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preparatory:AB 206805

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-11-29

Wortprotokoll

Ich hoffe, dass ich Ihnen diesen wunderbaren Tag mit dem Stabilisierungsprogramm nicht verderben muss. Ich möchte dieses Programm vorerst etwas einmitten. Der Ursprung dieses Stabilisierungsprogramms liegt eigentlich in der Euroschwäche. Mit der Aufgabe der Frankenuntergrenze ist der Wert des Euro gegenüber dem Schweizerfranken gesunken, und damit hat sich das Wachstum verlangsamt. Das heisst, die Einnahmen sind nicht so hoch, wie wir das in den Finanzplänen vorgesehen haben. Das Stabilisierungsprogramm bedeutet eigentlich nichts anderes, als die Ausgaben den Einnahmen anzupassen. Das ist etwas ganz Alltägliches. Wir sind zu dieser Massnahme aufgrund der Schuldenbremse verpflichtet. Es entspricht also durchaus dem gesunden Menschenverstand, jetzt die Ausgaben den nicht so hoch wie erwartet ausgefallenen Einnahmen anzupassen. Wenn wir das jetzt einmitten wollen, dann können wir sagen, dass dieses Stabilisierungsprogramm ein erster Schritt dazu ist, und weitere Schritte werden folgen. Diese weiteren Schritte ab dem Budget 2018 haben nichts mehr mit der Euroschwäche zu tun, sondern mit den von Ihnen beschlossenen Ausgaben. Bei den Ausgaben haben Sie den Bundesrat bei Weitem übertroffen, und jetzt müssen wir auch dort Anpassungen vornehmen. Das ist die Einmittung.

Der erste Schritt, das Stabilisierungsprogramm 2017-2019, ist gemessen an den folgenden Schritten, die wir noch vorhaben, ein eher bescheidener Schritt. Es ist völlig falsch, von Abbau zu sprechen, wie es gestern gesagt wurde; es geht überhaupt nicht um Abbau. Wenn wir das gesamte Stabilisierungsprogramm ins Verhältnis zum Bundesbudget setzen, dann sprechen wir hier von etwa 1,2 Prozent des gesamten Budgets. Es ist nur eine Verlangsamung des Ausgabenwachstums und keinesfalls ein Spar- oder Abbauprogramm. Die Ausgaben steigen einfach etwas weniger rasch, als wir das einmal angenommen haben. Das Hohelied der Sparkritik können Sie dann singen, wenn die Unternehmenssteuerreform III abgelehnt wird. Herr Glättli, Sie haben zwar gestern das Gegenteil gesagt, aber in einem solchen Fall gehört das Podium Ihnen: Dann können Sie bejammern, dass die Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III längerfristig zu massiven Einnahmenausfällen führe und wo jetzt überall gespart werden müsse.

Was wir heute zu bewältigen haben, ist bewältigbar. Die strukturellen Defizite, die wir ab 2018 haben werden, liegen [PAGE 1869] nach heutiger Schätzung bei etwa 2 Milliarden Franken. Das ist eine Übung, die wir nächstes Jahr mit Ihnen besprechen werden.

Das Budget 2017, das wir im Anschluss an das Stabilisierungsprogramm behandeln, ist mit der Schuldenbremse nur zu bewältigen, wenn Sie dem Stabilisierungsprogramm zustimmen. Sollten Sie dem Stabilisierungsprogramm nicht oder nicht in vollem Umfang zustimmen, haben Sie morgen und übermorgen entsprechende Sparmassnahmen beim Budget anzubringen, damit Sie die Schuldenbremse einhalten. Was wir heute mit dem Stabilisierungsprogramm besprechen, hängt mit dem nächsten Geschäft, dem Budget, zusammen. Was wir hier nicht sparen, ist nachher im Budget zu kompensieren. Daher ist Eintreten auf diese Vorlage zur Einhaltung der Schuldenbremse eigentlich zwingend. Auch eine Rückweisung bringt nichts, weil wir dann einfach eine Verzögerung haben. Entsprechend haben wir die Sparmassnahmen morgen und übermorgen unmittelbar und schmerzhaft im Budget anzubringen.

