preparatory:AB 205803
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2016-09-28
Wortprotokoll
Bereits mehrmals habe ich betont, wie entscheidend es ist, im Rahmen dieser Reform das Leistungsniveau sowohl in der AHV als auch in der beruflichen Vorsorge zu erhalten. Der Bundesrat, der Ständerat wie auch der Nationalrat erachten Massnahmen wie die Erhöhung des Referenzalters oder auch die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes als notwendig. Nach der [PAGE 1717] vorherigen Diskussion sind wir jetzt alle der Meinung, dass das wirklich kompensiert werden muss. Das ist schon eine sehr wichtige Sache.
Zuerst einmal werde ich über die Massnahmen zum Ausgleich der Erhöhung des Referenzalters der Frauen sprechen. Wir haben schon sehr oft die Kritik gehört, dass die Frauen die grossen Verliererinnen der Reform sein werden. Diese Kritik ist dem Bundesrat nicht gleichgültig. Wir haben ein Ausgleichsmodell für tiefe bis mittlere Einkommen vorgeschlagen, das vor allem Frauen zugutekommt; darüber haben wir auch schon diskutiert. Der Ständerat hat sich gegen dieses Modell ausgesprochen. Er hat dafür aber ein anderes Modell entwickelt, das einige Massnahmen in der ersten Säule vorsieht. Wir haben darüber auch schon diskutiert. In dieser Sache hat die Mehrheit Ihrer Kommission das Vorbezugsmodell für tiefe bis mittlere Einkommen ebenfalls abgelehnt, gleich wie der Ständerat. Der Bundesrat bedauert das, nimmt aber Kenntnis davon.
Die Mehrheit Ihrer Kommission schlägt Ihnen jedoch eine andere Massnahme zum Ausgleich der Erhöhung des Referenzalters der Frauen vor. Der Lösungsansatz ist eine Zusatzaufwertung der Einkommen von Frauen bei der Berechnung der AHV-Renten. Damit soll in der AHV der unerklärte Anteil der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern bis zur Maximalrente korrigiert werden. Diese Massnahme hätte zur Folge, dass Frauen mit einer durchschnittlichen Rente von 1400 Franken monatlich 50 Franken mehr erhalten würden. Für Frauen, die bereits eine maximale AHV-Rente beziehen, zurzeit 2350 Franken pro Monat, findet keine Aufwertung statt. Diese Aufwertung hat Kostenfolgen. Die Kosten für diese Massnahme werden sich im Jahr 2030 auf rund 260 Millionen Franken belaufen, wenn sie nur für Neurenten gilt. Es gibt aber einen Minderheitsantrag, der auch diesen Vorschlag ablehnt.
Da der Vorbezug der AHV-Rente für Personen mit tiefen Einkommen abgelehnt wurde, braucht es für den Bundesrat eine andere Ausgleichsmassnahme, um die Erhöhung des Referenzalters der Frauen aufzufangen. Der Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission stellt eine, wenn auch bescheidene, Alternative dar. Isoliert betrachtet, reicht eine Zusatzaufwertung der Einkommen von Frauen nicht aus, um die Erfolgschancen für die Reform zu verbessern. Sie ist aber schon ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Zu den Massnahmen zum Ausgleich der Senkung des Mindestumwandlungssatzes: Wie ich schon vorhin erwähnt habe, würde das Leistungsniveau mit dieser Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent ohne Ausgleichsmassnahmen um rund 12 Prozent sinken. Das geht nicht an, das ist meines Erachtens jetzt für alle klar; auch der Nationalrat hat sich vorher schon dazu ausgesprochen. Es ist wirklich nicht möglich, weil das auch den Verfassungsauftrag infrage stellen würde. Gemäss Verfassungsauftrag müssen die Renten der AHV und der zweiten Säule den Existenzbedarf angemessen decken, nämlich in der Höhe von rund 60 Prozent des letzten Lohnes. Entsprechend verpflichtet die Bundesverfassung uns alle in dieser Sache; es ist eine sehr wichtige Sache.
Der Nationalrat hat sich jetzt für den Einzelantrag Sauter und Weibel ausgesprochen. Dieser Antrag sieht nur für das BVG Ausgleichsmassnahmen vor, um das bisherige Rentenniveau nach der Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes zu erhalten. Der Ständerat hat das anders gelöst, nämlich mit kleineren Anpassungen in der zweiten Säule. Er hat dafür aber die Kompensation in der ersten Säule, mit diesem Zuschlag von 70 Franken für Neurenten, vorgesehen. Es ist klar, dass es nur für Neurenten gilt, weil es eine Kompensation für die Senkung des Umwandlungssatzes ist. Die heutigen Rentner werden die Auswirkung dieser Senkung nicht spüren. Es wäre deshalb auch nicht logisch, diese 70 Franken auch für die heutigen Rentner zu geben: Es ist eine Kompensation und kein Ausbau.
