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preparatory:AB 206316

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-09-29

Wortprotokoll

Es geht hier um die Handhabe von konkursiten Unternehmen bzw. von deren Schulden. Sie haben es eben aus der Frage von Herrn Nationalrat Matter zur Kenntnis genommen.

Frau Carobbio Guscetti, Sie wollen den Bundesrat beauftragen, im Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) den Grundsatz der Haftung der Arbeitgeber einzuführen und so die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Arbeitslosenkasse Schadenersatz einfordern kann. Damit soll im Insolvenzfall eine Rückerstattung der Avig-Beiträge durchgesetzt werden können.

Der Bundesrat stellt fest, dass Beiträge an die Arbeitslosenversicherung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in gleichem Masse geleistet werden. Die Beiträge fliessen auch in die mögliche Zahlung von Insolvenzentschädigungen durch die Arbeitslosenversicherung. Wird ein Unternehmen insolvent, können Arbeitnehmer Insolvenzentschädigung beantragen, und die Arbeitslosenversicherung sichert dann die Lohnfortzahlung für höchstens vier Monate, dazu gehören auch die Sozialversicherungsbeiträge.

Durch die Insolvenzentschädigung übernimmt die Arbeitslosenversicherung in einem Konkursverfahren die Rechte der Arbeitnehmer und wird dadurch Gläubigerin erster Klasse. Die Sozialversicherungsbeiträge bleiben allerdings in der Gläubigerklasse zweiten Ranges. Unabhängig davon sind im Falle einer Insolvenz oft keine Rücklagen mehr zur Erfüllung der bestehenden Forderungen vorhanden; eine erfolgreiche Rückforderung hat Seltenheitswert. Relevant für den Erfolg einer Rückforderung ist ausschliesslich der Ausgang des Konkursverfahrens. Ein neuer Artikel im Arbeitslosenversicherungsgesetz kann die Chance, Lohnforderungen erfolgreich einzuklagen, nicht erhöhen.

Erlauben Sie mir noch eine persönliche Bemerkung: Die Unternehmerschaft muss Risiken eingehen dürfen, Risiken eingehen wollen, damit sie Chancen eröffnen kann - und wir suchen Chancen. Damit wäre es von mir aus gesehen kontraproduktiv, wenn man a priori die Unternehmerschaft wissen lässt, dass sie dann zur Kasse gebeten wird, wenn etwas Negatives passiert. Damit würde der eine oder andere gar nie mehr ein Wagnis eingehen, und wir hätten insgesamt auch beschäftigungspolitisch verloren.

Der Bundesrat beantragt also, die Motion abzulehnen.