Schauen wir noch kurz nach vorne zu den nächsten Sparübungen: Ab 2018 haben wir strukturelle Defizite im Umfang von etwa 2 Milliarden Franken. Dies hat wie gesagt nichts mehr mit der Euroschwäche zu tun, sondern mit den von Ihnen beschlossenen Mehrausgaben, mit welchen Sie die Ausgaben gemäss Bundesrat übertroffen haben. Nehmen wir nur schon die Bilanz der Herbstsession: Sie haben 100 Millionen Franken mehr für die Bildung gesprochen, 100 Millionen Franken mehr für die Landwirtschaft, 200 Millionen Franken mehr für die AHV, und um etwa 100 Millionen haben Sie dieses Stabilisierungsprogramm gekürzt. Nur schon die Herbstsession kostet sozusagen 500 Millionen Franken, weil Sie dort die Vorlagen des Bundesrates entsprechend übertroffen haben. Wenn wir weiter im Jahr zurückgehen, sehen wir dort ebenfalls Beschlüsse des Parlamentes, mit welchen Sie den Bundesrat bei den Ausgaben bei Weitem übertroffen haben: 300 Millionen Franken für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sowie 500 bis 600 Millionen Franken für die AHV. Das gibt etwa eine Milliarde. Zusammen mit den 500 Millionen Franken der Herbstsession haben wir damit die etwa anderthalb Milliarden Franken, die uns in den nächsten Jahren fehlen.

Sie sehen, mit der Schuldenbremse folgt eigentlich die Korrektur auf dem Fuss. Ausgaben, die über den Finanzplan hinausgehen - und dabei haben Sie den Bundesrat übertroffen -, sind in darauffolgenden Sparprogrammen wieder zu kompensieren. Der Fluch der bösen Tat gebärt sozusagen sofort eine neue.

Sie haben in der Eintretensdebatte mehrmals die Hochrechnung für 2016 angesprochen und gesagt, es sei gar nicht so schlimm. Das ist leider nicht so. Wir werden in der Rechnung 2016 zwar tatsächlich einen Überschuss haben: Wir rechnen mit 2,2 Milliarden Franken. Aber das sind Sonderfaktoren, die mit den Negativzinsen zusammenhängen. Wenn wir die Rechnung ohne diese Sonderfaktoren beurteilen, werden wir fast eine schwarze Null haben; bei der Hochrechnung sprechen wir von 50 Millionen Franken Überschuss. Die Hochrechnung ist verführerisch, weil wir hier Vorauszahlungen der direkten Bundessteuer haben; etwa 3,4 Milliarden Franken Steuern wurden vorausbezahlt. Die müssen wir aufgrund unserer Gesetzgebung in diesem Jahr verbuchen, auch wenn sie eigentlich die nächsten Jahre betreffen. Das heisst, wir haben einen Überschuss in der Rechnung und in den nächsten Jahren dafür ein entsprechendes Defizit bzw. fehlende Einnahmen. Es ist also verführerisch, aufgrund dieser Hochrechnung zu sagen: Es geht ja gut, wir müssen nicht sparen. Tatsächlich werden wir dann durch die geringeren Einnahmen eingeholt, was ja bereits erfolgt ist.

Zu einer Bemerkung, die auch gestern in der Eintretensdebatte gefallen ist: Frau Kiener Nellen hat gesagt, dass die Ausgaben des Bundes nicht stärker als das Bruttoinlandprodukt wachsen. Das stimmt. Aber das ist eine Durchschnittsrechnung, und die ist ebenfalls gefährlich, weil sie zu falschen Annahmen führt. Wir haben zwar immer eine Bewegung, die sich effektiv etwa mit dem Wachstum der Wirtschaft bewegt. Aber wir müssen hier berücksichtigen, dass das Parlament in den letzten Jahren die sogenannte Friedensdividende eingezogen hat. Die Ausgaben für die Verteidigung sind sukzessive gesunken. Sie sind nicht nur der Teuerung angepasst worden, sondern sie sind gesunken. Das Gleiche hat man bei der Landwirtschaft getan; hier hat man keine Teuerung gewährt, sondern die Beträge eingefroren. Gleichzeitig sind die Ausgaben für die Fremdzinsen, also für die Zinsen für das Fremdkapital, auf fast null gesunken.

