AB 206225
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-29
Wortprotokoll
Ich spreche nicht nur für die Minderheit, sondern auch noch gleich für die SP-Fraktion.
Jedes Gesetz ist so gut wie sein Vollzug. Der Vollzug ist umso besser, je besser die Kontrollen funktionieren, und so gut wie die Sanktionen, die hinter den Kontrollen stehen. Deswegen braucht es auch hier in den entsprechenden Gesetzesbestimmungen die Möglichkeit zu sanktionieren, wenn Verstösse festgestellt werden.
Es geht um folgende Pflichten: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben die Pflicht, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die der Quellensteuer unterliegen, bei den kantonalen Steuerbehörden anzumelden, und zwar innert acht Tagen. Weiter müssen sich neue Betriebe bei der Unfallversicherung anmelden und solche, in denen es zu erheblichen Änderungen in Bezug auf die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt. Zudem besteht eine Aufzeichnungspflicht nach UVG, damit man im Falle eines Unfalls auch nachvollziehen kann, welche Rahmenbedingungen für den betreffenden Arbeitnehmer gelten.
Mit dem Entwurf wird nun vorgeschlagen, dass bei Verletzung der entsprechenden Auflagen eine Ordnungsbusse ausgesprochen werden kann - eine äusserst bescheidene Ordnungsbusse: im ersten Fall bis zu 1000 Franken und im Wiederholungsfall bis zu 5000 Franken. Neu im Entwurf ist, dass bei einer Feststellung nicht ein kompliziertes Verfahren ausgelöst werden muss, sondern dass die Schwarzarbeitskontrollbehörde direkt die Sanktion aussprechen kann. In Baselland ist dies das Kiga, in Bern das Beco, in Basel-Stadt und anderen Kantonen das Amt für Wirtschaft und Arbeit. Dass die Sanktion direkt ausgesprochen werden kann, ist also eindeutig eine Entbürokratisierung. Wir haben alle ein Interesse daran, dass der Vollzug und die Sanktionsmechanismen nicht allzu kompliziert werden.
Warum diese Regelung im Schwarzarbeitsgesetz? An und für sich war vorgesehen, es in Artikel 136 der AHV-Verordnung zu regeln. Artikel 136 ist in Zusammenhang mit der unterjährigen Anmeldepflicht bei der AHV gestrichen worden - es war wohl nicht das Gelbe vom Ei, was wir da beschlossen haben; vielleicht wird es wieder korrigiert. Der Bundesrat hat aber diese Verordnungsbestimmung parlamentsgetreu sofort gestrichen. Nun muss sie halt irgendwo anders untergebracht werden, zum Beispiel in diesem Gesetz, das Ihnen vorliegt.
Im Wesentlichen geht es darum, dass wir diese Aufzeichnungspflichten und diese Meldepflichten auch durchsetzen. Sie sind wichtig, sie sorgen für Rechtsgleichheit. Sie sorgen dafür, dass die Steuerzahlung bei der Quellensteuer [PAGE 1783] gesichert ist. Sie sorgen dafür, dass die Betriebe mit ihren Angestellten der Unfallversicherung unterstellt sind. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Es ist nur von Vorteil, wenn die Schwarzarbeitskontrollbehörden auch gleich diese Sanktionen aussprechen können. Damit können wir einen grossen bürokratischen Aufwand ausschalten.
Ich bitte Sie, dafür zu sorgen, dass wir nicht nur ein Gesetz haben, sondern dass wir auch für dessen Vollzug sorgen, für die entsprechenden Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten.
Ich danke Ihnen bestens, wenn Sie der Minderheit zustimmen.