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preparatory:AB 206888

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-11-29

Wortprotokoll

Lassen Sie mich völlig unkonventionell beginnen. Ich war vor zwei Tagen in Madagaskar: pure Armut, Hunger. Da kommt keiner auf die Idee, eine solche Gesetzgebung diskutieren zu wollen. Ich war gestern in Kuwait: volle Töpfe noch und nöcher. Es wird alles weggetragen. Der Emir hat sich entschuldigt für den Überfluss und den Umgang mit dem Überfluss. Das hat mich auch beeindruckt. Auch dort würde eine solche Diskussion, wie wir sie hier und heute führen, wahrscheinlich nicht stattfinden können.

Ich bin dem Kommissionssprecher, Herrn Ständerat Baumann, sehr zu Dank verpflichtet. Er hat unsere Diskussion in den Kommissionen und auch seine Vermittlerrolle sehr korrekt dargestellt. Das Kommissionskonzept ist gegenüber dem, was der Bundesrat vor einem Jahr schon einmal zur Diskussion stellte, weiterentwickelt und verständlicher. Damit ist es auch ganzheitlicher und verfassungstauglicher. Das Kommissionskonzept hat, das wurde mehrmals angedeutet, nicht nur die eine Initiative, die wir jetzt handhaben müssen, zum Hintergrund, sondern die drei, die auf uns zukommen und einer Klärung bedürfen.

Ich würde mich freuen, wenn der Gegenentwurf angenommen würde, und ich würde mich, um es lapidar zu sagen, auch freuen, wenn der Bauernverband als Antwort auf diesen Gegenentwurf seine Initiative rechtzeitig zurückziehen würde.

Was ist mit dem Konzept des Bundesrates zwischen der ersten Runde und der neuerlichen Diskussion, die wir eben führen, passiert? Es war an sich immer unbestritten, dass das Thema verfassungswürdig ist. Wir haben tatsächlich in der Vernehmlassung zu unserer bundesrätlichen Version zur Kenntnis genommen, dass die einzelnen Elemente für die Ernährungssicherheit in der Bundesverfassung in einzelnen Artikeln vorhanden sind - oder dass interpretiert wird, sie seien irgendwo vorhanden. Damit war der Grund nicht mehr gegeben, zu der einen Initiative des Bauernverbandes auf diese Art einen Gegenentwurf zu unterbreiten. Die Argumentation wäre schwierig geworden. Deshalb haben wir darauf verzichtet. Jetzt liegt eine bessere Version vor. Wir können die Diskussion sehr wohl führen und auch den Bauern entgegenkommen.

Der Gegenentwurf der Kommission baut nicht nur dort auf der damaligen bundesrätlichen Version auf, wo diese gut war, sondern er ist marktwirtschaftlicher orientiert, er ist integraler, das habe ich schon gesagt, und er ist insbesondere auch bezüglich der grenzüberschreitenden Tätigkeiten ausformuliert. Das scheint mir wichtig zu sein.

Mit der Agrarpolitik 2014-2017 haben wir eine offene Landwirtschaftspolitik definiert. Die Initiative ist in einer gewissen Form eine Antwort auf diese Agrarpolitik 2014-2017. Die Offenheit soll damit relativiert werden. Das würde dem Land nicht gut bekommen. Ergo ist gegen diese Entwicklung anzutreten. Mit dem Gegenentwurf wird die grenzüberschreitende Tätigkeit expressis verbis zum Ausdruck gebracht.

Auch ganz wesentlich ist, dass mit dem Gegenentwurf, den Ihnen die Kommission vorlegt, wieder einmal eine Lanze gebrochen wird für das landwirtschaftliche Kulturland. Da ist mir schon klar, dass wir in die Hoheit der Kantone vordringen. Ich sag's auch mit der entsprechenden Vorsicht. Aber es kann nur der Selbstversorgungsgrad, den wir heute kennen und den wir möglicherweise in Zukunft weiterhin sicherstellen wollen, angestrebt werden, wenn Kulturland in genügendem Ausmass zur Verfügung steht. Da scheint es mir Handlungsbedarf zu geben.

Ein bedeutender Pluspunkt des Gegenentwurfes ist auch, dass er die - noch einmal - internationale Dimension, den grenzüberschreitenden Handel berücksichtigt. Ohne Importe kann die Ernährungssicherheit in unserem Lande nicht nachhaltig sichergestellt werden.

Weiter soll die Lebensmittelproduktion in der Schweiz standortangepasst und ressourceneffizient sein. Dagegen kann sich auch niemand stellen. Mit der Ausrichtung auf den Markt sollen die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten und nicht der Staat entscheiden, was die Land- und Ernährungswirtschaft produziert. Auch dieser Grundsatz muss immer und immer wieder bestätigt werden.

Schliesslich findet die Kommission, dass ein ressourcenschonender Umgang mit den Lebensmitteln, in erster Linie eine Reduktion der Lebensmittelabfälle, einen Beitrag zur [PAGE 911] Ernährungssicherheit leisten kann. Auch diese Ergänzung kann ich selbstverständlich nur befürworten. Ich habe das eben mit dem Beispiel Kuwait auch angetippt.

Wo liegen die Gemeinsamkeiten der Initiative und des Gegenentwurfes? Erstens teilt die Kommission die Ansicht der Initianten, dass die Verfassung mit einem Artikel zur Ernährungssicherheit ergänzt werden soll. Zweitens nimmt der Gegenentwurf die Sicherung der landwirtschaftlichen Grundlagen, insbesondere des Kulturlandes, in den Verfassungsartikel auf. Drittens, das habe ich bisher noch nicht gesagt, wird die Inlandproduktion im Gegenentwurf mehrmals als wichtiger Pfeiler der Ernährungssicherheit explizit und auch implizit erwähnt. Das ist entscheidend wichtig für die Landwirtschaft. Sie muss immer wieder hören und immer wieder bestätigt bekommen - und bekommt es auch diesmal -, dass wir die inländische Produktion nicht reduzieren wollen. Wir haben in den letzten Jahren von Jahr zu Jahr mehr produziert. Die Kilokalorienquantität ist gewachsen und nicht geschrumpft. Die Inlandproduktion ist im Gegenentwurf mehrmals als wichtiger Pfeiler genannt und hervorgehoben. Ich bitte vor allem die Landwirtschaftskreise, dies doch gebührend zur Kenntnis zu nehmen. Mit der Berücksichtigung dieser Elemente werden wesentliche Anliegen aufgenommen. Noch einmal: Es werden auch Anliegen der anderen anstehenden Initiativen aufgenommen.

Fazit: Auf dem Konzept des Bundesrates aufgebaut, liegt ein verbesserter Gegenentwurf vor. Er berücksichtigt die verschiedensten Anliegen, ist breit abgestützt, wirkt weder protektionistisch noch rückwärtsgewandt. Er unterstützt die bisherige Agrarpolitik auch in der Zukunft. Ich glaube, wir haben mit der Agrarpolitik 2014-2017 einen einigermassen goldenen Mittelweg gefunden. Was wir jetzt mit dem Gegenentwurf diskutieren, lässt auf diesem Kurs in die Zukunft weitergehen.

Damit empfehle ich Ihnen, dem Kommissionsgegenentwurf zuzustimmen, in der Annahme, dass der Schweizerische Bauernverband dann zu gegebener Zeit darauf reagiert und die Initiative zurückzieht.

[VS]