bis im Jahr 2030 für die AHV zusätzliche Einnahmen von 3,628 Milliarden Franken. Damit kann der AHV-Fonds im Jahr 2030 einen ausgeglichenen Stand von 100 Prozent erreichen.

Ich erinnere daran, dass im Ständerat klar war, dass eine Zusatzfinanzierung von mindestens 0,9 Prozentpunkten nötig ist. Allerdings wollte die Minderheit im Ständerat diese 0,9 Prozentpunkte auf zwei Erhöhungsschritte aufteilen, nämlich 0,3 Prozentpunkte auf 2018 und 0,6 Prozentpunkte auf 2021, also auf den Zeitpunkt des gleichen Rentenalters. Das war der Minderheitsantrag im Rat, der dann gegenüber der Erhöhung um 1 Prozentpunkt verloren hat.

Grundsätzlich ist zu diesem Mehrwertsteuerprozent zu sagen, dass diese Erhöhung einzig zur Finanzierung der demografisch bedingten Mehrkosten der AHV nötig ist. Wir haben nur die Wahl zwischen zusätzlichen Mitteln und einer Erhöhung des Rentenalters. Letzteres hat bei der Bevölkerung derzeit keine Chance, weshalb wir bei der AHV mit diesem einen Prozent Mehrwertsteuer bis 2030 ein ausgeglichenes Kapitalkonto erhalten müssen.

Ich bitte Sie daher, sowohl bei Artikel 113 AHVG wie auch bei den Anpassungen der Bundesverfassung meiner Minderheit I und damit dem Konzept des Ständerates zu folgen.