Diese 70 Franken und dazu die Neuplafonierung der Ehepaarrente von 150 auf 155 Prozent können schon ziemlich bescheiden tönen. Aber man kann berechnen, was das insgesamt in Franken und Rappen bedeutet. Wirklich wichtig ist, dass es nach diesen Kompensationen am Ende des Monats für die betroffenen Leute in Franken und Rappen stimmen muss, bei der ersten Säule und beim obligatorischen Teil der zweiten Säule.
Es liegen jetzt zwei Konzepte auf dem Tisch, einerseits das vorhin angenommene Konzept und andererseits das Konzept des Ständerates mit den 70 Franken und den einfachen Massnahmen zum Ausgleich zwischen den beiden Säulen. Das ist wirklich ein guter Beginn für die Diskussionen in der Differenzbereinigung. Das ist das, was wir uns auch wünschen. Das Prinzip der Kompensation ist jetzt vermutlich von allen in beiden Räten akzeptiert worden. Der Bundesrat begrüsst das wirklich. Aber es gibt jetzt eine Differenz bezüglich der Konzepte; das wird ein sehr wichtiger Aspekt in den Diskussionen zur Differenzbereinigung sein. Es gibt zwei Konzepte, die unterschiedlich sind. Sehr rasch wird sich die Diskussion auch auf die Frage konzentrieren, wie das Preis-Leistungs-Verhältnis aussieht. Welche Leistung erhält man für welchen Preis?
Die Differenz zwischen den beiden Modellen ist bekannt. Das Ständeratsmodell bedeutet ein Kostenplus von 2,9 Milliarden Franken; beim Antrag, der jetzt angenommen worden ist, sind es 4,5 Milliarden Franken. Das ergibt eine Differenz von 1,6 Milliarden Franken. Man spricht bei diesen 70 Franken immer wieder von einem Zückerchen. Ich habe mich gefragt: Wenn 70 Franken ein Zückerchen sind, was ist dann ein Unterschied von 1,6 Milliarden Franken, ein Zuckerberg? Ich weiss es nicht genau, aber ich habe mir diese Frage auch mal gestellt. Nur, diese Differenz bezieht sich auf das Jahr 2030, das muss man auch sehen. Dieser Vergleich zwischen 2,9 und 4,5 Milliarden Franken bezieht sich auf das Jahr 2030.
Eine andere Frage ist, welches die Differenz ganz am Anfang ist, zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung dieser Reform. Wenn bei der zweiten Säule alles kompensiert wird, steigen die Kosten sofort auf die Höhe von 4,5 Milliarden Franken. Mit dem Konzept des Ständerates beginnt es bei 1,5 Milliarden. Das heisst, der Unterschied beträgt am Anfang - 2018, 2020 - nicht 1,6 Milliarden, sondern 3 Milliarden Franken. Denn der Ständerat hat sein Modell so konzipiert, dass die Kompensation in der ersten Säule langsam aufgebaut wird und nicht auf einen Schlag. Das hat auch eine Auswirkung auf die Lohnbeiträge, es braucht ungefähr 1,1 Prozent Lohnbeiträge, um die Finanzierung dieser 4,5 Milliarden Franken zu sichern. Das Modell des Ständerates sieht aber Lohnbeiträge von 0,4 Prozent vor. Diese Differenz ist wesentlich.
Die Verbesserungen in der zweiten Säule kommen beim Modell des Nationalrates langfristig zum Tragen. Das ist so konzipiert und auch so gewollt mit dem Antrag, dem Sie zugestimmt haben. Beim Modell des Ständerates kommt ein Teil sofort mit der Erhöhung um 70 Franken und der Neuplafonierung der Ehepaarrente zum Tragen. Ich wollte das sagen, weil diese zwei unterschiedlichen Modelle unterschiedliche Kostenfolgen und unterschiedliche Auswirkungen auf die betroffenen Personen haben. Dies erlaubt aber wirklich eine gute Diskussion in der Differenzbereinigung über die Vorteile und Nachteile dieser beiden Modelle. Ich bin sicher, es wird eine Frage von Preis und Leistung sein, eine Frage der Effizienz, eine Frage der langfristigen Auswirkungen. Was bedeutet es langfristig für die betroffenen Personen?
Wie gesagt, der Bundesrat hat sich im Moment für die Lösung ausgesprochen, die die günstigste ist, die die effizienteste ist. Die Mehrheit der Kommission war klar gegen das Ständeratsmodell. Ich werde das hier auch so vertreten, das Ständeratsmodell und die Anträge der Minderheit Humbel. Aber mit dem Entscheid von vorhin ist die Ausgangslage eine neue, und dies erlaubt es - das freut mich sehr -, die Differenzbereinigung wirklich sehr konkret in Angriff zu nehmen. Hoffen wir, dass das sehr bald geschieht, damit die beste Lösung für diese Kompensation gefunden werden kann.