preparatory:AB 205673
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-28
Wortprotokoll
Hier geht es um die Senkung des Niveaus des Bundesbeitrags an die IV um 1,6 Prozent. Die Massnahme steht im Zusammenhang mit dem neuen Finanzierungsmechanismus, der seit 2014 gilt. Früher hatte man einen ausgabenprozentualen Beitrag, heute ist er an die Entwicklung der Mehrwertsteuererträge gebunden. Beim Übergang stellte man auf das Ausgabenniveau der IV in den Jahren 2010 und 2011 ab. Alle Ausgaben dieser beiden Jahre haben einen permanenten Effekt auf den Bundesbeitrag.
Zwei Effekte waren aus heutiger Sicht ungeplant. Die IV musste 2011 eine Nachzahlung auf Baubeiträge im Umfang von 50 Millionen Franken leisten. Das erhöht den Bundesbeitrag dauerhaft um 10 Millionen Franken. Zudem ist es so, dass das neue System dem Umstand nicht Rechnung trägt, dass die IV sinkende Zinskosten hat. Das gibt eine Mehrbelastung von jährlich rund 50 Millionen Franken. Mit der Senkung des Bundesbeitrags werden diese beiden Effekte ausgeglichen. An der Grundidee der Abkoppelung ändert sich aber nichts.
Das war jetzt eine sehr findige Sparmassnahme - um Ihnen auch mal darzustellen, wie ziselierend der Bundesrat bei seinen Sparmassnahmen vorgegangen ist.