preparatory:AB 205788
Steiert Jean-François · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-28
Wortprotokoll
Es geht hier um vier Minderheitsanträge. Der erste Minderheitsantrag ist jener zu Artikel 14 Absatz 2 BVG. Es geht um den Mindestumwandlungssatz. Es wurde hier bereits verschiedentlich ausgeführt, weshalb der Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent mathematisch nicht mehr zu halten sei. Er entspreche nicht mehr den ökonomischen Realitäten. Man kann dem entgegensetzen, dass man das ganz so kategorisch nicht sehen kann: Der mittlere Ertrag im Jahr 2013 lag bei 6,2 Prozent, der mittlere Ertrag 2014 entspricht einem Satz von 5,7 Prozent. So weit sind wir also grundsätzlich nicht entfernt, so schlecht waren die Erträge 2013 und 2014 nicht, dass man kategorisch sagen könnte, der Mindestumwandlungssatz müsse runter.
Die Realität einer Mehrheit der Kassen ist trotzdem so, dass man dem Ganzen nicht einfach so zusehen kann. Gleichzeitig haben wir 2010 festgestellt, dass sich das Volk in Bezug auf eine Reduktion nur um die Hälfte - nicht von 6,8 auf 6 Prozent, sondern von 6,8 auf 6,4 Prozent - mit 73 Prozent Neinstimmen ganz klar gegen eine Senkung des Umwandlungssatzes ausgesprochen hat, und zwar im Wesentlichen deshalb, weil es keine Kompensationsmassnahmen zu diesem Punkt gab. Wir wissen also: Ob mathematisch relevant oder nicht, das Volk akzeptiert keine [PAGE 1696] Senkung des Umwandlungssatzes ohne relevante Kompensationen.
Wir müssen heute feststellen: Wir wissen nicht, ob die Kompensation mit der Erhöhung der AHV-Renten, die der Ständerat vernünftigerweise beschlossen hat, durchkommt. Die Mehrheitsverhältnisse hier sind etwas unklar. Wir wissen auch nicht genau, was allenfalls als Kompensation im Bereich der zweiten Säule kommt, obwohl wir wissen, dass es relativ ineffizient ist. Wir haben heute Morgen feststellen können, dass der Vorschlag, den Kollegin Sauter in allerletzter Minute eingereicht hat, extrem teuer ist. Er ist ökonomisch ziemlich ineffizient, er kostet die jungen Versicherten in der Schweiz massiv mehr Geld. Wir können doch jetzt nicht in Kauf nehmen, als Kompensation für die Senkung des Umwandlungssatzes einen potenziellen Vorschlag zu verabschieden, bei dem wir davon ausgehen müssen, dass er uns 1,5 Milliarden Franken pro Jahr mehr kostet als die verschiedenen vernünftigen Vorschläge, die bisher auf dem Tisch lagen. Zusätzlich plagt er einen wesentlichen Teil der jüngeren Generationen in unserem Land, indem er sie dazu zwingt, massiv erhöhte Beiträge für die zweite Säule zu bezahlen, auf Kosten ihres Monatsbudgets. Das ist völlig unverantwortlich.
In diesem Zusammenhang ist zu sagen: Grundsätzlich können wir der Senkung sehr wohl zustimmen, aber nicht beim heutigen Stand der Kompensationen, die bisher nicht gegeben wurden. Es ist auch erstaunlich, wie man im allerletzten Moment noch irgendetwas vorschlägt, weil man die eigene Lösung nicht mehr gut findet. Zauberlehrling darf man schon ein bisschen spielen, aber doch nicht bei einer so seriösen Frage wie hier, bei der Frage unserer Rentenreform.
Zu den drei anderen Minderheitsanträgen: Mein Minderheitsantrag zu Artikel 56 Absatz 1 Buchstabe i BVG betrifft die Frage der Zentralisierung oder Nichtzentralisierung der Beiträge für die Übergangsgeneration.
Nous avons constaté, sur ce point, que la solution décentralisée était plus complexe, coûtait probablement plus cher et, surtout, mettait en danger de nombreuses petites et moyennes entreprises de notre pays qui sont liées à des caisses actives essentiellement dans le domaine obligatoire, c'est-à-dire qui n'ont pas les ressources nécessaires pour compenser les coûts dus à la génération de transition.
S'agissant de la disposition transitoire lettre c alinéa 1 LPP, j'ai déposé la proposition de la minorité II, à laquelle s'est jointe la proposition Sauter. Elles portent sur la durée des dispositions transitoires. Nous soutenons, a priori et par principe, la version du Conseil des Etats prévoyant une durée de quinze ans. Nous avons néanmoins pensé - et c'est la raison pour laquelle j'ai déposé ma proposition - qu'une durée de 25 ans était plus opportune. Même si cela n'a pas de conséquence matérielle - car ma proposition de minorité II subsiste dans le cadre de la proposition Sauter -, je retire ma proposition, qui s'éloigne du concept sur lequel nous avons travaillé d'un commun accord avec le groupe PDC et les autres groupes qui soutiennent la version légèrement modifiée du Conseil des Etats. Ma proposition de minorité II est donc retirée.
Enfin, en ce qui concerne ma proposition de minorité relative à la disposition transitoire lettre c alinéas 2, 2bis et 3 LPP, il s'agit - et je maintiens cette proposition - de supprimer une incohérence juridique. En effet, la disposition telle qu'elle a été adoptée par la majorité de la commission ne prévoit aucune mesure pour les institutions qui ne seraient pas à même de garantir les droits acquis de leurs assurés.
Nous estimons qu'il est irresponsable de ne prévoir aucune disposition pour la petite minorité des caisses en question sur la manière dont seront garantis les droits acquis des personnes de la génération concernée.