Wenn man das zusammenzählt - Friedensdividende, keine Teuerung bei der Landwirtschaft und die Zinsen für das Fremdkapital -, dann kommt man hier auf einen Betrag von etwas über 10 Milliarden Franken. Und diese 10 Milliarden Franken wurden in den letzten Jahren für ein überdurchschnittliches Wachstum in gewissen Bereichen verwendet. Das betrifft insbesondere die Sozialausgaben, die Ausgaben für den öffentlichen Verkehr und die internationale Zusammenarbeit. Im Durchschnitt sind wir zwar nicht stärker gewachsen als die Wirtschaft, aber durch diese Einsparungen - im Wesentlichen an drei Punkten - sind Ausgaben weit überdurchschnittlich gewachsen. Das wird uns natürlich in Zukunft wieder einholen: Sollten die Fremdzinsen wieder einmal steigen, werden wir das für den Konsum eigentlich bereits verbraucht haben.

Nun zum Stabilisierungsprogramm als solchem: Wir haben darauf geachtet, dass wir nur auf der Ausgabenseite entsprechende Korrekturen vornehmen und nicht auf der Einnahmenseite. Diese Massnahmen im Umfang von 800 Millionen bis 1 Milliarde Franken betreffen also nur die Ausgabenseite.

Das Stabilisierungsprogramm hat die Form eines Bundesgesetzes; es ist also als solches verbindlich. In diesem Stabilisierungsprogramm, also in diesem Gesetz, ändern wir 16 andere Bundesgesetze, damit wir diese Einsparungen vornehmen können. Die Einsparungen in diesen Bereichen sind unbefristet. 80 Prozent der Einsparungen erfolgen auf den schwach gebundenen Ausgaben, beispielsweise im Personal- und Sachbereich. Damit kürzen wir einmal mehr in den Bereichen, in welchen wir in den vergangenen Jahren schon entsprechend gekürzt haben.

Wir haben darauf geachtet, dass in der Regel keine Lasten auf die Kantone abgewälzt werden. Ganz ohne das geht es aber nicht. Die Kantone sind nicht ganz zufrieden, aber wir haben das mit den Kantonen so besprochen; das sollte eigentlich so gehen.

Es sind insgesamt 24 Massnahmen, auf die wir noch im Detail zu sprechen kommen. Zusammenfassend sage ich noch einmal: Ohne Stabilisierungsprogramm erreichen wir die Einhaltung der Schuldenbremse im Budget, das wir in den nächsten Tagen beraten, nicht. Das Stabilisierungsprogramm ist also notwendig für die Einhaltung der Schuldenbremse im Budget 2017. Insgesamt sind die Ausgaben bzw. die Ausgabenkürzungen oder das verlangsamte Wachstum, wie wir es Ihnen beantragen, aus unserer Sicht absolut vertretbar; es ist notwendig. Wir werden die einzelnen Massnahmen dann in der Detailberatung besprechen können.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten, weil sie einfach notwendig ist: Wir haben diese Schuldenbremse! Bitte weisen Sie die Vorlage auch nicht zurück. Das würde nichts bringen; wir wären dann viel zu spät dran. Eine Rückweisung brächte auch keine anderen und keine besseren Massnahmen. Es würde sich dann einfach noch mehr kumulieren. Dieses Stabilisierungsprogramm ist, wie ich denke, eine vernünftige Massnahme zur Einhaltung der Schuldenbremse.

Ich bitte Sie einzutreten.